Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0800Ausgegeben am 21.11.2024

Eing. Dat. 21.11.2024

 

 

 

 

 

Verlustübernahme Waldschwimmbad Rosenhöhe

hier: Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-400 (Dez. I, Amt 52) vom 20.11.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Amt 52 wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von maximal 640.000 € gem. §100 HGO für 2024 bewilligt.

 

2.  Die Mittel werden bei dem Produktsachkonto 08020100.7680000052 - Verlustübernahme Sport & Freizeit GmbH OF (SFO) Waldschwimmbad zur Verfügung gestellt.

 

3.  Die einzelnen Tranchen bis zu einer Höhe von max. 640.000 € sind vorab mit einer schriftlichen Begründung bei Amt 20 formlos zu beantragen. Nach Freigabe der Mittel durch Herrn Stadtkämmerer Martin Wilhelm wird die jeweilige Tranche durch Amt 20 zur Verfügung gestellt. Ein zusätzlicher Beschluss zur Bereitstellung überplanmäßigen Mittel wird nicht notwendig sein.

 

4.  Die Mehrausgaben in Höhe von 640.000,00 € zum ursprünglichen Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 1.400.000 € sowie 2024 i.H.v. 1.850.000 € werden gedeckt durch Minderausgaben in entsprechender Höhe bei Produktsachkonto 16020100.7710000120 „Zinsausgaben Kreditmarkt“.

 

Die entsprechende Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2024.

 

 

Begründung:

 

Der Erste Offenbacher Schwimmclub (EOSC) hat bis 31.08.2024 das Waldschwimmbad Rosenhöhe betrieben. Seitdem das Eigentum des Bades am 01.09.2024 auf die Sport und Freizeit GmbH Offenbach (SFO) übergegangen ist, wurde der Betrieb von der vom EOSC gegründeten best OF swim GmbH übernommen.

 

Für den Betrieb des Waldschwimmbades waren auf Basis des Bad-Wirtschaftsplans für das Jahr 2023 1.400.000 € sowie für das Jahr 2024 1.850.000 € im städt. Haushalt eingestellt worden. Die Mittel aus 2024 sind für unvorhergesehene Kosten an den EOSC für den Badbetrieb bis August ausgezahlt worden. Für den Zeitraum ab Eigentumsübergang bis Jahresende (01.09.-31.12.2024) benötigt die SFO jedoch nach aktuellem Forecast insgesamt 640.000 €. Darin enthalten sind die Kosten des Betreiberentgeltes für die best OF swim GmbH i.H.v. 535.000 € und die Aufwendungen i.H.v. 105.000 € für insbesondere Versicherung, Strom, Fernwärme und Wasser.

 

Aufgrund unvorhergesehener Faktoren, die nachfolgend beschrieben werden, ist es zu unaufschiebbaren und unabweisbaren Mehrkosten gekommen. Um die Weiterführung des Schwimmbadbetriebs sicherstellen zu können, sind diese Mehrkosten daher zu übernehmen, da der EOSC nicht Gelder des Vereinskontos übergangsweise dem Badbetrieb zur Verfügung stellen kann und die SFO die Mittel zur Bezahlung der neuen Betreibergesellschaft best OF swim GmbH benötigt, damit diese nicht Insolvenz anmeldet.

 

Aufstellung der unvorhergesehen, unaufschiebbaren und unabweisbaren Mehrkosten:

 

1) Im Jahr 2023: Im September hat der EOSC im Rahmen der Einreichung der beim Revisionsamt zu prüfenden Jahresrechnung den vorläufigen Verlust für das Jahr 2023 i.H.v. 327.859,07 € netto mitgeteilt. Dieses Defizit hatte der EOSC mit Mitteln aus den geplanten Haushaltsmitteln 2024 beglichen. Dies ist auch einer der Gründe, weshalb nun überplanmäßige Mittel bereitgestellt werden müssen. Da der EOSC auf den Verlustausgleich durch die Stadt Umsatzsteuer abführen muss, sind zusätzlich noch 7 % (ca. 23.000 €) an den Verein auszuzahlen, sodass insgesamt ca. 351.000 € an überplanmäßigen Mitteln für das Jahr 2023 bereitzustellen sind.

 

Für den vorläufigen Verlust im Jahr 2023 sind im Wesentlichen drei Positionen verantwortlich: Personalkosten, Raumkosten und Reinigungskosten.

 

Die Personalkosten haben sich um 246.110,74 € zum Rechnungsergebnis 2022 erhöht. Für den Badbetrieb war es erforderlich drei Fachangestellte für Bäderbetriebe einzustellen. Ohne Fachangestellte für Bäderwesen darf ein Badbetrieb für die Öffentlichkeit nicht betrieben werden. Des Weiteren musste ein Badleiter eingestellt werden, der den vorhandenen Badleiter unterstützt und auch vertritt.

 

Diese Einstellungen dienten dazu, die freien Stellen nach Stellenplan zu besetzen und dadurch den Badbetrieb für die Öffentlichkeit sicherzustellen, indem ausreichend Fachkräfte gemäß gesetzlicher Vorgaben beschäftigt sind.

 

Bis 2022 waren zwei Hilfskräfte mit Zuschüssen der MainArbeit beim Badbetrieb im Bereich Gebäudemanagement beschäftigt, für die der EOSC von der MainArbeit die Personalkosten erstattet bekam. Ab 01.01.2023 musste als Ersatz ein Mitarbeiter eingestellt werden.

 

Um Personal zu generieren und zu halten, muss das Waldschwimmbad bei Gehaltszahlungen den TVöD zu Grunde legen bzw. sich an diesen anlehnen. Hierzu gehörte auch die Zahlung des Inflationsausgleichs wie im Öffentlichen Dienst.

 

Die Raumkosten haben sich um 237.713,09 € zum Rechnungsergebnis 2022 erhöht. Preistreiber sind die Stromkosten (+ 36 %) und Fernwärme (+ 23 %) gewesen.

 

Die Reinigungskosten des Waldschwimmbades haben sich von 2022 von 94.211,36 € auf 166.193,59 € im Jahr 2023 erhöht. Hier musste der Dienstleiter zum 01.02.2023 gewechselt werden, da die hygienischen Vorgaben der Hygieneverordnung nicht eingehalten wurden und es bei der Prüfung durch das Hygieneinstitut und des Gesundheitsamtes der Stadt Offenbach immer wieder zu schwerwiegenden Beanstandungen kam.

 

2) Im Jahr 2024: Der vorläufige Verlust für das laufende Jahr 2024 i.H.v. 289.000 € ergibt sich aus den unten aufgeführten Aufwendungen i.H.v. 217.000 € und Mindereinnahmen i.H.v. 65.000 € zuzügl. eines Puffers von 7.000 €.

 

Für den vorläufigen Verlust 2024 sind im Wesentlichen folgende Positionen verantwortlich, die bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes nicht vorhersehbar waren:

 

- Der Kanal unter dem Sozialtrakt und am Parkplatz war so defekt, dass der Rückfluss des Abwassers in das Gebäude gelaufen ist. Die Kanalbefahrung mit anschließender notdürftiger Reparatur belief sich hier auf ca. 54.000 €.

 

- Darüber hinaus haben sich die Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit im Waldschwimmbad von Mo-Fr bis 20:30 Uhr bzw. 21 Uhr verlängert. Dadurch erhöht sich der Reinigungsaufwand um mtl. 30 Stunden. Dies sind mtl. ca. 2.000 €, jährlich 24.000 €.

 

- Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans 2024 ist davon ausgegangen worden, dass die SFO das Eigentum ab 01.01.2024 übernimmt. Da der Eigentumsübergang aufgrund noch auszuräumender (steuer)rechtlicher Probleme insbesondere bezüglich der Traglufthalle erst am 01.09.2024 erfolgt ist, sind keine erstmaligen Einnahmen von den Schulen (ca. 35.000 €) und vom EOSC für Bahnmieten (ca. 30.000 €) eingegangen. Darüber hinaus sind auch in 2024 weitere Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Ausgliederung des Badbetriebes aus dem Verein und der Rückübertragung des Erbbaurechtsgrundstücks an die Stadt Offenbach von ca. 30.000 € entstanden.

 

- Im Rahmen der Verhandlungen ergab sich, dass die Versicherungssumme für das Bad erhöht werden soll, was zusätzliche Kosten von ca. 15.000 € ausmacht.

 

- Für den Austausch der defekten Dosieranlage waren ungeplant ca. 44.000 € aufzuwenden.

 

- Eine Schutzüberdachung der Becken-Abdeckplane musste angeschafft werden (ca. 15.000 €

 

- Für nicht vorhersehbare Baumschnittmaßnahmen aufgrund Totholz und der daraus folgenden Betriebssicherheit für das Badgelände sind Kosten in Höhe von ca. 10.000 € angefallen.

 

- Weiter wartet der EOSC-Badbetrieb noch auf eine Erstattung aus angemeldeter Vorsteuer von ca. 25.000 €.

 

Um in Zukunft frühzeitig auf ungeplante Entwicklungen reagieren zu können, ist im neuen Betreibervertrag zwischen der best OF swim GmbH und der SFO folgender Passus in § 9 Ziffer 3 vereinbart worden:

„Zwischen der Betreiberin und der SFO finden einmal im Quartal dokumentierte Besprechungen statt, in denen u. a. die jeweils angepasste Prognose zum 31.12. des laufenden Jahres besprochen wird. In den ersten beiden Jahren nach Abschluss des Vertrages sollen diese Besprechungen einmal im Monat stattfinden. Diese Besprechungen dienen insbesondere dazu, im laufenden Geschäftsbetrieb unvorhergesehen aufgetretene Ereignisse in ihren finanziellen Auswirkungen zeitnah anzupassen und ggf. im Rahmen des nächstfolgenden Wirtschaftsplans zu berücksichtigen. Sollten im Laufe eines Jahres unvorhersehbare, nicht vom Wirtschaftsplan erfasste, für das Betreiben des Waldschwimmbades erforderliche, unabweisbare und unaufschiebbare Kosten entstehen, ist die SFO unverzüglich zu informieren, sofern diese Kosten nicht durch das vereinbarte Budget abgedeckt werden können. Es ist eine gemeinsame Entscheidung über die Kostenübernahme zu treffen.“

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.