Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0818Ausgegeben am 14.01.2025

Eing. Dat. 14.01.2025

 

 

 

 

 

Recycling von Wahlplakaten

Antrag Ofa, CDU und FREIE WÄHLER vom 13.01.2025

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Wahlplakate, die nach der Bundestagswahl 2025 im Offenbacher Wertstoffhof abgegeben werden, werden gesondert gesammelt. Diese werden dann in

Kooperation mit einer geeigneten Firma recycelt.

 

Die wahlkämpfenden Parteien werden aufgefordert, ihre Plakate ohne Kabelbinder, Aufkleber oder andere Verschmutzungen abzugeben.

 

Der Magistrat wird aufgefordert, danach über die Erfahrungen beim Recycling durch die ESO Stadtservice GmbH zu berichten. Hierzu gehören Menge und Zustand der Plakate, Arbeitsaufwand beim Wertstoffhofhof, finanzieller Aufwand und die

Zusammenarbeit mit der Recycling-Firma.

 

 

Begründung:

 

In jedem Wahlkampf in Offenbach wird die Stadt mit vielen Tausend Plakaten überflutet, die meisten davon sind Hohlkammer-Plakate aus reinem Polypropylen. Nach der Wahl sind diese Plakate Abfall. Zwar landen die meisten im Wertstoffhof, aber bisher werden sie dort mit verschiedenen anderen Abfällen vermischt. Deshalb können sie nicht mehr recycelt werden und landen in der Müllverbrennung. Dieses Vorgehen ist nicht nachhaltig. Wahlplakate aus Polypropylen lassen sich gut recyceln, vorausgesetzt, sie werden nicht mit anderen Materialien vermischt, auch nicht mit anderen Kunststoffen.

 

In der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) der EU vom 19.11.2008 wurde festgelegt, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Wiederverwendung von Produkten und zur Förderung eines qualitativ hochwertigen Recyclings ergreifen müssen, statt den Abfall nur energetisch zu verwerten, kurz: reine und hochwertige Materialien müssen recycelt statt verbrannt werden, wenn dies möglich ist.

 

2016 wurde das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) entsprechend angepasst und die bis dahin gültige Heizwertklausel gestrichen, die das Recycling noch gleichwertig mit dem Verbrennen bei hohen Heizwerten eingestuft hatte.

 

2024 haben die antragstellenden Fraktionen dieses Anliegen bereits in Form eines Antrags in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Dieser Antrag wurde mit der Begründung mehrheitlich abgelehnt, dass man bereits so oder so ähnlich vorgehe. Tatsächlich war es in der Praxis dann allerdings so, dass die Plakate nach der Europawahl 2024 im Mischabfall des Wertstoffhofes entsorgt und nicht recycelt wurden.

 

Nach Beschluss dieses Antrags gibt es hierfür eine klare Handlungsanweisung, damit das

Recycling von Wahlplakaten künftig nicht mehr vergessen wird.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.