Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0878Ausgegeben am 02.06.2025

Eing. Dat. 22.05.2025

 

 

 

 

 

Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen der Stadt Offenbach und dem Heimwegtelefon e.V.

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-137 (Dez. I, Amt 18) vom 21.05.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Dem in der Anlage beigefügten Kooperationsvertrag mit dem Heimwegtelefon e.V. wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen städtischen Mittel für die 3-jährige Kooperation (36 Monate) in Gesamthöhe von 28.365,77 (26.510,07 € + 7% Umsatzsteuer, anteilsmäßig zu entrichten pro Kalenderjahr) stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2025 mit einem Teilbetrag in Höhe von 10.000 € p.a. für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 auf dem Produktkonto 01010600.7124001718 „Kooperation Heimwegtelefon“ bereit.

 

3.    Die erforderlichen Mittel für die Jahre 2027 und 2028 sind im Zuge der Haushaltsplanung 2026 durch Amt 18 auf dem Produktkonto 01010600.7124001718 „Kooperation Heimwegtelefon“ im städtischen Haushalt zu veranschlagen.

 

 

Begründung:

 

Das Heimwegtelefon ist ein Service, bei dem Personen nachts anrufen können, wenn sie sich auf dem Heimweg unwohl fühlen. Sie werden von einem bzw. einer Ehrenamtlichen am Telefon bis nach Hause begleitet.

 

In der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2023 wurde mit dem Beschluss 2021-26/DS-I(A)0485 – Offenbach kooperiert mit dem Heimwegtelefon – der Magistrat beauftragt, den Verein Heimwegtelefon für eine Kooperation anzufragen und entsprechende finanzielle Mittel für die Bewerbung des Heimwegtelefons unter der Offenbacher Stadtbevölkerung sowie zur Förderung und Professionalisierung des Vereins und seines Angebots bereitzustellen.

 

Das Frauenbüro hat im Juni 2023 eine Kooperationsanfrage an den Verein gestellt. Aufgrund der umfassenden Neustrukturierung und Professionalisierung von Seiten des Vereins lag erst Ende 2024 ein Vertragsentwurf unter Nennung der erwartbaren Unkostenbeteiligung vor.

 

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage kann ein offizieller Start der Kooperation erst nach Genehmigung des Haushalts 2025 erfolgen.

 

Der offizielle Start der Kooperation wird von Seiten des Frauenbüros für den Aktionszeitraum der „Orange Weeks“ (anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt gegen Frauen) geplant.

 

Die Kooperation ist zunächst auf drei Jahre angelegt (von Seiten des Vereins) und soll wie oben beschrieben im November 2025 starten (Laufzeit bis Oktober 2028).

 

Durch die Kooperation entstehen Verbindlichkeiten in Höhe von 26.510,07 Euro (siehe Anlage AG-20250406001).

 

Die angegebenen Vergütungen verstehen sich als Netto-Beträge. Der Gesamtbetrag wird zu je einem Drittel binnen vier Wochen nach Vertragsbeginn sowie während der Vertragslaufzeit alle weiteren 12 Monate gegen Rechnungsstellung fällig.

Anlagen:

Anlage 1: Entwurf Kooperationsvertrag Stadt Offenbach Heimwegtelefon mit den Anlagen AG-20250406001, A, C, E und F zum Kooperationsvertrag

Anlage 2: Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.