Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.01.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0816Ausgegeben am 06.01.2025
Eing. Dat. 19.12.2024
Bebauungsplan Nr. 654 „Verbindungsstraße zwischen Mühlheimer Straße und B 448“
hier: Antrag auf Zielabweichung von Zielen des Regionalplans Südhessen/
RegFNP 2010 – Kurzantrag zur Prüfung von Zielabweichungstatbeständen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-452 (Dez. IV, Amt 60) vom 18.12.2024
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 654 „Verbindungsstraße zwischen Mühlheimer Straße und B 448“ wird der als Anlage 1 beigefügte Kurzantrag zur Prüfung von Zielabweichungstatbeständen bei der Oberen Landesplanungsbehörde gestellt.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.11.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 654 „Verbindungsstraße zwischen Mühlheimer Straße und B 448“ gefasst.
Als Ergebnis der Abstimmung mit Dezernat III 31.2 Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung, Bauwesen des Regierungspräsidiums Darmstadt wurde festgehalten, dass aufgrund der geringen Eingriffsgröße des Vorhabens von jeweils unter 3 ha in die Flächen des Vorranggebiets Regionaler Grünzug und Vorranggebiet Forst (Wald, Bestand) sowie der fehlenden regionalen Bedeutung der als Stadtstraße geplanten Verbindungsstraße ein Zielabweichungsverfahren nicht erforderlich ist, da der Eingriff regionalplanerisch als nicht raumbedeutsam einzustufen ist.
Die Regionalversammlung Südhessen muss dies durch Beschluss bestätigen. Daher soll ein Kurzantrag zur Prüfung von Zielabweichungstat-beständen bei der Oberen Landesplanungsbehörde gestellt werden. Dieser Kurzantrag ist als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügt.
Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts: Entwicklung des Offenbacher Ostends.
Anlage:
Kurzantrag zur Prüfung von Zielabweichungstatbeständen vom RPS/RegFNP2010
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
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