Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0820Ausgegeben am 15.01.2025

Eing. Dat. 15.01.2025

 

 

 

 

 

Cannabis-Modellprojekt – Auswahl einer Projektstudie

Antrag Die Linke. vom 15.01.2025

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Cannabis-Modellprojekte in Betracht kommen, um die Umsetzung der Beschlüsse

2021-26/DS-I(A)0101 und 2021-26/DS-I(A)0101/1 – „Cannabis-Modellprojekt - Offenbach geht voran“ zu gewährleisten. Dabei ist darauf zu achten, dass die Kosten für die wissenschaftlichen Begleitstudien auch in Offenbach von den in Frage kommenden Projektpartnern übernommen werden.

 

 

Begründung:

Mit den Beschlüssen 2021-26/DS-I(A)0101 und 2021-26/DS-I(A)0101/1 – „Cannabis-Modellprojekt - Offenbach geht voran“ hat sich die Stadtverordnetenversammlung am 9. September 2021 für den Start eines Cannabis-Modellprojekts in Offenbach ausgesprochen und den Magistrat beauftragt, Gespräche aufzunehmen um zu klären, wie und mit welchen Partner*innen die Teilnahme an einem städteübergreifenden Cannabis-Modellprojekt mit bundesweiter Wirkung möglich ist.

Mit dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis wurden zwar einige Möglichkeiten geschaffen, Cannabis legal zu besitzen. Man kann einer Anbauvereinigung beitreten oder eine gewisse Menge selbst anbauen. Beide Möglichkeiten sind aber eher für regelmäßige Konsumenten geeignet. Anbauvereinigungen erwarten eine dauerhafte Mitgliedschaft und der Eigenanbau erfordert gewisse Voraussetzungen: die Pflanzen brauchen einen geeigneten Standort, an dem sie vor unbefugten Zugriffen geschützt sind, der Anbau dauert im Freiland etwa sechs Monate, also relativ lange Zeit und der Anbau in geschlossenen Räumen erfordert eine teure Ausstattung. Für Menschen, die Cannabis nur ein- bis zweimal im Jahr konsumieren möchten, ist das keine Lösung. Eine Magistratsanfrage der antragstellenden Fraktion, die am 6.12.24 beantwortet wurde, hat allerdings ergeben, dass der Magistrat die bis dahin mit dem Konsumcannabisgesetz bestehenden Maßnahmen als ausreichend erachtet.

Am 11.12.24 trat eine Rechtsverordnung in Kraft, die die Abgabe von Cannabis im Rahmen wissenschaftlicher Modellprojekte rechtlich ermöglicht. Deutschlandweit haben bisher 27 Kommunen ihre Bereitschaft erklärt, an wissenschaftlichen Modellversuchen teilzunehmen. Dazu sind bisher verschiedene Modelle geplant. Die Abgabe kann in Apotheken oder in speziellen Fachgeschäften erfolgen und wird von Studien mit unterschiedlichen Fragestellungen begleitet. Untersucht werden nicht nur die direkten Auswirkungen auf die Konsumenten, sondern auch mit der Legalisierung verbundene gesellschaftspolitische Fragen, etwa wie schnell es gelingt, durch die kontrollierte Abgabe den Schwarzmarkt zurückzudrängen, wie sich durch die kontrollierte Abgabe das Verhalten der Konsumenten verändert, welche Unterschiede bei verschiedenen soziodemographischen Gruppen bestehen und welche Arbeitsplätze durch den legalen Markt entstehen. Mittlerweile sind also verschiedene Modellstudien mit unterschiedlichen Schwerpunkten geplant und Offenbach kann sich entscheiden, ob sich die Stadt einer dieser Studien anschließt oder ob sie Kooperationspartner für eine neue Studie sucht.

Die Kosten für die Begleitstudien werden bei den Projekten, die bisher in Hessen geplant sind, von den Zuliefererunternehmen bzw. von Cannabis-Fördervereinen übernommen. Die Zulieferer sind in der Regel Unternehmen, die bereits in der Produktion von Cannabis für den medizinischen Gebrauch tätig sind. Die Stadt muss also nur die Kosten tragen, die für die Koordination des Projekts zwischen den beteiligten städtischen Stellen entstehen. In Anbetracht der Tatsache, dass zur Umsetzung der relativ umfangreichen Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt eine halbe Stelle in Offenbach als ausreichend betrachtet wird, ist der erforderliche Stellenanteil zur Koordination einer Cannabis-Modellstudie als äußerst gering einzuschätzen. Aus Sicht der antragstellenden Fraktion ist es deshalb nun an der Zeit, das beschlossene Modellprojekt umzusetzen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.