Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0895Ausgegeben am 20.06.2025

Eing. Dat. 20.06.2025

 

 

 

 

 

Erbbaurecht Auf der Rosenhöhe 29 / Am Waldschwimmbad 6,

63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-178 (Dez. I, Amt 80) vom 18.06.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Das Erbbaurecht Auf der Rosenhöhe 29 / Am Waldschwimmbad 6 wird auf noch zu vermessende Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 60/8 und 60/12 erstreckt bzw. an kleinen Teilflächen aufgehoben, so dass die im beigefügten Plan umrandete Fläche mit ca. 31.398 m² das neue Erbbaurechtsgrundstück darstellt.

 

2.     Der Erbbauzins beträgt insgesamt 21.036,66 EUR/Jahr (0,67 EUR/m²) und wird bei

dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

3.     Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erbbauberechtigten getragen.

4.     Die Erbbauberechtigte verpflichtet sich, innerhalb von 3 Jahren ein neues Infrastrukturgebäude auf dem Erbbaugrundstück zu errichten.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Die Erbbauberechtigte, die Sport und Freizeit GmbH Offenbach, betreibt auf der Rosenhöhe das einzige öffentliche Schwimmbad in Offenbach. Sowohl auf dem aktuellen Erbbaugrundstück Nr. 60/10 als auch auf der südlich angrenzenden Fläche soll ein neues Infrastrukturgebäude errichtet werden. Während der Bauzeit und den Abbrucharbeiten des alten Gebäudes wird eine Interimsanlage errichtet.

 

Mit der Erbbauberechtigten wurde abgestimmt, dass das Pachtverhältnis an dem Grundstück Nr. 60/8 aufgehoben wird. Stattdessen wird das Erbbaugrundstück entsprechend der Eintragung im beigefügten Lageplan neu gebildet, um auch auf der bisherigen Pachtfläche bauen zu können.

 

Für die Baumaßnahme liegt bisher ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.11.2022 vor - ein Projektbeschluss wird vorbereitet. Der Baubeginn soll im Herbst 2025 erfolgen. Die Erstreckung wurde mit dem Sportamt abgestimmt und wird ausdrücklich begrüßt.

 

Das Erbbaurecht hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2073. Der aktuelle Erbbauzins beträgt für das gesamte neue Grundstück 0,67 EUR/m² jährlich.

Anlagen:

Lageplan

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.