Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0896Ausgegeben am 20.06.2025

Eing. Dat. 20.06.2025

 

 

 

 

 

Änderung der Geschäftsordnung des Expertenrats Wirtschaftsförderung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-179 (Dez. I, Amt 80) vom 18.06.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die in der Anlage beigefügte neue Geschäftsordnung des Expertenrats

Wirtschaftsförderung wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16.04.2020, 2016-21/DS-I(A)0779, Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-156 (Dez. I, Amt 80) vom 15.04.2020 folgenden Beschluss gefasst:

1.    Die Stadt Offenbach richtet einen Expertenrat Wirtschaftsförderung ein.

 

2.    Die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Expertenrats
Wirtschaftsförderung wird beschlossen.

 

Der Expertenrat Wirtschaftsförderung ist seit fünf Jahren eingerichtet und die Mitglieder geben wertvolle Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Offenbach.

 

Es hat sich in der bisherigen Arbeit gezeigt, dass es möglich ist, sehr hochkarätige

Expertinnen und Experten für die Beratung der Stadt zu gewinnen. Als regelhafte

Arbeitsweise und gewöhnlicher Zeitumfang ist es dafür ratsam, pro Jahr zwei

Sitzungen, eine virtuell und eine in Präsenz, stattfinden zu lassen. Ein Essen wird von den Expertinnen und Experten nicht erwartet, ist aber eine Frage des anerkennenden Umgangs. Der Magistrat schlägt der Stadtverordnetenversammlung daher vor, die aus Erfahrung optimale Arbeitsweise auch zur formalen Geschäftsordnung zu erklären.

 

Weitere Änderungen betreffen die Anzahl der Mitglieder. Der Beirat wurde mit der

Intention eingerichtet eine Vielzahl von hochkarätigen Expertinnen und Experten aus der Wirtschaft einzubinden. In der Geschäftsordnung 2020 wurden maximal 20

Mitglieder incl. dem/der für Wirtschaftsförderung zuständigen Dezernent(in)und allen hauptamtlichen Dezernenten der Stadt Offenbach a. M. als Mitgliedszahl benannt. Da sich mittlerweile mehr als 16 Expertinnen und Experten einbringen möchten, soll sich der Expertenrat Wirtschaftsförderung zukünftig aus maximal 20 externen Mitgliedern und zusätzlich dem/der für Wirtschaftsförderung zuständigen Dezernent(in)und allen hauptamtlichen Dezernenten der Stadt Offenbach a. M. zusammensetzen. Im Zuge der Neuausrichtung des Beirates soll die Dauer der Mitgliedschaft festgelegt werden auf fünf Jahre, um dem sich jetzt neu zusammensetzenden Gremium einen entsprechenden Beteiligungszeitraum zu ermöglichen. Auch einzelne Begrifflichkeiten werden in der neuen Geschäftsordnung angepasst.

 

In der untenstehenden Tabelle sind alle Änderungen im Wortlaut enthalten:

 

Alt: Geschäftsordnung 2020

Neu: Geschäftsordnung 2025

§ 2 Mitglieder

1.

Der Expertenrat Wirtschaftsförderung setzt sich aus maximal 20 Mitgliedern incl. dem/der für Wirtschaftsförderung

zuständigen Dezernent(in) und allen hauptamtlichen Dezernenten der Stadt Offenbach a. M. zusammen.

 

§ 2 Mitglieder

1.

Der Expertenrat Wirtschaftsförderung setzt sich aus maximal 20 externen

Mitgliedern und zusätzlich dem/der für Wirtschaftsförderung zuständigen

Dezernent(in)und allen hauptamtlichen Dezernenten der Stadt Offenbach a. M. zusammen.

 

§ 2 Mitglieder

5.

Die Mitglieder des Expertenrats werden vom Magistrat der Stadt Offenbach a.M. mit einfacher Mehrheit für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordneten

berufen.

 

§ 2 Mitglieder

5.

Die Mitglieder des Expertenrats werden vom Magistrat der Stadt Offenbach a.M. mit einfacher Mehrheit für die Dauer von fünf Jahren berufen.

§ 4 Leitung, Geschäftsführung

5.

Das Protokoll soll eine zeitnahe Nachbearbeitung im Magistrat und die Weitergabe der Themen in die Verwaltung (Baurunde,

Wirtschaftsförderungsrunde usw.) ermöglichen.

 

§ 4 Leitung, Geschäftsführung

5.

Das Protokoll soll eine zeitnahe Nachbearbeitung im Magistrat und die Weitergabe der Themen in die Verwaltung

(Baugenehmigungsrunde,

Wirtschaftsentwicklungsrunde,

Wirtschaftsförderungsrunde usw.) ermöglichen.

 

§ 5 Sitzungen

4.

Die Sitzungen finden im Rahmen eines Dinners im Wechsel in einer exklusiven Location im Stadtgebiet statt.

 

§ 5 Sitzungen

4.

Die Sitzungen finden mindestens einmal im Jahr im Rahmen eines Dinners im Stadtgebiet statt. Die Sitzungen können auch virtuell stattfinden.

 

 

Der Expertenrat Wirtschaftsförderung ist ein wichtiger Punkt des im Oktober 2019

vorgelegten Wirtschaftsstandortkonzepts und trägt mit seiner Expertise konsequent zur Umsetzung des Konzeptes bei.

 

Damit der Beirat die verschiedensten Themen der Wirtschaftsförderung abdecken und diese in ihren Aktivitäten fachlich unterstützen kann, muss der Beirat breit aufgestellt sein. Hier hat sich in der praktischen Arbeit herauskristallisiert, das die Mitgliederzahl zu gering angesetzt wurde und der Sitzungsrahmen in einem zu starren Korsett gebunden ist. Ebenso zeigt sich die Kopplung der Wahlperiode des Beirats an die Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung als Hemmnis, da es immer wieder Wechsel von

Expertinnen und Experten aufgrund von Tätigkeitswechseln oder Ruhestand gibt

–gerade auch aktuell– und den neu hinzukommenden Mitgliedern mit bestehenden

Geschäftsordnung (Stand 2020) keine der Aufgabe angemessene Zeit der Mitarbeit im Gremium angeboten werden kann. Um diese wichtigen Expertinnen und Experten und deren Bereitschaft sich für den Wirtschaftsstandort Offenbach stark zu machen und sich einzubringen, benötigt es für diese Planungssicherheit. Daher soll die Dauer der

Mitgliedschaft auf fünf Jahre festgelegt werden.

 

Der Expertenrat Wirtschaftsförderung unterstützt und berät die Stadt Offenbach a.M. in Fragen der Wirtschaftsförderung. Dafür spricht er intern Empfehlungen aus und

begleitet die Arbeit der Wirtschaftsförderung ideenreich und öffentlichkeitswirksam. Er versteht sich als beratendes Gremium und nach Außen als Botschafter des

Wirtschaftsstandorts Offenbach a. M.

 

Die Geschäftsordnung des Expertenrats Wirtschaftsförderung der Stadt Offenbach am Main wird im Anhang zum Beschluss vorgelegt.

Anlagen:

Anlage 1 Geschäftsordnung des Expertenrats Wirtschaftsförderung

Anlage 2 Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.