Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2025
TOP 14
Bebauungsplan Nr. 655 „Energiewerk Dietzenbacher Straße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-069 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 05.03.2025,
2021-26/DS-I(A)0837
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der öffentlichen und nichtöffentlichen Auslagen mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 655 (Auslage – Teil 5) werden zur Kenntnis genommen. Dem Auswertungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage – Teil 4) wird zugestimmt. Die Auswertung bildet die Grundlage für die weitere Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 655.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 655 mit seinen Bestandteilen (Auslage – Teil 1 und 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Auslage – Teil 3), jeweils in der Fassung vom 25.02.2025, werden zum Zweck der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 655 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst innerhalb der Gemarkung Offenbach in der Flur 33 das Flurstück 20/26 sowie teilweise die Flurstücke 20/57 und 20/58 und in der Flur 34 die Flurstücke 5/14, 5/16 und 5/17 sowie teilweise die Flurstücke 4/19, 5/18 und 22/7 und wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden: durch die Bundesautobahn 3 (A3)
- Im Osten: durch die Mitte der Dietzenbacher Straße (L3001), Flurstück 20/57, Flur 33
- Im Süden: senkrecht von der Dietzenbacher Straße durch das Flurstück 5/18, Flur 34 mit einem Abstand von ca. 80 m zur südlichen Grenze des Flurstücks 5/14, Flur 34 bis zu einer Tiefe von ca. 330 m zur Dietzenbacher Straße
- Im Westen: durch das Flurstück 5/18, 22/7 und 4/19, Flur 34 mit einem Abstand von ca. 160 m zur westlichen Grenze des Flurstücks 5/14, Flur 34 bzw. in dessen Verlängerung sowie durch das Flurstück 4/19, Flur 34 mit einem Abstand von ca. 18 m parallel zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks 22/7, Flur 34 nach Nordosten bis zur A3.
3. Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrags in der Fassung vom 25.02.2025 (Auslage – Teil 7 und 8) mit der Energieversorgung Offenbach AG (EVO), Andréstraße 71, 63067 Offenbach am Main, wird zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag bis zum Satzungsbeschluss weiter zu verhandeln und vor dem Satzungsbeschluss abschließend die Verbindlichkeit zu erreichen.
Die öffentlichen und nichtöffentlichen Auslagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 26.03.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
