Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 15.06.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0881Ausgegeben am 05.06.2025
Eing. Dat. 04.06.2025
Richtlinie zur Förderung von Engagement im Bereich Umwelt- und Klimaschutz sowie Klimaanpassung in der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-158 (Dez. II, Amt 33) vom 04.06.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die vorgelegte Förderrichtlinie für Maßnahmen zum gemeinwohlorientierten Engagement im Bereich Umwelt- und Klimaschutz sowie Klimaanpassung in Offenbach am Main mit Stand vom 22.05.2025 wird beschlossen.
2. Die Förderrichtlinie löst den Umwelt- und Klimapreis ab. Dieser wird damit ab dem Jahr 2025 nicht mehr verliehen.
3. Die finanziellen Mittel stehen auf dem Produktkonto 14010100.7290000033 „Klima- und Umweltschutzpreis“, in Höhe von 9.000 EUR für das Haushaltsjahr 2025 über den Deckungskreis zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2026ff. stehen die benötigten Mittel vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2026 zur Verfügung.
Begründung:
Die Bewältigung des Klimawandels ist eine Aufgabe, die nur gemeinschaftlich gelöst werden kann. Aus diesem Grund möchte die Stadt Offenbach gemeinwohlorientierte Projekte und Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel finanziell unterstützen.
Dies betrifft sowohl die Weiterentwicklung bereits gestarteter Projekte als auch neue Initiativen. Anträge können von erwachsenen Einwohnerinnen und Einwohner, gemeinnützigen, eingetragenen Vereinen, Bildungs- und Lehranstalten, Kinderbetreuungseinrichtungen und anderen relevanten Organisationen gestellt werden, die ihren Sitz in Offenbach am Main haben.
Ziel der finanziellen Unterstützung ist es, mehr Menschen für den Umwelt- und Klimaschutz zu gewinnen und das bereits bestehende Engagement zu verstärken. Im Vorfeld wird ein Zuschuss für die geplanten Maßnahmen gewährt.
Die Finanzierung erfolgt durch Mittel des Amtes für Umwelt und Klima und über das Produktkonto 14010100.7290000033 „Klima- und Umweltschutzpreis“. Die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt 1.000 Euro. Eine Stellungnahme der Kämmerei liegt vor.
Anlagen:
Richtlinie zur Förderung von Engagement im Bereich-, Klimaschutz und Klimaanpassung der Stadt Offenbach am Main
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
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