Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. Mai 2025

 

 

 

 

 

TOP 18

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 15
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-114 (Dez. I, Amt 80) vom 07.05.2025,
2021-26/DS-I(A)0863

 

 

 

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

 

1.         Das zum 30.09.2025 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 15 = 754 m² wird um 40 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 7.494,76 EUR/Jahr (9,94 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sollte die Verlängerung nicht rechtzeitig vor Ablauf im Grundbuch eingetragen sein, wird zugunsten des Ersteigerers ein neues Erbbaurecht bestellt.

 

4.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.06.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung