Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 12.11.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0783Ausgegeben am 24.10.2024

Eing. Dat. 24.10.2024

 

 

 

 

 

Tiny Forests – Wildholzinseln für Offenbach

Antrag Die Linke. vom 24.10.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie in Offenbach Tiny Forests oder weitere Feldholzinseln entstehen können. Ziel ist, auf dem Stadtgebiet mindestens drei weitere Gehölzflächen anzulegen.

 

Der Bericht soll folgende Punkte umfassen:

 

1. Welche Standorte sind zur Anlage geeignet? Dabei sind insbesondere Flächen auf dem INNO-Campus und am Kaiserlei in die Prüfung einzubeziehen.

 

2. Welche Formen der Anlage – Tiny Forests, Feldholzinseln oder eine Mischform – eignen sich für die untersuchten Standorte?

 

3. Wie kann eine dauerhafte und kostengünstige ökologische Aufwertung der Standorte gewährleistet werden?

 

 

Begründung:

Gehölze wie Tiny Forests oder Feldholzinseln erfüllen wertvolle ökologische Funktionen, wirken positiv auf die Entwicklung des Klimas, sind pflegeleicht und kostengünstig anzulegen und brauchen relativ wenig Platz. Damit eignen sie sich hervorragend für eine zukunftsweisende Gestaltung von Freiflächen im urbanen Raum.

Tiny Forests sind winzige Wälder, die auf kleinen Grünflächen am Straßenrand, auf Firmengeländen, in Parks oder in Kitas und Schulen angelegt werden können.

Dazu werden auf kleinem Raum – etwa 100 bis 400 Quadratmeter – sehr viele Bäume gepflanzt. Durch den dichten Bewuchs kommt es zu einem schnellen Höhenwachstum der Pflanzen. Die Bäume ziehen über ihr Wurzelsystem Wasser an, das auch das Wachstum kleinerer Pflanzen in der Umgebung fördert.

Feldholzinseln sind kleinflächige Baum- und Strauchbestände, die sich zwischen den Feldern befinden und seit Urzeiten zum Ackerbau gehören. Wegen der Flurbereinigungen, die mit der Entwicklung der modernen Landwirtschaft einhergehen, sind sie allerdings immer wieder vom Verschwinden bedroht.

Der ökologische Wert beider Formen der Bepflanzung ist hoch. Sie verhindern Erosion, wirken als Wasserspeicher und werden als Trittsteinbiotope betrachtet, durch die die Artenvielfalt gefördert wird. Sie bieten Tieren Lebensraum, Nistplätze und Futterquellen. Für Pflanzen stellen sie Orte dar, auf denen sich auch seltene Arten ansiedeln und ausbreiten können. Damit erfüllen sie eine wertvolle Funktion in der ökologisch sinnvollen Landschaftsgestaltung.

Tiny Forests und Feldholzinseln haben zudem positive Auswirkungen auf das Klima: durch den dichten Bewuchs wird eine hohe Verschattung und Verdunstung erreicht, die sich auch auf die Umgebung kühlend auswirkt. Damit wirken sie der Überhitzung des Stadtgebiets entgegen. Die Bäume ziehen mit ihren Wurzeln das Wasser an und unterstützen damit auch kleinere Pflanzen. Bei Starkregen weisen die Gehölze außerdem die Fähigkeit auf, das Wasser zurückzuhalten. Im Vergleich zu Rasenflächen weisen Gehölze deutlich höhere Kühlungs- und Wasserspeicherfunktionen auf.

Mit Blick auf das Stadtklima und die Probleme, die der Klimawandel mit sich bringt, erscheint die Anlage weiterer Gehölzflächen also sinnvoll.

 

Zu 1.: Welche Standorte sind zur Anlage geeignet? Dabei sind insbesondere Flächen auf dem INNO-Campus und am Kaiserlei in die Prüfung einzubeziehen.

Für Tiny Forests kommen nach Ansicht von Biolog*innen und Forstwirtschaftler*innen vor allem Flächen von geringem ökologischen Wert in Betracht, die durch eine entsprechende Regeneration des Bodens und eine dichte Bepflanzung innerhalb kurzer Zeit in kleine Ökosysteme umgewandelt werden. Als Mindestanforderung wird eine Fläche mit einer Breite von vier Metern genannt.

Mit Blick auf die spezielle Situation der Schadstoffkonzentration auf dem Gelände des INNO-Campus soll geprüft werden, ob sich das Gelände als Standort eignet. Denkbar wären aber auch Flächen, die sich im Rahmen der Neugestaltung des Kaiserleiviertels oder an anderer Stelle im Stadtgebiet ergeben, die Standortanforderungen sind schließlich gering. Auch die Umwandlung von Straßenbegleitgrün oder Hangbefestigungen, die als Monokulturen angelegt sind, kommt in Betracht.

 

Zu 2.: Welche Formen der Anlage – Tiny Forests, Feldholzinseln oder eine Mischform – eignen sich für die untersuchten Standorte?

Tiny Forests und Feldholzinseln verbindet ein ähnliches Konzept. Grundlage für beide Anlageformen ist die Idee einer relativ kleinen Fläche, die durch eine geschlossene Bepflanzung einen hohen ökologischen Wert erreicht und positive Auswirkungen auf das Klima hat. Tiny Forests zeichnen sich durch eine hohe Baumdichte in enger Bepflanzung aus, Feldholzinseln sind oft mit Obstbäumen bewachsen und bieten auch für niedrig wachsende Pflanzenarten Raum.

Denkbar sind auch Mischformen aus beiden Arten der Bepflanzung, die an die Gegebenheiten der jeweiligen Standorte angepasst sind. So erscheint das Pflanzen von Obstbäumen auf dem INNO-Campus etwa wenig sinnvoll, das Gelände könnte aber Platz für ein Pflanzkonzept bieten, die auch niedrig wachsende Arten berücksichtigt.

 

Zu 3.: Wie kann eine dauerhafte und kostengünstige ökologische Aufwertung der Standorte gewährleistet werden?

Tiny Forests gelten als kostengünstige Form der Grünanlage. Das Konzept sieht vor, dass in den ersten drei Jahren eine Bewässerung und rudimentäre Pflege stattfindet. Nach dieser Zeit sind die Bäume so weit entwickelt, dass die Anlage autark ist. Dementsprechend sollten die Gehölze so angelegt werden, dass der Aufwand für die Pflege und Bewässerung gering ist.

Die Kosten für das Anlegen eines Tiny Forests werden mit etwa 100 Euro pro Quadratmeter angegeben, wenn sich Freiwillige an den Projekten beteiligen und Pflanzarbeiten oder Pflegepatenschaften für die Anlagen übernehmen. Denkbar wäre hier eine Zusammenarbeit mit Schulen, Kitas oder den lokalen Urban-Gardening-Initiativen, die leicht über die städtischen Verteiler beworben werden kann.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.