Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 08.12.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0772Ausgegeben am 09.10.2024

Eing. Dat. 09.10.2024

 

 

 

 

 

E-Scooter-Verbot in Bussen der OVB

Antrag AfD vom 04.10.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat möge prüfen und berichten,

 

in wie weit und ab welchem Zeitpunkt in Bussen der OVB ein E-Scooter-Verbot durchgesetzt werden kann.

 

 

Begründung:

 

Seit Anfang Oktober ist die Mitnahme von E-Rollern in Frankfurter U- und Straßenbahnen nicht mehr gestattet. Die Frankfurter Verkehrsgesellschaft VGF begründet ihr Verbot mit Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Lithium-Ionen-Akkus der Roller. Diese seien oft nicht auf ausreichend auf ihre mechanische Festigkeit geprüft, welches ein erhöhtes Risiko für Brände, Explosionen und die damit verbundene Entstehung gesundheitsschädlicher Rauchgase darstellt. Das Verbot gilt ausschließlich für E-Roller. Pedelecs und E-Rollstühle sind von der Regelung ausgenommen.

Die Entscheidung der VGF basiert auf einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen VDV. Ähnliche Verbote sind bereits in vielen anderen deutschen Städten, wie etwa Berlin, Hamburg oder München und Köln in Kraft.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

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