Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.12.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 10. Oktober 2024
TOP 11
Prävention an Gefahrenstelle: Höhenbegrenzungssperre vor Bieberer Schlupf
Antrag FREIE WÄHLER vom 19.09.2024, 2021-26/DS-I(A)0764
Beschlusslage:
Protokollnotiz der Fraktion Freie Wähler vom 02.10.2024:
„Da wir es im Antrag leider nicht so klar formuliert haben, möchten wir ergänzen, dass selbstverständlich beide Unterführungen in Bieber gemeint sind. Sowohl die Unterführung in der Dietesheimer Straße als auch die Unterführung in der Seligenstädter Straße.“
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der Protokollnotiz wie folgt ab:
Der Magistrat wird beauftragt in ausreichendem Abstand zum „Bieberer Schlupf“ Höhenbegrenzungssperren zu installieren. Gleichzeitig soll künftig mit Piktogrammen und/oder zusätzlichen visuellen Hinweisen auf die maximale Durchfahrtshöhe von 2,50 Meter hingewiesen werden.
Offenbach a. M., den 17.10.2024
Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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