Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.12.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-II(A)0064Ausgegeben am 15.04.2024
Eing. Dat. 11.04.2024
Bewässerungsbedingungen für den Offenbacher Baumbestand optimieren
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.07.2022,
2021-26/DS-I(A)0303/1, 2021-26/DS-I(A)0303
dazu: Magistratsvorlage Nr. 2024-136 (Dez. IV, Amt 60) vom 10.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 21.07.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten,
1. Wo in Offenbach im Zuge von zukünftigen Neugestaltungsmaßnahmen Baumbeete zum Rückhalt und zur Speicherung von Regenwasser nach dem Vorbild des neuen Baumbeetes am Marktplatz (Stockholmer Bauweise) installiert werden können.
2. Wie die Bewässerung des übrigen Baumbestandes wasserverbrauchsoptimiert durchgeführt werden kann. Es soll -unter Berücksichtigung der Erfahrungen der ESO Stadtservice GmbH- insbesondere der stadtweite Einsatz von speziellen Bewässerungssäcken geprüft werden.
Die Vorteile und Voraussetzungen smarter Bewässerungslösungen sind in die Prüfung einzubeziehen.
3. Wie weit das Vorhaben der Errichtung einer Zisterne im Schlosspark Rumpenheim umgesetzt wurde, wie effektiv die aktuelle Bewässerungspraxis dort ist und welche weiteren Bewässerungskonzepte es für den Schlosspark gibt.
4. Ob -entsprechend der Initiative der Stadt Seligenstadt- für neugeborene Kinder mit Erstwohnsitz Offenbach ein Baum-Setzling für den Offenbacher Stadtwald gespendet werden kann. Ebenso ist die Ermöglichung von Baumspenden durch Privatpersonen, Firmen und Institutionen zu prüfen.
5. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie der Schutz der vorhandenen Bäume durch weitere Maßnahmen - insbesondere über größere Baumscheiben, Grünbeete, Unterpflanzungen und Abstandshalter sowie Regenwasserzufluss - gesichert und verbessert werden kann.
6. Der Vorrang der Sicherstellung und Weiterentwicklung des Baumschutzes vor heranrückender Beparkung, insbesondere auf nicht gekennzeichneten Flächen, ist zu beachten.
Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:
Zu 1.:
Das Amt für Planen und Bauen (Amt 60) prüft bei Neugestaltungsmaßnahmen (und Bauvorhaben Dritter) schon seit längerem regelmäßig Möglichkeiten für einen sensiblen und nachhaltigen Umgang mit Regenwasser. Dies umfasst sowohl Baumbeete nach der sogenannten Stockholmer Bauweise, als auch hydrologisch optimierte Baumstandorte (z. B. Gefälle zum Baumstandort), als auch Regenwasserrückhalt oder -versickerung über Mulden mit und ohne Speicherelemente.
Zu 2.:
Nachrichtlich vom Eigenbetrieb der Stadt Offenbach:
„Der Eigenbetrieb der Stadt Offenbach (ESO) setzt teilweise Bewässerungssäcke ein, in der Regel Säcke mit 75 Liter Fassungsvermögen. Der Einsatz von Bewässerungssäcken ist aufgrund von Vandalismus nicht überall möglich. Eine Bewässerung über Tröpfchenleitung stellt aktuell keine gute Option dar, da diese auch sehr vandalismusanfällig ist.
Aktuell laufen beim ESO Tests für bedarfsorientierte Bewässerung über Feuchtigkeitsssensoren. Sobald ausreichend Erfahrungen über die Verwendung von Feuchtigkeitssensoren gesammelt wurden, kann darüber berichtet werden.“
Vom Amt für Planen und Bauen ist vorgesehen, das im Innenstadtbereich zur Verfügung stehende LoRaWan zu nutzen, um bei Baumneupflanzungen Feuchtigkeitssensoren zur Kontrolle der mit der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege beauftragten Baufirmen hinsichtlich der Durchführung von Wässerungsgängen einzusetzen. Zusätzlich sollen entsprechende Sensoren Aufschluss darüber geben, welche Effekte bei regenwasseroptimierten Baumstandorten zu verzeichnen sind.
Zu 3.:
Der Projektbeschluss für die Errichtung einer Zisterne im Schlosspark Rumpenheim ist aktuell in der Vorbereitung. Der Projektfortschritt ist abhängig von einer vertraglichen Regelung mit den Eigentümergemeinschaften über die Nutzung des Regenwassers von den privaten Dachflächen. Der Abstimmungsprozess zum Gestattungsvertrag gestaltet sich schwierig. Geplant ist, eine Einigung mit den privaten Akteuren vorausgesetzt, die Fertigstellung in der zweiten Hälfte 2024.
Nachrichtlich vom Eigenbetrieb der Stadt Offenbach:
„Im Altbestand erfolgt keine Bewässerung. Die neueren Staudenflächen sind außerhalb der Entwicklungspflege. Eine Bewässerung mit Bewässerungsfahrzeugen ist auf Grund der Wegebreiten nicht möglich.“
Die Pflanzenauswahl bei weiteren Sanierungsprojekten erfolgt auch unter Aspekten der Trockenstresstoleranz, so dass aktuell keine weiteren Bewässerungskonzepte (außerhalb der vertraglichen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege) vorgesehen sind.
Zu 4.:
Nachrichtlich von Hessen Forst, Forstamt Langen:
„Ein Areal in welchem Babybäume gepflanzt werden könnten, wird sich im Stadtwald sicherlich finden lassen. Allerdings muss klar definiert sein wie das Projekt aussehen soll. Wenn es einzelne Bäume mit Schildchen sein sollen, bedarf dies intensiverer Vorbereitung als wenn pro Kind einfach irgendwo im Offenbacher Stadtwald ein Baum gepflanzt wird.
Bei Einzelbäumen (z. B. als Allee) muss man sich bewusst machen, dass Bäume im Wald nicht gegossen werden und durch die letzten Trockenjahre der Stress für Bäume zunimmt. Die Stadt müsste somit einkalkulieren, dass größere Bäume ggf. wieder ersetzt werden müssten. Des Weiteren wäre es nicht zu leisten, für jeden neuen Baum einen eigenen Ortstermin umzusetzen. Es müsste dann pro Jahr eine Pflanzaktion geben, an welche alle Bäume gesetzt werden.
Die Spende von Privatpersonen ist durchaus denkbar. Hier empfehle ich wie in Seligenstadt ein Spendenkonto einzurichten. Vom gesammelten Geld wird dann eine Pflanzaktion organisiert.
Bei Baumspenden von Firmen stellt sich die Situation etwas anders dar, da diese in der Regel als Sponsoring gelten (da die Firmen mit diesen Maßnahmen werben). Diese Aktionen sind nicht durch die Beförsterungsbeiträge gedeckt. Hierbei müssten wir der Stadt Offenbach dann unsere Stunden in Rechnung stellen.“
Zu 5.:
Zur Verbesserung der Bedingungen für Baumstandorte an neuen Standorten oder bei Ersatzpflanzungen für entnommene Bäume sind mehrere Maßnahmen möglich und sollen je nach örtlichen Rahmenbedingungen in Zukunft fallbezogen geprüft und ggf. umgesetzt werden. Eine entsprechende fachliche Einschätzung wird gemeinsam vom Amt für Planen und Bauen und dem ESO ausgearbeitet.
Für Baumstandorte sind gemäß FLL-Richtlinie „Empfehlung für Baumpflanzungen – Teil 2“ Baumgruben von mindestens 12 m³ vorzusehen. Im innerstädtischen Bereich sind oftmals Pflanzgruben der Bauweise 2 „überbaute Pflanzgruben“ umzusetzen. Es wird angestrebt, die Größe von Pflanzgruben bei Neubaumaßnahmen deutlich zu erhöhen. Eine Erweiterung der Baumgruben bei Bestandsbäumen wird in der Regel bei Baumaßnahmen (z. B. Umbau Marktplatz) geprüft und vorgenommen. Die sichtbare (offene oder begrünte) Baumscheibe ist dabei nicht mit der Größe / Ausdehnung der Pflanzgrube gleichzusetzen. Pflanzgruben können z. B. unter
Stellplatzflächen, Geh- oder Radwegen deutlich vergrößert werden und Pflanzgruben miteinander (unterirdisch) verbunden werden, um das Volumen des durchwurzelbaren Bereichs zu maximieren. Sowohl bei Standortverbesserungen als auch bei Neuplanungen sind die vorhandenen oder erforderlichen Leitungstrassen zu berücksichtigen. Diese sind oft der limitierende Faktor.
Eine (nachträgliche) Begrünung von offenen Baumscheiben ist im innerstädtischen Bereich oftmals aufgrund von Gehwegebeziehungen und bestehender Durchwurzelung (z. B. Baumscheiben auf dem Marktplatz, Stadthof oder Berliner Straße) nicht möglich. In solchen Fällen ist eine wasser- und luftdurchlässige sowie begehbare Oberflächenbefestigung (z. B. wassergebundene Wegedecke, polymer-gebundene Materialien) umsetzbar. Erfahrungen mit wasser- und luftdurchlässigen polymer-gebundenen Materialien (z. B. Edalith) werden aktuell bei Sanierungen von Gehwegsschäden in Folge von Wurzelanhebungen gesammelt. Wasser- und luftdurchlässige Oberflächenbefestigungen können ein geeignetes Mittel für die direkte Regenwasserzufuhr im Wurzelbereich bei vorhandenen Baumstandorten darstellen, bei denen eine Gefälleanpassung (d. h. Regenwasserführung zum Stammfuß) nicht möglich ist.
Sofern eine Begrünung mit Stauden oder Sträuchern von Baumscheiben aufgrund der Begebenheiten möglich ist, wird zum Erhalt der Begrünung die Kombination mit einem angemessenen Schutz planerisch geprüft. Dieser Schutz kann z. B. durch Poller / Pfosten oder Lehnbügel sowie Beeteinfassungen (wie an der Berliner Straße oder am Hafenplatz) erfolgen.
Zu bedenken ist, dass es sich bei den vorgenannten Maßnahmen zur Verbesserung der Bestandssituation um eine große Anzahl von Standorten bei gleichzeitig sehr kleinteiligem Planen und Bauen in der Regel stark genutzter Flächen (zu Fuß Gehende, Kfz-Verkehr, ruhender Verkehr etc.) handelt. Insofern ist der planerische und bauliche Aufwand zeitlich und finanziell sehr hoch.
Zu 6.:
Der Vorrang der Sicherstellung und Weiterentwicklung des Baumschutzes vor heranrückender Beparkung, insbesondere auf nicht gekennzeichneten Flächen, ist zu beachten.
Siehe dazu auch Antwort zu 5.
Hinweis: Der Bericht wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
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