Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0073Ausgegeben am 04.02.2025

Eing. Dat. 30.01.2025

 

 

 

 

Unabhängige Beschwerdestelle gemäß § 32 Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz,
hier: Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.08.2018,
2016-21/DS-I(A)0451

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2025-019 (Dez. II, Amt 53) vom 29.01.2025

 

 

Der beigefügte Tätigkeitsbericht der Unabhängigen Beschwerdestelle der Stadt Offenbach am Main für das Jahr 2024 wird der Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat zur Kenntnisnahme vorgelegt und gem. § 8 Abs. 2 GO der Stadtverordnetenversammlung als II(A)-Drucksache veröffentlicht.

 

 

Begründung:

 

Mit dem Beschluss 2016-21/DS-I(A)0451 der Stadtverordnetenversammlung vom 16.08.2018 wurde der Einrichtung einer Unabhängigen Beschwerdestelle gemäß § 32 des Hessischen Gesetzes über Hilfen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz - PsychKHG) zugestimmt. Die Geschäftsordnung für die unabhängige Beschwerdestelle wurde beschlossen.

 

Nach § 2 der Geschäftsordnung legt der Magistrat der Stadtverordneten-versammlung jährlich den Bericht der Unabhängigen Beschwerdestelle vor. Über die in § 2 der Geschäftsordnung erwähnte Dokumentation hinaus wird der Magistrat beauftragt, jährlich im Ausschuss für Soziales und Integration zu berichten.

Anlagen:

1. Tätigkeitsbericht der Unabhängigen Beschwerdestelle für das Jahr 2024

2. Geschäftsordnung der Unabhängigen Beschwerdestelle nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz für die Stadt Offenbach am Main.

 

Hinweis: Der II(A)Bericht sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.