Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22. Mai 2025
TOP 10
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Eupener Straße 10
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-085 (Dez. I, Amt 80) vom 02.04.2025,
2021-26/DS-I(A)0853
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:
1. Das zum 31.12.2027 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Eupener Straße 10 = 288 m² wird um 30 Jahre verlängert.
2. Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 4.308,48 EUR/Jahr (14,96 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.
3. Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 02.06.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
