Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 08.12.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0775Ausgegeben am 23.10.2024
Eing. Dat. 10.10.2024
Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach
hier: Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-345 (Dez. III, MainArbeit) vom 09.10.2024
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für das Geschäftsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1 Erfolgsplan
Erträge 159.699.564 EUR
Aufwendungen 159.699.564 EUR
Jahresüberschuss / Jahresverlust 0 EUR
1.2 Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) 50.000 EUR
Ausgaben 50.000 EUR
2. Kreditermächtigungen
Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2025 nicht festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2025 nicht festgesetzt.
4. Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.000.000 EUR festgesetzt.
5. Stellenübersicht
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.
6. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.
Begründung:
Die Stadt Offenbach hat mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 als besondere Einrichtung gem. § 6a Abs. 5 SGB II den Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach errichtet. Die Stadt nimmt in diesem Eigenbetrieb alle ihr obliegenden Aufgaben als kommunaler Träger des SGB II wahr.
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBI. I, Seite 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBI. I S.121), insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 (WPL 2025) einschließlich aller Anlagen vorgelegt.
Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2025 in ihrer Sitzung am 25.09.2025 dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.
Der für das vierzehnte Haushaltsjahr des Eigenbetriebs zu erstellende Wirtschaftsplan enthält alle Ausgaben für passive Leistungen, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit sowie für Verwaltungsaufwendungen. Rund 55 Prozent der Ausgaben für passive Leistungen sowie für Bildung und Teilhabe in Höhe von insgesamt 123,65 Mio. Euro (Aufwendungen für einmalige Leistungen, Kosten der Unterkunft, Bildung und Teilhabe, Darlehen, Regelleistung – siehe Zeilen 33 – 36 und 40 Erfolgsplan) entfallen auf Leistungen in Trägerschaft des Bundes, rund 45 Prozent auf Leistungen in Trägerschaft der Kommune. Die Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit in Höhe von rund 2,31 Mio. Euro fallen in die Trägerschaft des Bundes. Die Aufwendungen für Verwaltung und vom Jobcenter erbrachte Beratungs- und Arbeitsmarktdienstleistungen in Höhe von 23,75 Mio. Euro im Jahr 2025 werden vom Bund mit 84,8 Prozent und von der Kommune mit 15,2 Prozent finanziert.
Die Erträge für Finanzierung von passiven Leistungen belaufen sich auf 129,65 Mio. Euro im Jahr 2025 (Zuweisungen Stadt für einmalige Leistungen, Kosten der Unterkunft, Bildung und Teilhabe, Darlehen, Regelleistung, Rückforderungen – siehe Zeilen 8 – 11, 16, 23 Erfolgsplan). Ca. 48 Prozent der Transfererträge fließt von Seiten der Stadt Offenbach zu. Die Stadt kann im Jahr 2025 damit rechnen, dass etwa 60 Prozent der Ausgaben für die Kosten der Unterkunft in Höhe von 51 Mio. Euro vom Bund refinanziert werden. Der Finanzierungsanteil des Bundes wird jedoch im Haushalt der Stadt vereinnahmt und deshalb nicht im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs veranschlagt.
Die Erträge für Eingliederungsleistungen belaufen sich auf 9.297.110Euro, die Erträge für Verwaltungskostenerstattung auf rund 12.704.357Euro.
Der Stellenplan umfasst 183,15 Stellen für Tarifbeschäftigte und 51,0 Stellen für Beamte.
Dem Wirtschaftsplan liegen die Annahmen einer weiterhin robusten Arbeitsmarktentwicklung, einer geringfügig erhöhten Zahl an Bedarfsgemeinschaften aufgrund des Zuzugs von Geflüchteten, einer weiteren Erhöhung von Regelsätzen und steigenden Kosten für Mieten und Energie zugrunde. Bei den Verwaltungsaufwendungen wurden insgesamt 234,15 Stellen (Vollzeitäquivalente) und entsprechende Aufwendungen für Personalkosten, Gebäudemieten, EDV und sonstige Verwaltungskosten zugrunde gelegt.
Anlage:
Wirtschaftsplan MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach 2025
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
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