Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2025

 

 

 

 

 

TOP 9
Aufhebung des Erbbaurechts an dem Grundstück Julie-Heraeus-Straße 23,
63073 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-039 (Dez. I, Amt 80) vom 19.02.2025,
2021-26/DS-I(A)0831

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.     Die Erbbaurechtsvergabe des Grundstücks Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 354 (328 m²), an die in der Anlage genannte Erbbauberechtigte, wurde von den Stadtverordneten in der Sitzung am 10.03.2022 (Antrag Magistratsvorlage-Nr. 2022-048 (Dez. I, Amt 80) vom 23.02.2022, 2021-26/DS-I(A)0232) beschlossen.

 

2.     Das Erbbaurecht wurde zur Errichtung eines Wohnhauses bestellt und endet mit Ablauf des 31.12.2120. Es soll mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.

 

3.     Der jährliche Erbbauzins beträgt 3.936,00 EUR (12,00 EUR/m²) und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.03.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung