Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 21.04.2025
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 29. Januar 2025
TOP 8
Sozialer Zusammenhalt (ehem. HEGISS) – Südliche Innenstadt / Senefelder-Quartier
hier: Projektbeschluss Sanierung Spielplatz Schäferstraße und Umgestaltung öffentlicher Raum Schäferstraße / Hermannstraße
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-011 (Dez. IV, Amt 60) vom 15.01.2025,
2021-26/DS-I(A)0824
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Sanierung Spielplatz Schäferstraße und Umgestaltung öffentlicher Raum Schäferstraße / Hermannstraße nach der vom Amt für Planen und Bauen in Zusammenarbeit mit dem Büro Beuerlein / Baumgartner Landschaftsarchitekten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.400.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel stehen bei dem Produktkonto 09010600.0951004460 „HEGISS 2 – Innenstadt südlich der Bahn“, Investitionsnummer 0901060900601203, PN 0004, vorbehaltlich der Resteübertragung 2025, wie folgt zur Verfügung :
Haushaltsjahr 2024 und früher: 1.400.000,00 €
Gesamt: 1.400.000,00 €
Die Refinanzierung erfolgt über Fördermittel von Bund und Land aus dem Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ mit einer Förderquote von rund 75 % über das Produktkonto 09010600.3601005560 „Zuwendung Land Räumliche Planung, , Investitionsnummer: 0901060900601203.
3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 150.342,48 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre von 44.003,15 € um 25.839,33 € auf 69.842,48 €/p.a.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 04.02.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.