Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 08.12.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0809Ausgegeben am 21.11.2024

Eing. Dat. 21.11.2024

 

 

 

Bewilligung einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 HGO
beim Produktkonto 03110100.6179000340 – „Erstattung von Anspruchsberechtigte für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-420 (Dez. IV, Amt 40) vom 20.11.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Amt 40 wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von maximal 600.000,00€ gem. § 100 HGO für 2024 bewilligt.

 

2.    Die Mittel werden bei den Produktsachkonten 03110100.6179000140 – „Dienstleistung für die Beförderung von schwerstbehinderten Schüler/innen“, 03110100.6179000240 – „Dienstleistung für die Beförderung von Schüler/innen zu anderen Unterrichtsstätten nach Lehrplänen und Zuschüsse für Fahrten zu Unterrichtsstätten die nicht zum regelm. Lehrplanmäßigen Unterricht zählen“ und 03110100.6179000340 – „Erstattung von Anspruchsberechtigten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel“ zur Verfügung gestellt.

 

3.    Die benötigten Tranchen sind vorab mit einer schriftlichen Begründung bei Amt 20 formlos zu beantragen. Nach Freigabe der Mittel durch Herrn Stadtkämmerer Martin Wilhelm, wird die jeweilige Tranche durch Amt 20 zur Verfügung gestellt. Ein zusätzlicher Beschluss zur Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel ist nicht notwendig.

 

4.    Die Deckung erfolgt in 2024 zweigeteilt. Ein Teil der benötigten Mittel i. H. v. 313.413,98€ wird per Rückstellungsverbrauch im Ergebnishaushalt dem Deckungskreis 0074 „Schülerbeförderung“ bedarfsgerecht bereitgestellt. Die restlichen benötigten Mittel im Ergebnishaushalt i. H. v. 286.586,02€ werden über das Produktkonto 16020100.7710000120 – „Zinsausgaben Kreditmarkt“ gedeckt. Die Deckung der Finanzmittel i. H. v. maximal 600.000,00€ erfolgt über das Produktkonto 16020100.8365170120 „Zinsauszahlungen an Kreditinstitute“.

 

Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2024.

 

 

Begründung:

 

Im Deckungskreis waren 1.900.000,00€ für das Haushaltsjahr 2024 geplant. Für die Kostenstelle 340 stehen uns derzeit noch 4.008,92€ zu Verfügung im gesamten Deckungskreis 103.830,96€. Mit Datum vom 04.11.2024 sind für die Erfüllung der Aufgaben der Schülerbeförderung nur noch 103.830,96€ verfügbar.

 

Eine aktuelle Prognose des Stadtschulamtes verdeutlicht, dass die Mittel nicht ausreichen werden. Es werden daher ÜPL-Mittel wie folgt benötigt:

 

Begründung der Mittelbereitstellung i. H. v. 205.882,42€:

 

Das Stadtschulamt hat in diesem Jahr vom RMV eine Rechnung für das Schuljahr 2021/2022 in Höhe von 314.915,26 € erhalten. Die Mittel zur Begleichung dieser Rechnung waren nicht im Budget für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehen. Zwar konnte die Rechnung zum damaligen Zeitpunkt über den Deckungskreis bezahlt werden, die Mittel reichen jedoch für eine vollständige Deckung zum Jahresende nicht mehr aus. Es ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 205.882,42 €. 

 

Begründung der Mittelbereitstellung i. H. v. 371.941,89€

Die steigenden Kosten für das Schülerticket Hessen für das Schuljahr 2022/2023, welche erst am 24.07.2024 vom RMV in Höhe von 371.941,89 € in Rechnung gestellt wurden, waren in diesem Umfang nicht vorhersehbar. Sie stelle eine erneute Steigerung zu 2021/22 dar. Der RMV hat die anfallenden Kosten bis zum Schuljahr 2022/23 nach einem sogenannten Dynamisierungsfaktor berechnet.

Dies bedeutet: Verhältnis des vorläufigen Durchschnittsentgelts des Jahres der Beitragszahlung zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt des Jahres, für das die Beiträge nachentrichtet werden. Aus diesem Grund, war es uns nicht möglich die steigenden Kosten in dieser Höhe zu erwarten.

Der Ansatz für die Kostenstelle 340 im Hhj 2024 waren 600.000,00€ somit wurde eine Steigerung zum Vorjahr von 3,45 % einkalkuliert.

Ab dem Schuljahr 2023/24 wird der RMV den Abrechnungsprozess ändern. Die Differenz zwischen Abgabepreis und Beförderungsentgelt wird dann als preisauffüllendes Entgelt durch das Land Hessen aufgefüllt.

 

Aus den bereits zuvor erläuterten Positionen ergibt sich in Summe ein Fehlbetrag in Höhe von 577.824,31 € der überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden muss.

 

Begründung Puffer i. H. v. 22.175,69€

Für evtl. noch notwendige Sonderfahrten zu Sportstätten, Schulen oder Sonderschulen wird ein Puffer in Höhe von 22.175,69 € bereitgestellt.

 

Insgesamt ergibt sich somit ein ÜPL-Betrag in Höhe von 600.000 Euro. Da es sich bei der Schülerbeförderung um Pflichtleistungen laut Gesetz handelt, müssen diese bei Beantragung auf jeden Fall erbracht werden.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Nichtöffentliche Anlage:

Schreiben RMV

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.

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