Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.12.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. Juni 2024

 

 

 

 

 

TOP 5a neu (TOP 22 alt)
Grundsatz- und Bedarfsbeschluss zur Sicherstellung von Raumkapazitäten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 bis 2029/30 auf Grundlage der Bedarfsberechnung des Stadtschulamts
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-197 (Dez. IV, Ämter 60 und 40) vom 22.05.2024,
2021-26/DS-I(A)0711

Änderungsantrag Die Linke. vom 06.06.2024, 2021-26/DS-I(A)00711/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0711

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter soll vorrangig an den Schulen umgesetzt werden.

 

2.     Für jede Offenbacher Grundschule ist ein neues Mehrfachraumnutzungskonzept gemäß Punkt 2.1.2 der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen zu erstellen.

 

3.     Für folgende Schulen der ersten Kategorie kurzfristig umzusetzender Maßnahmen sind die Planungsleistungen gemäß der aktuell gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zur Erstellung von Planungsvarianten inklusive der Ermittlung von Baukosten zur Herbeiführung der jeweiligen Projekt- und Vergabebeschlüsse zeitnah zu beauftragen: Anne-Frank-Schule, Goetheschule, Lauterbornschule, Nachnutzung ehem. Polizeirevier 1, Mathildenstraße (Erweiterung Mathildenschule), Mauerfeldschule und Uhlandschule.

 

4.     Für folgende Schulen der zweiten Kategorie mittelfristig umzusetzender Maßnahmen sind die Planungsleistungen gemäß der aktuell gültigen HOAI zur Erstellung von Planungsvarianten inklusive der Ermittlung von Baukosten zur Herbeiführung der jeweiligen Projekt- und Vergabebeschlüsse ab 2025 zu beauftragen: Eichendorffschule, Friedrich-Ebert-Schule und Wilhelmschule.

 

5.     Für die Schulen der dritten Kategorie sind die aktuellen Bedarfe im Rahmen der Mehrfachnutzung abgedeckt. Längerfristig wird geprüft, ob Planungen erforderlich und Baukosten zu ermitteln sind: Beethovenschule, Hafenschule, Humboldtschule, Schule Bieber Waldhof (Ottersfuhrstraße) und Waldschule Tempelsee.

 

6.     Die Planung mit anschließender Bereitstellung zusätzlicher Raumkapazitäten zur Deckung des sehr kurzfristigen Bedarfs an Ganztagsplätzen sowie an zusätzlichen Klassenräumen aufgrund steigender Schüler*innenzahlen erfolgt ab 2024 mit Raummodulen.

 

·         Bereitstellung zum Schuljahr 2025/26: Zwei Klassenräume für die Lauterbornschule

 

·         Bereitstellung zum Schuljahr 2025/26: Zwei Klassenräume für die Buchhügelschule

 

7.     Die Planungskosten für die Maßnahmen Anne-Frank-Schule, Lauterbornschule, Mauerfeldschule, Uhlandschule, Eichendorffschule, Friedrich-Ebert-Schule, Wilhelmschule, Beethovenschule, Hafenschule, Humboldtschule, Schule Bieber Waldhof (Ottersfuhrstraße) und Waldschule Tempelsee gemäß laufender Nr. 3

bis 5 betragen bis zum Projektbeschluss ca. 6.400.000,00 €. Sie stehen auf dem Produktkonto 03130200.0951000060, Investitionsnummer: 0313020900602401, „Investitionsprogramm Ganztagsausbau an Grundschulen“, ab 2024 und in den Folgejahren zur Verfügung.

 

Für die Erweiterung Goetheschule und Neubau Funktionsgebäude stehen die Mittel in Höhe von 1.460.000,00 € für die Planungskosten auf dem Produktkonto 03010100.0951000060, Investitionsnummer: 0301010900602302, „Erweiterung der Goetheschule und Neubau eines Funktionsgebäudes“, ab 2023 und in den Folgejahren zur Verfügung.

 

Die Mittel für die Planungskosten für die Maßnahme Nachnutzung ehemaliges Polizeirevier 1, Mathildenstraße in Höhe von 900.000,00 € stehen auf dem Produktkonto 03010100.0951000060, Investitionsnummer: 0301010900602303, „Nachnutzung ehem. Polizeirevier 1, Mathildenstraße“, ab 2023 und in den Folgejahren zur Verfügung.


Die Mittel für Planungskosten der Maßnahmen Lauterbornschule und Buchhügelschule gemäß laufender Nr. 6 betragen bis zur Erstellung der Projektbeschlüsse ca. 120.000,00 € und stehen auf dem Produktkonto 03130100.05500000060, Investitionsnummer: 0313010500601701 (Ankauf von Klassenraummodulen), aus Resten aus Vorjahren zur Verfügung.

 

Die Anpassung der Planmittel für die Maßnahme Investitionsprogramm Ganztagsausbau an Grundschulen erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 sowie vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

8.     Der Magistrat wird ermächtigt, bei der WI-Bank Fördermittel aus dem „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ zu beantragen.

 

Das Förderkontingent gemäß der Anlage zur Förderrichtlinie beträgt insgesamt 5.428.235,00 € (Bundeszuschuss: 4.470.3111,00 € und Landeszuschuss 957.924,00 €).

 

Aktuell ist aufgrund der kurzen Fertigstellungsfrist der Neubau der Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld (ehem. Bachschule) zur Förderung vorgesehen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)00711/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Abschnitt 1 wird wie folgt ersetzt:

 

1.        Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich ein Konzept zur flächendeckenden Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter in Offenbach vor. Dieses soll die nachfolgende Weiterentwicklung der räumlichen Bedingungen sowie die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung berücksichtigen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0711

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.      Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter soll vorrangig an den Schulen umgesetzt werden.

 

2.      Für jede Offenbacher Grundschule ist ein neues Mehrfachraumnutzungskonzept gemäß Punkt 2.1.2 der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen zu erstellen.

 

3.      Für folgende Schulen der ersten Kategorie kurzfristig umzusetzender Maßnahmen sind die Planungsleistungen gemäß der aktuell gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zur Erstellung von Planungsvarianten inklusive der Ermittlung von Baukosten zur Herbeiführung der jeweiligen Projekt- und Vergabebeschlüsse zeitnah zu beauftragen: Anne-Frank-Schule, Goetheschule, Lauterbornschule, Nachnutzung ehem. Polizeirevier 1, Mathildenstraße (Erweiterung Mathildenschule), Mauerfeldschule und Uhlandschule.

 

4.      Für folgende Schulen der zweiten Kategorie mittelfristig umzusetzender Maßnahmen sind die Planungsleistungen gemäß der aktuell gültigen HOAI zur Erstellung von Planungsvarianten inklusive der Ermittlung von Baukosten zur Herbeiführung der jeweiligen Projekt- und Vergabebeschlüsse ab 2025 zu beauftragen: Eichendorffschule, Friedrich-Ebert-Schule und Wilhelmschule.

 

5.      Für die Schulen der dritten Kategorie sind die aktuellen Bedarfe im Rahmen der Mehrfachnutzung abgedeckt. Längerfristig wird geprüft, ob Planungen erforderlich und Baukosten zu ermitteln sind: Beethovenschule, Hafenschule, Humboldtschule, Schule Bieber Waldhof (Ottersfuhrstraße) und Waldschule Tempelsee.

 

6.      Die Planung mit anschließender Bereitstellung zusätzlicher Raumkapazitäten zur Deckung des sehr kurzfristigen Bedarfs an Ganztagsplätzen sowie an zusätzlichen Klassenräumen aufgrund steigender Schüler*innenzahlen erfolgt ab 2024 mit Raummodulen.

 

·         Bereitstellung zum Schuljahr 2025/26: Zwei Klassenräume für die Lauterbornschule

 

·         Bereitstellung zum Schuljahr 2025/26: Zwei Klassenräume für die Buchhügelschule

 

7.      Die Planungskosten für die Maßnahmen Anne-Frank-Schule, Lauterbornschule, Mauerfeldschule, Uhlandschule, Eichendorffschule, Friedrich-Ebert-Schule, Wilhelmschule, Beethovenschule, Hafenschule, Humboldtschule, Schule Bieber Waldhof (Ottersfuhrstraße) und Waldschule Tempelsee gemäß laufender Nr. 3

bis 5 betragen bis zum Projektbeschluss ca. 6.400.000,00 €. Sie stehen auf dem Produktkonto 03130200.0951000060, Investitionsnummer: 0313020900602401, „Investitionsprogramm Ganztagsausbau an Grundschulen“, ab 2024 und in den Folgejahren zur Verfügung.

 

Für die Erweiterung Goetheschule und Neubau Funktionsgebäude stehen die Mittel in Höhe von 1.460.000,00 € für die Planungskosten auf dem Produktkonto 03010100.0951000060, Investitionsnummer: 0301010900602302, „Erweiterung der Goetheschule und Neubau eines Funktionsgebäudes“, ab 2023 und in den Folgejahren zur Verfügung.

 

Die Mittel für die Planungskosten für die Maßnahme Nachnutzung ehemaliges Polizeirevier 1, Mathildenstraße in Höhe von 900.000,00 € stehen auf dem Produktkonto 03010100.0951000060, Investitionsnummer: 0301010900602303, „Nachnutzung ehem. Polizeirevier 1, Mathildenstraße“, ab 2023 und in den Folgejahren zur Verfügung.


Die Mittel für Planungskosten der Maßnahmen Lauterbornschule und Buchhügelschule gemäß laufender Nr. 6 betragen bis zur Erstellung der Projektbeschlüsse ca. 120.000,00 € und stehen auf dem Produktkonto 03130100.05500000060, Investitionsnummer: 0313010500601701 (Ankauf von Klassenraummodulen), aus Resten aus Vorjahren zur Verfügung.

 

Die Anpassung der Planmittel für die Maßnahme Investitionsprogramm Ganztagsausbau an Grundschulen erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 sowie vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

8.      Der Magistrat wird ermächtigt, bei der WI-Bank Fördermittel aus dem „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ zu beantragen.

 

Das Förderkontingent gemäß der Anlage zur Förderrichtlinie beträgt insgesamt 5.428.235,00 € (Bundeszuschuss: 4.470.3111,00 € und Landeszuschuss 957.924,00 €).

 

Aktuell ist aufgrund der kurzen Fertigstellungsfrist der Neubau der Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld (ehem. Bachschule) zur Förderung vorgesehen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.06.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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