Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 12.11.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0781Ausgegeben am 24.10.2024
Eing. Dat. 24.10.2024
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 20
Antrag Magistratsanfrage Nr. 2024-355 (Dez. I, Amt 80) vom 23.10.2024
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Das zum 30.09.2025 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 20 = 692 m² wird um 30 Jahre verlängert.
2. Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 5.965,04 EUR/Jahr (8,62 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.
3. Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erbbauberechtigten getragen.
Begründung:
Das Erbbaurecht an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 20 läuft am 30.09.2025 ab. Die Erbbauberechtigte hat die Verlängerung des Erbbaurechts beantragt.
Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.
Der bisherige Erbbauzins von 3.247,00 EUR/Jahr wird neu festgesetzt auf 5.965,04 EUR/Jahr (8,62 EUR/m² = 4 % von ½ des Grundstückswertes in Höhe von 431,00 EUR/m²).
Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 30.09.2025 ablaufenden Erbbaurechts um 30 Jahre keine Bedenken.
Es handelt sich um ein Erbbaurecht ohne Kaufklausel.
Anlagen:
Plan
Nichtöffentliche Anlage
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Antrag und öffentliche Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.
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