Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2025

 

 

 

 

 

TOP 11
Modernisierung, Optimierung, Vernetzung und Ertüchtigung von 34 Lichtsignalanlagen zur Reduktion von Luftschadstoffen und Emissionen (MOVE_LSA)
hier: Änderung des Grundsatzbeschlusses

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-062 (Dez. II, Amt 82) vom 05.03.2025,
2021-26/DS-I(A)0834

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Der Stadtverordnetenbeschluss vom 05.12.2024, 2021-26/DS-I(A)0785, wird dahingehend geändert, dass anstatt einer Förderquote von bisher bis zu 80 % lediglich eine Förderung in Höhe von 65 % bewilligt wurde und sich somit der Eigenanteil entsprechend auf 35 % erhöht.

 

2.     Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen. Die genannten Kosten sind in Höhe von 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig. Die Förderung erfolgt durch Mittel des Bundes aus dem Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (DkV)“.

 

3.    Die erforderlichen Eigenmittel stehen bei dem Produktkonto 12010100.0960000082, Investitionsnummer 1201010900822204 „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“, wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmitteln 2024 und früher:    2.032.975,00 €.

 

4.     Die Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln sowie aus Fördermitteln und ist wie folgt vorgesehen:

 

Fördermittel gemäß dem Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (DkV)“:                3.775.525,00 €

Eigenmittel:                                           2.032.975,00 €

Gesamt:                                                 5.808.500,00 €.

 

 

Die Anlage (Grundsatzbeschluss vom 05.12.2024, 2021-26/DS-I(A)0785) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.03.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung