Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. September 2024

 

 

 

TOP 12
Übergangsmanagement Schule-Beruf
hier: Beschluss zur Beantragung der Projektlaufzeit für den Zeitraum 06/2024 bis 12/2026 und zur Bereitstellung der erforderlichen Kofinanzierung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-247 (Dez. II, Amt 51) vom 03.07.2024,
2021-26/DS-I(A)0729

 

 

Beschlusslage:

Protokollnotiz:

Herr StvV Färber gibt zu Protokoll, dass die korrekte Laufzeit des Projekts statt bis 12/2026 nur bis 12/2025 geht und dass es sich hier um einen redaktionellen Fehler in der ursprünglichen Magistratsvorlage handelt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Das durch den Europäischer Sozialfonds Plus (ESF) geförderte Landesprogramm „Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen 2024“, mit einer Laufzeit vom 01.06.2024 bis 31.12.2025 wird für den Projektzeitraum vom 01.06.2024 bis 31.12.2025, vorbehaltlich der Förderung, in der Stadt Offenbach durch das Übergangsmanagement Schule-Beruf durchgeführt.

 

  1. Die geforderte Kofinanzierung durch die Stadt Offenbach ist über die Förderphase hinweg sicherzustellen. Der für die Beantragung benötigte Nachweis über 28,36 % der Gesamtfördersumme (304.553,40 €) an Eigenmitteln in Höhe von 86.370,07 € wird erbracht.

 

  1. Die Summe der Eigenmittel setzt sich aus Geldmitteln in Höhe von 52.563,59 € und anteilige Berechnung der Miete in Höhe von 33.806,48 € zusammen. Die restliche zu erbringende Kofinanzierung durch Geldmittel von insgesamt 52.563,59 € ist für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 auf dem Produktkonto 06020100.7124000251 „Kooperationsprojekte Schule/Jugendhilfe Schule“ etatisiert.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.09.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung