Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2025
TOP 11
Modernisierung, Optimierung, Vernetzung und Ertüchtigung von 34 Lichtsignalanlagen zur Reduktion von Luftschadstoffen und Emissionen (MOVE_LSA)
hier: Änderung des Grundsatzbeschlusses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-062 (Dez. II, Amt 82) vom 05.03.2025,
2021-26/DS-I(A)0834
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Stadtverordnetenbeschluss vom 05.12.2024, 2021-26/DS-I(A)0785, wird dahingehend geändert, dass anstatt einer Förderquote von bisher bis zu 80 % lediglich eine Förderung in Höhe von 65 % bewilligt wurde und sich somit der Eigenanteil entsprechend auf 35 % erhöht.
2. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen. Die genannten Kosten sind in Höhe von 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig. Die Förderung erfolgt durch Mittel des Bundes aus dem Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (DkV)“.
Haushaltsmitteln 2024 und früher: 2.032.975,00 €.
4. Die Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln sowie aus Fördermitteln und ist wie folgt vorgesehen:
Fördermittel gemäß dem Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (DkV)“: 3.775.525,00 €
Eigenmittel: 2.032.975,00 €
Gesamt: 5.808.500,00 €.
Die Anlage (Grundsatzbeschluss vom 05.12.2024, 2021-26/DS-I(A)0785) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 26.03.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
