Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 12.11.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0781Ausgegeben am 24.10.2024

Eing. Dat. 24.10.2024

 

 

 

 

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 20

Antrag Magistratsanfrage Nr. 2024-355 (Dez. I, Amt 80) vom 23.10.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Das zum 30.09.2025 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 20 = 692 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 5.965,04 EUR/Jahr (8,62 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erbbauberechtigten getragen.

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 20 läuft am 30.09.2025 ab. Die Erbbauberechtigte hat die Verlängerung des Erbbaurechts beantragt.

 

Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.

 

Der bisherige Erbbauzins von 3.247,00 EUR/Jahr wird neu festgesetzt auf 5.965,04 EUR/Jahr (8,62 EUR/m² = 4 % von ½ des Grundstückswertes in Höhe von 431,00 EUR/m²).

 

Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 30.09.2025 ablaufenden Erbbaurechts um 30 Jahre keine Bedenken.

 

Es handelt sich um ein Erbbaurecht ohne Kaufklausel.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Antrag und öffentliche Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.

 

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