Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0824Ausgegeben am 16.01.2025

Eing. Dat. 16.01.2025

 

 

 

 

 

Sozialer Zusammenhalt (ehem. HEGISS) – Südliche Innenstadt / Senefelder-Quartier

hier: Projektbeschluss Sanierung Spielplatz Schäferstraße und Umgestaltung öffentlicher Raum Schäferstraße / Hermannstraße

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-011 (Dez. IV, Amt 60) vom 15.01.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Der Sanierung Spielplatz Schäferstraße und Umgestaltung öffentlicher Raum Schäferstraße / Hermannstraße nach der vom Amt für Planen und Bauen in Zusammenarbeit mit dem Büro Beuerlein / Baumgartner Landschaftsarchitekten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.400.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2.         Die erforderlichen Mittel stehen bei dem Produktkonto 09010600.0951004460 „HEGISS 2 – Innenstadt südlich der Bahn“, Investitionsnummer 0901060900601203, PN 0004, vorbehaltlich  der Resteübertragung 2025, wie folgt zur Verfügung :

Haushaltsjahr 2024 und früher:             1.400.000,00 €

Gesamt:                                                     1.400.000,00 €

Die Refinanzierung erfolgt über Fördermittel von Bund und Land aus dem Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ mit einer Förderquote von rund 75 % über das Produktkonto 09010600.3601005560 „Zuwendung Land Räumliche Planung, , Investitionsnummer: 0901060900601203.

 

3.         Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe    von 150.342,48 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre von 44.003,15 € um 25.839,33 € auf 69.842,48 €/p.a.

 

 

Begründung:

 

Mit den Stadtverordnetenbeschlüssen Nr. 2016-21/DS-I(A)0033/1 und Nr. 2016-21/DS-I(A)0033 wurde das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) für das HEGISS- (heute: Sozialer Zusammenhalt) Programmgebiet Südliche Innenstadt / Senefelderquartier beschlossen. Zentralen Handlungsbedarf sieht das IEK insbesondere bei der Behebung des Freiraumdefizits des stark unterversorgten Projektgebiets sowie in der Aufwertung der bestehenden öffentlichen Räume, Grünflächen und Spielplätze. Als konkrete und gemäß Grundsatzbeschluss prioritär zu verfolgende Maßnahme wurde im Handlungsfeld D „Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen“ die gestalterische Aufwertung der Schäferstraße mit ihrem Kreuzungsbereich und des angrenzenden Spielplatzes benannt.

 

Zur Analyse der Bestandssituation und für mögliche Umgestaltungen des Kreuzungsbereichs wurden 2020 begleitend zum Projekt „Bike OF“ erste konzeptionelle Untersuchungen durchgeführt. In einem ersten Schritt soll nun zunächst der Spielplatz umgestaltet werden. Aufgrund der geringen verbleibenden Restlaufzeit und konkurrierender tiefbaulicher Maßnahmen kann der Umbau des Kreuzungsraums als weiteres Projekt voraussichtlich nicht mehr innerhalb des Förderprogramms realisiert werden.

 

Dem Spielplatz kommt durch die geringe Anzahl öffentlicher Spielangebote und die Insellage im Quartier eine besondere Bedeutung zu. Er entstand im Jahr 1996 und umfasst eine Gesamtfläche von etwa 2.700 Quadratmetern. Bereits im Spielplatzrahmenplan (Stand 2007) wurde der Zustand des Spielplatzes als „mäßig“ beschrieben.

 

Zum Ende des Jahres 2023 wurde der bestehende Pachtvertrag zur Nutzung des Spielplatzes mit der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach (GBO) gekündigt und im April 2024 die Fläche an das Amt für Planen und Bauen übergeben.

 

Ziel ist es, den Spielplatz zu sanieren und um Spielangebote für Kinder bis 14 Jahre zu erweitern. Dabei stehen neben einer gestalterischen Aufwertung und der Schaffung von Aufenthaltsqualität auch die Stärkung der Quartiersmitte sowie die Integration des ehrenamtlichen Projekts „Schäfergarten“ oder eines vergleichbaren Projekts im Fokus.

 

Zu Beginn des Projekts wurde unter Einbindung des Stadtteilbüros eine umfangreiche Beteiligung im Quartier durchgeführt. Auch das Kinder- und Jugendparlament wurde intensiv in den Planungsprozess einbezogen und bewertet die vorliegende Planung positiv. Hinweise von Anwohnenden sowie von Kindern wurden, soweit es die örtlichen Gegebenheiten und äußeren Rahmenbedingungen erlaubten, berücksichtigt.

 

Ursprünglich war die räumliche Einbindung der ehrenamtlichen Initiative „Essbare Stadt Offenbach (Schäfergarten)“ vorgesehen. Aufgrund der während der Planung festgestellten Bodenbelastung und somit erforderlichem Bodenaustausch hat sich die Initiative jedoch entschieden, ihre Aktivitäten mit Beginn der Baumaßnahmen einzustellen. Es besteht der Wunsch, dass eine vergleichbare Initiative nach Abschluss der Baumaßnahmen an diesem Ort wieder aktiv wird. Hierzu wird gemeinsam mit dem Quartiersmanagement ein Prozess angestoßen.

 

Im Rahmen der Beteiligung wurde deutlich, dass neben neuen Spielmöglichkeiten und einer sinnvollen Raumaufteilung auch ein großer Bedarf an zusätzlichen Aufenthaltsbereichen für Erwachsene ohne Kinder besteht. Die aktuelle Situation mit Spielangeboten bei gleichzeitiger Nutzung des Spielbereichs als Quartierstreffpunkt wurde stark kritisiert. Um die Nutzungen zu entflechten und Nutzungskonflikte auf dem Spielplatz zu entschärfen, sollen neue Aufenthaltsbereiche geschaffen werden.

 

Dazu wird der Planungsumgriff um den öffentlichen Raum mit Sitzplatz im Kreuzungsbereich erweitert.

 

Der derzeitige kleine Sitzbereich mit zwei Bänken und zwei Blumenkübeln soll deutlich vergrößert und mit mehr Aufenthaltsqualität ausgestattet werden, um der Quartiersöffentlichkeit einen Treffpunkt zu bieten. Dafür werden ein kleiner Teil des Spielplatzes, die Sperrfläche der Fahrbahn sowie etwa sieben öffentliche Stellplätze umgestaltet, um Raum für Begegnungen zu schaffen. Ein Teil der wegfallenden, als Stellplatz genutzten Bereiche waren ursprünglich Baumstandorte, die in diesem Rahmen wiederhergestellt werden. Die Maßnahme ist mit dem Amt für Mobilität abgestimmt.

 

Die Bäume im Kreuzungsbereich werden, sofern möglich und fachlich sinnvoll, erhalten und die Baumscheiben deutlich aufgewertet. Baumneupflanzungen erfolgen in der sogenannten „Stockholmer Bauweise“ in Mulden zum temporären Anstauen sowie Versickern von flächig zugeführtem Niederschlagswasser über eine belebte Oberbodenschicht.

 

Die folgenden Aspekte sollen unter Integration der vorhandenen Substanz und des Baumbestands insbesondere berücksichtigt werden:

 

·         Gestalterische Aufwertung der Spielflächen und des Sitzplatzes

·         Schaffung von Sitz- und Begegnungsmöglichkeiten für alle Altersgruppen

·         Verbesserung des Spielkonzepts durch eine Kombination aus klassischen Spielgeräten und geräteunabhängigen Angeboten

·         Wiederverwendung vorhandener Strukturen und Materialien im Sinne der Nachhaltigkeit

·         Schaffung von barrierefreien Zugangsmöglichkeiten

·         Erhalt bzw. Verbesserung wichtiger fußläufiger Wegeverbindungen

·         Inklusive Gestaltung und Auswahl der Spielgeräte

·         Installation von Fahrradbügeln an beiden Eingängen

·         Ergänzung von Sonnenschutz durch Baumneupflanzungen und einer begrünten Überdachung

·         Reduzierung der Versiegelung der Flächen auf ein notwendiges Minimum sowie das Versickern von anfallenden Niederschlägen vor Ort

·         Zukunftsfähige Gestaltung der Baumstandorte am neuen Sitzplatz, einschließlich vergrößerter Wurzelräume und der Einleitung von Niederschlägen in bepflanzte Mulden mit Retentionsvolumen

·         Erhalt der bestehenden, vitalen Bäume soweit möglich (vorbehaltlich der Kampfmittelsondierung und Bodensanierung)

·         Pflanzung klimaangepasster Baumarten: Insgesamt wird sich die Baumanzahl erhöhen. Aktuell sind 15 Baumfällungen notwendig und 25 Neupflanzungen vorgesehen

·         Transparente Gestaltung der Flächen zur Verbesserung der Einsehbarkeit der Spiel- und Aufenthaltsbereiche

·         Infotafel zur Historie des Ortes

·         Berücksichtigung von unterhaltungstechnischen Aspekten bei der Planung

 

 

Risikoabwägung

Gemäß der Luftbildauswertung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt befindet sich die Fläche in einem Kampfmittelverdachtsgebiet. Im Rahmen der durchgeführten Sondierung konnte die Fläche nicht vollständig freigemessen werden, da eine sehr hohe Belastung durch magnetische Störfelder vorliegt. Eine Kampfmittelsondierung soll baubegleitend durchgeführt werden und wurde kostenmäßig in einem durchschnittlichen Umfang eingeplant.

 

Der Oberboden wird im Hinblick auf die Entsorgung als belasteter Boden (BM-F3) eingestuft und darf unter bestimmten Voraussetzungen wieder eingebaut werden. Untersuchungen in den beiden Hügelbereichen auf etwa 600 m² der Fläche ergaben jedoch, dass der Oberboden in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Mensch für die Nutzung auf dem Kinderspielplatz ungeeignet ist. In den belasteten Bereichen wird der Boden im Rahmen der Baumaßnahme ausgetauscht oder mit Grabesperre versehen und überdeckt. Ein Konzept wird in Zusammenarbeit mit der Oberen Bodenschutzbehörde erarbeitet. Die notwendigen Erdarbeiten führen dazu, dass einige nicht erhaltungsfähige Bäume gefällt und durch Neupflanzungen ersetzt werden müssen. Im Bereich der bestehenden und zu erhaltenden Bäume ist der Bodenaustausch mit besonderem technischen Aufwand und unter Schutzmaßnahmen für die Bäume durchzuführen. Diese Maßnahmen wurden in einem durchschnittlichen Umfang in den Kosten berücksichtigt. Ob die übrigen, als erhaltungsfähig eingestuften 29 Bäume erhalten werden können, kann erst im Rahmen der Kampfmittelsondierung während der Baumaßnahmen festgestellt werden.

 

Schwer abschätzbar sind mögliche weitere Kostensteigerungen, die sich aus der weltpolitischen und wirtschaftlichen Gesamtsituation ergeben können. Die Kostenberechnung basiert auf dem aktuellen Kostenniveau.

 

Verzögerungen bei den zeitlichen Abläufen und damit verbundene Kostensteigerungen können z. B. durch Funde von nicht dokumentierten Leitungen entstehen.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt und Klima wie folgt eingeschätzt:

 

Untere Naturschutzbehörde

Die geplante Neuanpflanzung von Bäumen und die Integrierung von Bestandsbäumen in die Neugestaltung des Spielplatzes werden begrüßt. Bei Neupflanzungen ist auf insekten- und vogelfreundliche Pflanzenarten zu achten. Die Absicht der Anlage einer Dachbegrünung wird ebenfalls begrüßt.

 

Wir weisen darauf hin, dass bei Fällungen von Bäumen/Rodungen von Gehölzen, die unter die Schutzvorschriften der Grünschutzsatzung der Stadt OF fallen, gemäß Org.-Verf. Nr. 149 eine Zustimmung durch das Amt für Umwelt und Klima einzuholen ist. Bei Bodenarbeiten sind ggf. fachgerechte Baumschutzmaßnahmen durchzuführen. Die Ersatzpflanzungen, die sich aus den Fällungen ergeben, sind in die Planung zu integrieren. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die gesetzliche Vogelbrutzeit vom 01. März bis 30. September gemäß § 39 Abs.5 Nr.2 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten ist.

 

Zur Förderung der heimischen Artenvielfalt sollten Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse angebracht werden. Das Amt für Umwelt und Klima steht zur Beratung zur Verfügung (umweltamt@offenbach.de).

 

Untere Wasserbehörde

Im Sinne einer wassersensiblen Stadtentwicklung sind versiegelte Flächen grundsätzlich auf ein Minimum zu reduzieren und versickerungsfähige Materialien zu verwenden.

Sind Anlagen zur gezielten Versickerung vorgesehen, die eine wasserrechtliche Erlaubnis erfordern, ist hierfür das Regierungspräsidium Darmstadt einzubinden, da es sich um ein städtisches Vorhaben handelt. Weiterhin ist die Versickerungseignung in einem hydrogeologischen Gutachten zu untersuchen.

 

Altlasten / Bodenschutz

Sollten im Rahmen der Erdarbeiten sensorische Auffälligkeiten festgestellt werden, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, Dez. 41.1 (obere Bodenschutzbehörde) zu verständigen und die weitere Vorgehensweise zu klären. Um die Aufklärung des Sachverhaltes bzw. ggf. notwendige Sanierungsarbeiten nicht zu behindern, sind alle Tätigkeiten bis zur Freigabe der oberen Bodenschutzbehörde einzustellen.

 

Um Bodenverdichtungen auf Grünflächen zu vermeiden, ist die Befahrung durch Bau- und Lieferfahrzeuge sowie das Lagern von Baumaterialien auf die versiegelten Flächen zu beschränken. Sofern eine Befahrung weiterer Flächen unvermeidlich sein sollte, sind geeignete Maßnahmen zur Schonung des Bodengefüges vor schädlichen Verdichtungen zu treffen wie z.B. die Verwendung von Fahrzeugen mit großflächiger Lastverteilung oder das Anlegen einer bodenschonenden Baustraße.

 

Insbesondere Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen (z.B. durch Abtrag der oberen 5-10 cm und Zwischenlagerung in Bodenmieten von max. 2 m Höhe). Eine Vermischung mit Fremdmaterialien (Baustoffen etc.) ist zu vermeiden.

 

Boden im Bereich der Frei-/Grünflächen muss die Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung laut Anhang 2, Tabelle 4 für Kinderspielflächen einhalten.

 

Die verwendeten Materialien für die Auf-/Einbringung auf oder in die durchwurzelbare Bodenschicht haben die Vorsorgewerte nach Anlage 1 Tabelle 1 und 2 der BBodSchV einzuhalten oder die Materialwerte der Klassen BM-0 oder BG-0 (Bodenmaterial der Klasse 0 oder Baggergut der Klasse 0) nach Anlage 1 Tabelle 3 der EBV. Zudem dürfen - bei Material der Klassen BM-0 und BG-0 - aufgrund der Herkunft und der bisherigen Nutzung keine Hinweise auf weitere Belastungen des Bodenmaterials/Baggerguts vorliegen. Hinsichtlich der Nährstoffzufuhr durch das auf-/ eingebrachte Material ist DIN 18919 zu beachten.

 

Die Materialien für die Auf-/Einbringung unter- oder außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht müssen den Anforderungen des § 8 Abs. 2 oder 3 BBodSchV entsprechen. Zudem muss der Gehalt an organischem Kohlenstoff ≤ 1 Massenprozent betragen, außer der Kohlenstoff kommt natürlich im Material vor oder stammt aus dem zulässigen Anteil an mineralischen Fremdbestandteilen. Außerdem darf das Material bei Einbringung in den Unterboden nicht aus dem Oberboden stammen.

 

Materialien die in Mengen von mehr als 500 m³ auf oder in den Boden auf- oder eingebracht werden, müssen vor dem Auf- oder Einbringen auf die in Anlage 1 Tabelle 1 und 2 BBodSchV aufgeführten Stoffe analytisch untersucht werden, bei Anhaltspunkten auf erhöhte Gehalte weiterer Stoffe (wie z.B. organischem Kohlenstoff bei Materialien für den Unterboden und Untergrund) sind diese zusätzlich analytisch zu untersuchen.

 

Soweit im Rahmen der Baumaßnahme Verfüllungen von Materialien nach § 7 oder § 8 Abs. 1-3 BBodSchV in Mengen von mehr als 600 m³ geplant sind, ist die Verwendung mit den entsprechenden Unbedenklichkeitsnachweisen mindestens zwei Wochen vor Beginn der Auf- oder Einbringungsmaßnahmen bei der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Offenbach anzuzeigen.

 

Eine Materialaufbringung auf Oberböden (vorhandene durchwurzelbare Bodenschicht) ist auf in der Regel 20 cm zu begrenzen (siehe Kapitel III 2.3, Auftragsmächtigkeit, des Vorabexemplars der LABO-Vollzugshilfe zu §§ 6-8 BBodSchV). Die maximal zulässige Schichtmächtigkeit des aufgebrachten Materials ist in Abhängigkeit des Humusgehaltes zu begrenzen, Details siehe Tabelle 3 der LABO-Vollzugshilfe zu §§ 6-8 BBodSchV.

 

Immissionsschutz

Technische Spielgeräte sind schallgedämpft auszurüsten. Eventuelle Ballfangzäune aus Metall sind zu vermeiden. Ansonsten ist der Lärm, ausgehend von Kindern nach § 22 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) privilegiert. Laut Absatz 1a sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.

 

Während der Bauzeit ist zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen gemäß § 22 BImSchG auf die Unterbindung von Staubemissionen zu achten, für entsprechende Maßnahmen siehe TA Luft Ziffer 5.2.3. Es sind lärmarme Geräte (entsprechende der 32. BImSchV) einzusetzen. Die Geräuschemissionen dürfen als Immissionen 0,5 m außerhalb des geöffneten Fensters des sich im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme befindenden am meisten schutzbedürftigen Daueraufenthaltsraumes die Immissionsrichtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) laut Ziffer 3.1.1. d) von 55 dB (A) tagsüber (zwischen 7 – 20 h) und 40 dB (A) nachts (zwischen 20 und 7 h) nicht überschreiten. Der Immissionsrichtwert ist überschritten, wenn der nach Ziffer 6 ermittelte Beurteilungspegel den Richtwert überschreitet. Der Immissionsrichtwert für die Nachtzeit ist ferner überschritten, wenn ein Messwert oder mehrere Messwerte den Immissionsrichtwert um mehr als 20 dB(A) überschreiten.

 

Klimaschutz / Energie

Hinweise sind aus unserer Sicht in folgendem Umfang erforderlich:

Der Klimawandel wird sich in der Stadt Offenbach neben einer Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperatur v. a. durch häufigere Extremwetterereignisse wie Hitzetage, Trockenheit und Starkregen auswirken. Die Versiegelung von Flächen verstärkt die Überwärmung der Siedlungsbereiche zusätzlich (Wärmeinseleffekt) und verhindert, dass Niederschlagswasser versickert. Um Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen, mögliche Schäden durch den Klimawandel zu reduzieren und Folgekosten zu minimieren sind entsprechende Maßnahmen an Gebäuden und Freiflächen stark zu empfehlen:

1.    Minimierung der versiegelten Fläche (Gebäude und Freiflächen) zur Minderung der Aufheizung sowie Erhalt von Versickerungsfläche. Die für die Barrierefreiheit geplante Versiegelung sollte entsprechend intensiv geplant werden.

2.    Bau notwendiger befestigter Flächen, wie z. B. Wege und Stellplätze, mit versickerungsfähigem Baumaterial oder in offener Bauweise, auch zur Reduzierung des Aufheizpotenzials des Untergrundes.

3.    Anpflanzung von klimawandelangepasster Vegetation insbesondere zur Beschattung befestigter Bodenflächen und des Gebäudes und zur Kühlung der Umgebungsluft.

4.    Hitze- und Sonnenschutz auch bis geplanter Baumbestand entsprechend gewachsen ist, wie z. B. Sonnensegel für Außenflächen

 

Für die geplanten Überdachungen:

 

Dach- und Fassadenbegrünung bieten verschiedene Vorteile:

a.    Haltbarkeit: Durch Dachbegrünung kann die Lebensdauer des Dachs erhöht werden.

b.    Klima: Die Umgebungsluft wird gekühlt, Luftschadstoffe werden gefiltert und Regenwasser wird gespeichert und daher bei Starkregenereignissen zurückgehalten.

c.    Biodiversität: Begrünungen bieten verschiedenen Tier- und Pflanzenarten Lebensräume.

Weiterhin sollten, neben den geplanten Fahrradbügeln, auch passende Abstellmöglichkeiten für Lastenräder und Roller geschaffen werden.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 150.342,48.

 

Die Erhöhung der seit April 2024 laufenden Unterhaltungskosten ergibt sich vor allem aus der Verbesserung des Spielangebots, der Ergänzung der Bewegungs- und Sitzangebote sowie der Grünaufwertung und den Baumneupflanzungen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

1. Lageplan

2. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.