Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0902Ausgegeben am 20.06.2025
Eing. Dat. 20.06.2025
Antrag auf Aufnahme des Gebiets Stadthalle/Carl-Ulrich-Siedlung in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-193 (Dez. IV, Amt 60) vom 18.06.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Dem vom Amt für Planen und Bauen erstellten Antrag auf Aufnahme in das neu ausgeschriebene Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für das Gebiet „Stadthalle/Carl-Ulrich-Siedlung“ wird zugestimmt.
2. Die Mittelbereitstellung in Höhe von insgesamt rd. 40 Mio. € erfolgt nach Programmaufnahme in den Haushalten 2026 – 2040 über neu einzurichtende Produktsachkonten im Ergebnis- und im Investitionshaushalt.
Bei der Finanzierung der Maßnahme werden Zuwendungen der Städtebauförderung in Höhe von rd. 66 % erwartet.
Begründung:
Mit Schreiben und Internetveröffentlichung vom 21.05.2025 hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum zu Bewerbungen um die Neuaufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (früher „Stadtumbau“) aufgefordert. Die Stadt Offenbach a.M. konnte bereits in den beiden vorausgehenden Programmlaufzeiten mit den Stadtumbauvorhaben „Umstrukturierung des ehem. MAN-Roland- Werks 1 in der Christian-Pleß-Straße“ sowie der „Revitalisierung des ehem. Farbwerks zwischen Offenbach und Bürgel“ von dem Programm profitieren und nutzt bei der Entwicklung des Innovationscampus so noch bis vsl. 2032 umfänglich gewährte Fördermittel (bisher bereits über 10 Mio €).
Im Fokus des Programms stehen „die Sicherung der Nutzungsvielfalt, die Dasteinsvorsorge sowie die zukunftsfähige Entwicklung von Gebäude und Quartieren. Maßnahmen zum Ausbau der grünen sowie blauen Infrastruktur für die notwendige Anpassung an den Klimawandel und den Klimaschutz seien ebenfalls wichtige Bestandteile des Förderprogramms“ (Zitat aus dem Bewerbungsaufruf). Die –zwischenzeitlich verlängerte- Antragsstellungsfrist endet am 01.07.2025. Die online-Bewerbung erfordert neben ausführlichen Erläuterungen zu den verfolgten Entwicklungszielen und potenziellen Maßnahmen den kommunalen Beschluss, das Programm mit entsprechenden Finanzmitteln hinterlegen zu wollen. Dem wird hiermit Rechnung getragen, wenngleich der geforderte Beschluss aufgrund des Sitzungskalenders der Stadt Offenbach erst nach fristwahrender Bewerbung nachgereicht werden kann.
Die Bewerbung hat das Gebiet der Stadthalle mit der Carl-Ulrich-Siedlung und den angrenzenden Wohnnutzungen an der Waldstraße und südlich der Neusalzer Straße zum Gegenstand. Diese Standortwahl erfolgte vor dem Hintergrund der notwendigen Erneuerung der Stadthalle, die einen hohen Investitionsbedarf aufruft, und der Möglichkeit, dortige bauliche Maßnahme mit weiteren positiven Impulsen der Quartiers- und Freiraumentwicklung zu verbinden. Das Bewerbungsformular mit Darstellung des angestrebten Programmgebiets, konkretisierenden Erläuterungen der Entwicklungsziele und Projektideen ist als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Die benannten Ziele und Projektideen skizzieren eine fachliche Vorausschau auf potenzielle Einzelmaßnahmen innerhalb der 10-jährigen Programmlaufzeit (die Laufzeit verlängert sich aufgrund der Mittelbereitstellung von Bund und Land über Verpflichtungsermächtigungen auf mehrere Haushaltsjahre um mind. weitere fünf Jahre „Nachwirkzeit“, bevor letzte befristete Fördermittel auslaufen).
Nach der Programmaufnahme (die Entscheidung des Ministeriums erfolgt vsl. im Herbst 2025 und beinhaltet den Programmstart in 2026) ist zunächst ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu erstellen. Dieses beinhaltet die Konkretisierung der im Städtebauförderungsprogramm dann tatsächlich zu verfolgenden Einzelprojekte, ihre Kostenschätzungen, inhaltlichen Priorisierungen sowie der zeitlichen Folge ihrer Bearbeitung. Das ISEK wird durch Grundsatzbeschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Rahmen der konkreten Programmumsetzung vor Ort. Daher sind die im derzeitigen Programmaufnahmeantrag benannten Projektideen noch nicht als verbindliche Einzelmaßnahmen fixiert. Sie wurden fachlich entwickelt, mit den berührten Ämtern sowie der EVO erörtert und dementsprechend im Antrag ausgeführt.
Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.
*redaktionell geändert
nichtöffenliche Anlage:
Textvorlage der online-Bewerbung der Stadt Offenbach am Main
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.