Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22. Mai 2025
TOP 6
Bebauungsplan Nr. 652B „Kaiserlei Nordost; östlicher Teil“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-127 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 07.05.2025, 2021-26/DS-I(A)0873
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Auslagenteile 4 und 6 mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der im nördlichen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 652B „Kaiserlei Nordost; östlicher Teil“ geplante Park (siehe Planzeichnung: Auslage Teil 1) erhält die Bezeichnung:
Park am Nordkap (847) Park
2. Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage Teil 3) wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.
3. Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag
Dem mit der Stadt Offenbach am Main abgestimmten Städtebaulichen Vertrag mit der IPK Germany Property Mainpark Projektgesellschaft mbH, Bonifatiusstraße 17, 63579 Freigericht, in der Fassung vom 31.03.2025 (Auslage Teil 6) wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, diesen Städtebaulichen Vertrag für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.
4. Beschluss über den Plan als Satzung
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 652B gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, die Flurstücke 38/9, 38/10, 356/6 sowie jeweils teilweise 343/39 und 356/8 und wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden: durch die Mitte der Straße „Nordring“ (Flurstück 343/39),
- Im Osten: durch die östliche Grenze des Flurstücks 356/6 (Bornheimer Weg),
- Im Süden: durch die Mitte der „Kaiserleistraße“ (Flurstück 356/8) und
- Im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstücks 17/8.
Der Bebauungsplan Nr. 652B wird in der Fassung vom 29.04.2025 (Auslage Teil 1) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als Satzung beschlossen.
5. Begründung zum Bebauungsplan
Dem Bebauungsplan wird die Begründung inkl. Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Auslage Teil 2) in der Fassung vom 28.04.2025 beigefügt.
Die öffentlichen Auslagenteile 1-3, 5 sowie die nichtöffentlichen Auslagenteile 4 und 6 sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 02.06.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
