Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 17.03.2026
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2025
TOP 11
Modernisierung, Optimierung, Vernetzung und Ertüchtigung von 34 Lichtsignalanlagen zur Reduktion von Luftschadstoffen und Emissionen (MOVE_LSA)
hier: Änderung des Grundsatzbeschlusses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-062 (Dez. II, Amt 82) vom 05.03.2025,
2021-26/DS-I(A)0834
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Stadtverordnetenbeschluss vom 05.12.2024, 2021-26/DS-I(A)0785, wird dahingehend geändert, dass anstatt einer Förderquote von bisher bis zu 80 % lediglich eine Förderung in Höhe von 65 % bewilligt wurde und sich somit der Eigenanteil entsprechend auf 35 % erhöht.
2. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen. Die genannten Kosten sind in Höhe von 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig. Die Förderung erfolgt durch Mittel des Bundes aus dem Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (DkV)“.
Haushaltsmitteln 2024 und früher: 2.032.975,00 €.
4. Die Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln sowie aus Fördermitteln und ist wie folgt vorgesehen:
Fördermittel gemäß dem Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (DkV)“: 3.775.525,00 €
Eigenmittel: 2.032.975,00 €
Gesamt: 5.808.500,00 €.
Die Anlage (Grundsatzbeschluss vom 05.12.2024, 2021-26/DS-I(A)0785) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 26.03.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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