Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. Mai 2025

 

 

 

 

 

TOP 22

Klarstellung des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für Rechenzentren vom 01.02.2024

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-122 (Dez. IV, Amt 60) vom 07.05.2025,
2021-26/DS-I(A)0868

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

 

1.    Das städtebauliche Entwicklungskonzept für unternehmensunabhängige Rechenzentren wird um einige klarstellende Textpassagen ergänzt und in dem Zuge an die Definition von Rechenzentren des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik angepasst. In der Konsequenz wird auch der Titel des Konzepts klargestellt.

2.    Das „Städtebauliche Entwicklungskonzept für unabhängige Rechenzentren und ähnliche Vorhaben“ gemäß Anlage 1 wird bestätigt und beschlossen.

 

 

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.06.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung