Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. Mai 2025

 

 

 

 

 

 

 

TOP 23

Brandschutztechnische Instandsetzungen und Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden in Anlehnung an die Mittelverwendung des Rahmendienstleistungsvertrags (RDLV) mit der GBM Service GmbH Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-123 (Dez. IV, Amt 60) vom 07.05.2025,
2021-26/DS-I(A)0869

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der GBM Service GmbH Offenbach werden als Bauunterhaltungsbudget für die städtischen Liegenschaften in Anlehnung an die Mittelverwendung gemäß Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) die jährlichen Finanzmittel aus dem unten angegebenen Produktkonto in Höhe von 1.222.000,00 € für das Jahr 2025 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 durch das RP Darmstadt und 1.153.228,80 € aus Rückstellungen 2024 zur Verfügung gestellt.

 

Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln können die in Abstimmung mit dem Referat Gebäudebetrieb und Instandhaltung, Bereich Hochbaumanagement, Amt für Planen und Bauen, festgelegten folgenden wie auch weitere noch abzustimmenden Projekte umgesetzt werden.

 

Sonstige öffentliche Gebäude:

a.  Rathaus, Berliner Straße 100, 63065 Offenbach am Main,

Sprachalarmierungsanlage (SAA), BOS-Anlage (Feuerwehrfunkanlage)

 

2.   Die hierfür erforderlichen Finanzmittel stehen unter Berücksichtigung der Globalen Minderausgaben auf dem folgenden Produktkonto zur Verfügung:

 

  1. 01010800.6161000060 „Erfüllung Brandschutzauflagen“ im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 1.222.000,00 €. Weiterhin sind Rückstellungen in Höhe von 1.153.228,80 € vorhanden, die für die o. g. Maßnahmen verwendet werden.

 

 

 

 

3.    Die jährlich verfügbaren Haushaltsmittel werden durch das mittelverwaltende Amt für Planen und Bauen, nach Abruf durch die GBM, angewiesen und die Verwendung wird bis Juni des Folgejahrs durch die GBM in Form einer Auflistung dargestellt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.06.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung