Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0828Ausgegeben am 28.01.2025
Eing. Dat. 28.01.2025
Station Mitte (ehemaliger Kaufhof) – endlich belastbares Konzept für die Nutzung der Immobilie vorlegen
Dringlichkeitsantrag CDU vom 28.01.2025
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass ein Nutzungskonzept für die ehemalige „Galeria/Kaufhof-Immobilie“ in Offenbach am Main, Hof- und Gebäudefläche Frankfurter Straße 12,18/ Herrnstraße 15, erarbeitet wird, welches als Entscheidungsgrundlage für die weitere Nutzung der Immobilie dient.
Das Konzept soll in mehreren Varianten neben der Nutzung eines Teils der Immobilie für eine Stadtbücherei mit Nutzung der übrigen Flächen für gewerbliche Zwecke (Büroflächen, Einzelhandel) oder Wohnzwecke auch Varianten für eine Nutzung ausschließlich für gewerbliche (Büroflächen, Einzelhandel) und/ oder Wohnzwecke darstellen.
Für sämtliche Varianten ist ein Betriebskonzept zu erarbeiten, und die Varianten sind einer Wirtschaftlichkeitsprüfung zu unterziehen.
2. Der Magistrat wird ferner beauftragt, für die vorgenannten Varianten auf die Erarbeitung eines Konzepts für den Umbau der Galeria/ Kaufhof-Immobilie samt konkreter Kostenaufstellung hinzuwirken.
3. Die Varianten des erarbeiteten Nutzungskonzepts sowie des Umbaukonzepts sind einer Priorisierung zu unterziehen und in der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung zu bringen.
4. Über das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Nutzungskonzept und Umbaukonzept ist zur weiteren Umsetzung eine Entscheidung im Aufsichtsrat der Station Mitte GmbH herbeizuführen.
Begründung:
Mit Vorlage des Oberbürgermeisters (2021-26/DS-I(A)0647) vom 18.01.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung mit Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen, die im Tenor bezeichnete Liegenschaft, ehem. Galeria/Kaufhof, zu kaufen. Der Investition von 13 Millionen Euro städtischer Mittel für den Kauf lag die erklärte Absicht des Oberbürgermeisters und der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu Grunde, in dem Gebäude die neue Stadtbibliothek unter dem Namen „Station Mitte“ unterzubringen. Für Vereine sollten Räumlichkeiten bereitgestellt werden. Ferner sollte auf dem Dach ein zweigeschossiger Veranstaltungsraum errichtet werden. In der Vorlage des Oberbürgermeisters heißt es wörtlich: „Neben der Nutzung der Immobilie als moderne Stadtbibliothek verfügt die Immobilie noch über eine Gewerbefläche und zusätzliche Flächen, um ein gastronomisches Angebot sowie auf dem Dach des Gebäudes einen zweigeschossigen Veranstaltungsraum zu realisieren.“
Vor diesem Hintergrund erteilte die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Zustimmung zum Kauf der Immobilie.
Die Vorlage eines konkreten Nutzungskonzepts mit Darstellung der Wirtschaftlichkeit und Betriebskosten für die Station Mitte an die Stadtverordnetenversammlung, wie in der Vorlage unter Punkt 5. verlangt, ist nicht erfolgt.
Mit Pressemitteilung der Stadt Offenbach vom 17.01.2025 erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende der in der Zwischenzeit realisierten Station Mitte GmbH und Kämmerer der Stadt Offenbach, die Realisierung eines zweigeschossigen Veranstaltungsraums auf dem Dach der Immobilie sei nicht umsetzbar. Außerdem erklärte er, dass geprüft werde, die Flächen für die Stadtbibliothek zu Gunsten von weiteren Gewerbeflächen zu verkleinern, um mehr Einnahmen zu generieren.
Unklar ist auch, ob, wie ursprünglich vorgesehen, Räumlichkeiten für Vereine errichtet werden können.
Das zeigt: Die der Beschlussfassung vom 18.01.2024 zu Grunde liegenden und von den Koalitionsfraktionen getragenen Überlegungen des Oberbürgermeisters zur Nutzung der Immobilie und die damit verbundenen Erwartungen an Umbau-, Folge- und Betriebskosten für die Stadt sind hinfällig.
Die zukünftige Nutzung ist unklar. Welchen tatsächlichen Bedarf hat die Stadtbibliothek? Wie viel Fläche bekommt die Stadtbibliothek? Ist das gemessen am erklärten Bedarf ausreichend?
Die zukünftigen Auswirkungen für die öffentliche Hand sind völlig unklar. Wie hoch werden die Umbaukosten sein? Wie hoch sind die bisherigen Betriebskosten? Wie hoch werden die zukünftigen Betriebskosten kalkuliert? Wie hoch die Einnahmen? Wie stellen sich die zu erwartenden jährlichen Gesamtkosten für die Stadt dar?
Alle zukünftigen Realisierungsmaßnahmen in Bezug auf die Art und Weise der Nutzung der Immobilie, einschließlich deren Finanzierung (Umbau-, Folge-, und Betriebskosten), sind derzeit nicht von einer politischen Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung gedeckt. Dies sowie der Umstand, dass das Projekt keine Verzögerungen erlaubt, begründet die Dringlichkeit des vorliegenden Antrags.
Hinsichtlich der zu erwartenden Kosten und der damit verbundenen Haushaltsrelevanz besteht zudem Dringlichkeit, die Priorisierung der Nutzungsvarianten vorzunehmen und entsprechend über die zukünftige Ausrichtung der Immobilie zu entscheiden.
Letztlich: Die Immobilie ist für die Innenstadtentwicklung in Offenbach von großer Bedeutung. Daher befürwortete die antragstellende Fraktion seinerzeit auch den Kauf der Immobilie (siehe Änderungsantrag der CDU 2021-26/DS-I(A) 0647/1 vom 31.01.2024). Für die antragstellende Fraktion ist es entscheidend, dass sich die Nutzung der Immobilie für die Stadt wirtschaftlich darstellen lässt. Das heißt konkret, dass die Immobilie ausreichend Einnahmen generieren muss, um die Belastungen für den städtischen Haushalt und städtische Gesellschaften angesichts der angespannten Haushaltssituation zu minimieren. Gleichzeitig sind negative Auswirkungen auf den Einzelhandel in der Offenbacher Innenstadt zu vermeiden (durch Umzüge in die Station Mitte oder Preisdumping).
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.