Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 21.03.2025
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 29. Januar 2025
TOP 21
Inklusion im Waldschwimmbad: Zugangstreppe für das 50 Meter-Becken
Antrag FREIE WÄHLER vom 15.01.2025, 2021-26/DS-I(A)0821
Änderungsantrag Die Linke. vom 29.01.2025, 2021-26/DS-I(A)0821/1
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 29.01.2025,
2021-26/DS-I(A)0821/2
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0821/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie der Zugang zum
50-Meter-Becken des Offenbacher Waldschwimmbades barrierefrei gestaltet werden kann, ohne den Sportbetrieb zu stören.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0821/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antrag 2021-26/DS-I(A)0821 wird wie nachstehend geändert:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie der Zugang zum 50-Meter-Becken des Offenbacher Waldschwimmbades barrierefrei gestaltet werden kann, ohne den Sportbetrieb zu stören.
2021-26/DS-I(A)0821/2
Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0821/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2021-26/DS-I(A)0821/2.
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Kosten einer mobilen Zugangstreppe im 50-Meter-Becken des Waldschwimmbades ausfallen würden.
2021-26/DS-I(A)0821
Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0821/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2021-26/DS-I(A)0821.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass das 50-Meter-Becken des Offenbacher Waldschwimmbades eine Zugangstreppe erhält, die das Ein- und Aussteigen in und aus dem Becken erleichtert.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 04.02.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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