Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22. Mai 2025
TOP 4
Verbotszonen für Feuerwerk
Antrag Ofa vom 06.01.2025, 2021-26/DS-I(A)0817
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen, FDP vom 22.05.2025,
2021-26/DS-I(A)0817/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0817/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Feuerwerksfreie Zonen
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob und mit welchem Aufwand in Offenbach Zonen eingerichtet werden könnten, in denen privates Feuerwerk zu Silvester untersagt werden kann.
Dabei ist darzustellen:
· in welchen Bereichen (z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Kirchen etc.) schon heute kein privates Feuerwerk zulässig ist,
· welcher Aufwand und welche Kosten mit der Einrichtung solcher Zonen verbunden wären.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0817/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:
Feuerwerksfreie Zonen
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob und mit welchem Aufwand in Offenbach Zonen eingerichtet werden könnten, in denen privates Feuerwerk zu Silvester untersagt werden kann.
Dabei ist darzustellen:
· in welchen Bereichen (z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Kirchen etc.) schon heute kein privates Feuerwerk zulässig ist,
· welcher Aufwand und welche Kosten mit der Einrichtung solcher Zonen verbunden wären.
2021-26/DS-I(A)0817
Durch die Annahme der 2021-26/DS-I(A)0817/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2021-26/DS-I(A)0817.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat soll prüfen und berichten, ob in Offenbach Verbotszonen für privates Feuerwerk eingerichtet werden sollen. Geprüft werden sollen u.a. Zonen um das Tierheim, den Waldzoo, Altersheimen, Krankenhäusern, besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen und in Landschaftsschutzgebieten, sowie in Zonen, in denen es in der Sylvesternacht 2024 Gefahren- oder Problemlagen mit Feuerwerk gegeben hat.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 02.06.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung