Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 14.10.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0712Ausgegeben am 10.06.2024
Eing. Dat. 06.06.2024
Bestellung eines Ombudsmanns für den Bereich des Sozialgesetzbuches II (SGB II) Jobcenter MainArbeit
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-207 (Dez. III, OE 58) vom 05.06.2024
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Als Ombudsmann des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach wird für drei Jahre vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2027 Herr Hans-Jürgen Schäfer, geb. 28.12.1955 berufen.
Begründung:
Die Stadt Offenbach hat erstmalig im Jahr 2008 einen örtlichen Ombudsmann für die Angelegenheiten des SGB II berufen. Der Ombudsmann hat die Aufgabe, an ihn herangetragene Beschwerden von Leistungsberechtigten nach dem SGB II und von Antragstellerinnen und Antragstellern auf Leistungen nach dem SGB II aufzugreifen, schlichtend in Konflikte zwischen MainArbeit und Leistungsberechtigten einzugreifen und aus neutraler Perspektive Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit der MainArbeit zu machen.
Der Ombudsmann arbeitet ehrenamtlich, unabhängig von der MainArbeit und neutral. Er steht außerhalb der Organisation der MainArbeit und erstattet mindestens einmal im Jahr einen ausführlichen Bericht an den Sozialausschuss des Stadtparlaments. Der Ombudsmann hat keine direkten Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten des SGB II und greift nicht in Widerspruchs- und Klageverfahren ein. Die Inanspruchnahme des Ombudsmanns lässt alle Rechte und Pflichten von Hilfebezieherinnen und Hilfebeziehern unberührt.
Dem Ombudsmann wird für die Nutzung bis zu einem Tag in der Woche ein Büro mit Telekommunikation und PC zur Verfügung gestellt. Er erhält eine
Aufwandspauschale von 300,- € pro Monat, die von der MainArbeit gezahlt wird.
Mit dem Ombudsmann wurde eine neutrale und unabhängige Instanz geschaffen, die zwar keine eigene Rechtsgrundlage und keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten neben den jedem Leistungsberechtigten offenstehenden Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten hat, die aber im Vorfeld formaler Verfahren Konfliktlösungen herbeiführen und ein besseres Verständnis der unterschiedlichen Positionen befördern kann.
Der Ombudsmann für das SGB II steht in engem Kontakt mit der Geschäftsführung der MainArbeit, mit dem jeweils zuständigen Fachdezernenten und anderen beteiligten Stellen im Zusammenhang mit vorgetragenen Anliegen und Problemen im Bereich des SGB II. Der Ombudsmann berichtet an den Sozialausschuss und bringt, wo sinnvoll, Verbesserungsvorschläge ein. Er arbeitet mit der Geschäftsführung des Jobcenters eng und vertrauensvoll zusammen, um Anliegen möglichst zügig und konstruktiv zu klären.
Herr Schäfer war bis zu seiner Pensionierung als Präsident des Arbeitsgerichts Frankfurt tätig und wurde bereits in zwei Amtszeiten vom 01.08.2018 bis 31.07.2024 als Ombudsmann für den Bereich des SGB II berufen.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
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