Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.10.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0756Ausgegeben am 22.08.2024

Eing. Dat. 22.08.2024

 

 

 

 

 

Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Förderung im Landesprogramm „Zukunft Innenstadt – Leuchttürme für den nachhaltigen Umgang mit Leerständen“

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-311 (Dez. I und IV, Ämter 80, 60 und 42) vom 21.08.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, zur Revitalisierung des „Galeria“-Leerstands gegenüber dem Fördergeber Land Hessen die Aufnahme in das Förderprogramm „Zukunft Innenstadt – Leuchttürme für den nachhaltigen Umgang mit Leerständen“ auf Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Förderantrags zu bestätigen.

 

2.     Für die Maßnahmenumsetzung stehen die erforderlichen Mittel wie folgt bereit:

 

Produktkonto 04080100.0840000092,

Investitionsnummer 0408010800491201,

„sonstige Betriebsausstattung“

Haushaltsmittel 2025:                                                                           450.000,00 €

 

       Produktkonto 04080100.0860000092,

       Investitionsnummer 0408010800491201,

       „Büromöbel und sonstige Ausstattungsgegenstände“

       Haushaltsmittel 2025:                                                                           100.000,00 €

      

       Die Mittelbereitstellung erfolgt hier vorbehaltlich der Genehmigung des         Haushalts 2025 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

      

       Produktkonto 15010100.7128000080,

       „Zukunftsprojekte Innenstadt“

       Haushaltsmittel 2024:                                                                             50.000,00 €

      

       Sowie weitere Mittel bei der Station Mitte GmbH.

      

Die Refinanzierung der Ausgaben erfolgt über Fördermittel des Landes aus dem Förderprogramm Zukunft Innenstadt – Galeria Budget Offenbach mit einer Förderquote von 90 % auf den folgenden Konten:

 

Produktkonto 15010100.5421000060, „Zukunft Innenstadt –

Galeria Budget Offenbach“

Haushaltsmittel 2025:                                                                             45.000,00 €

 

Produktkonto 04080100.3641000060,

Investitionsnummer 0408010800491201,

„Zukunft Innenstadt – Galeria Budget Offenbach“

Haushaltsmittel 2025:                                                                           495.000,00 €

 

 

Begründung:

 

Zu 1.

Mit der Veröffentlichung des Förderprogramms „Zukunft Innenstadt – Leuchttürme für den nachhaltigen Umgang mit Leerständen“ und die Bereitstellung von Sondermitteln in Höhe von 3 Mio. € reagierte das Land Hessen im Herbst 2023 auf die besondere Betroffenheit von Kommunen, die von den Schließungen von „Galeria“-Standorten ausgehen.

 

Der Antrag der Stadt Offenbach zur Aufnahme in dieses Programm basiert auf einer sehr breit angelegten, vagen Projektskizze für potenzielle investive wie auch nicht-investive Maßnahmen der Stadt (siehe Anlage 2). Hintergrund dieser unspezifischen Antragsstellung war, dass parallel zur Antragstellung bereits ein evtl. Erwerb der Liegenschaft und die dortige Ansiedlung der „Station Mitte“ durch die Stadt geprüft und mit dem Eigentümer verhandelt wurde, es zur Einreichungsfrist der Bewerbung (20.10.2023) jedoch noch keine gesicherten Perspektiven in diesem Sinne gab.

 

Eine ähnliche Sonderförderung für brachgefallene „Galeria“-Standorte wurde zuvor bereits vom Bund bereitgestellt, an der Offenbach mit einer Förderung in Höhe von 1.143.750,00 € partizipiert (vgl. Beschluss 2021-26/DS-I(A)0567 vom 14.09.2023). Zudem wird die „Station Mitte“ bereits mit Bewilligungsbescheid vom 13.10.2021 aus dem Kommunalpreis des Landes Hessen gefördert. Fördertechnisch abgewickelt wurden daraus bisher ausschließlich Planungskosten für die Machbarkeitsstudie und vertiefende Untersuchungen. Verbleibende Fördermittel in Höhe von 792.000,00 € stehen nur noch 2024 zur Verfügung.

 

Aus formalen Gründen müssen die Verwendungszwecke von Fördermitteln aus unterschiedlichen Programmen inhaltlich klar voneinander abgegrenzt werden. Die dazu bei den jeweiligen Antragsstellungen vorliegenden Rahmenbedingungen und entsprechend geplanten Maßnahmen mit zugehörigen Kostenpositionen haben sich durch den Erwerb der Liegenschaft und das beschlossene Realisierungsmodell grundlegend verändert. Daher musste der Einsatz der Fördermittel in allen drei Programmen mit den Fördergebern nachverhandelt werden. Eine entsprechende Beschlussfassung zum geänderten Mitteleinsatz der Bundesfördermittel wurde am 04.07.2024 (2021-26/DS-I(A)0725) gefasst.

 

Mit dieser Beschlussvorlage werden nun die geänderten Mittelverwendungen in den Landesförderprogrammen „Zukunft Innenstadt – Innenstadtbudget und Kommunalpreis“ sowie „Zukunft Innenstadt – Leuchttürme für den nachhaltigen Umgang mit Leerständen“ geregelt. Die Aufschlüsselung ist in Anlage 1 tabellarisch dargestellt. Diese trägt den formalen Anforderungen der Fördergeber zur klaren Abgrenzung der Fördergegenstände gegeneinander und zur eindeutigen Zuordnung der Kostenpositionen Rechnung. Damit ist nun die Voraussetzung geschaffen, dass die Stadt Offenbach die bewilligte Förderung aus dem Programm „Zukunft Innenstadt – Kommunalpreis“ abrufen und diejenige aus dem Programm „Zukunft Innenstadt – Leuchttürme für den nachhaltigen Umgang mit Leerständen“ förmlich durch diesen Beschluss annehmen kann.

 

Zu 2.

Die Anschaffungskosten für die Bibliotheksausstattung werden von der Stadtbibliothek getragen und die Finanzierung der künstlerischen Intervention einschließlich zugeordneter Öffentlichkeitsarbeit vom Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften abgebildet. Die bauvorbereitenden Kosten der Projektsteuerung zur Ausschreibung der Bauleistungen einschließlich zugehöriger Fachgutachten und juristischer Beratung entstehen bei der Station Mitte GmbH. Der Zuschuss für deren nachgewiesenen Kosten wird der Gesellschaft anteilig weitergeleitet. Der anteilige Zuschuss für die kommunalen Kostenpositionen wird dem Haushalt zugeführt.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Nichtöffentliche Anlagen:

1.    Tabelle, Abgrenzung der Fördergegenstände und des Fördermitteleinsatzes der Landesförderprogramme „Zukunft Innenstadt – Innenstadtbudget und Kommunalpreis“ sowie „Zukunft Innenstadt – Leuchttürme für den nachhaltigen Umgang mit Leerständen“

2.    Förmlicher Aufnahmeantrag der Stadt Offenbach am Main, Oktober 2023

       (mit nachgereichtem Deckblatt vom 13.11.2023)

3.    Bewilligungsbescheid vom 12.12.2023

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentlichen Anlagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.

 

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