Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-II(A)0077Ausgegeben am 24.06.2025
Eing. Dat. 20.06.2025
Antidiskriminierungsstelle
hier: Jahresbericht der Antidiskriminierungsbeauftragten für das Jahr 2024
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016,
2011-16/DS-I(A)0859/2
dazu: Magistratsvorlage Nr. 2025-182 (Dez. III) vom 18.06.2025
Der Magistrat hat am 18.06.2025 folgenden Beschluss gefasst:
Der beigefügte Jahresbericht der Antidiskriminierungsbeauftragten der Stadt Offenbach am Main für das Jahr 2024 wird der Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat zur Kenntnisnahme vorgelegt und gem. § 8 Abs. 2 GO der Stadtverordnetenversammlung als II(A)-Drucksache veröffentlicht.
Begründung:
Mit dem Beschluss 2021-26/DS-I(A)0579/2 der Stadtverordnetenversammlung vom 19. Oktober 2023 wurden die Beschlussfassungen zur Einrichtung einer/eines ehrenamtlichen Antidiskriminierungsbeauftragten aufgehoben. Der neu gefassten „Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main“ wurde zugestimmt.
Der Beschluss wurde durch die Organisationsverfügung Nr. 211 von Oberbürgermeister Felix Schwenke vom 23.04.2024 umgesetzt. Mit Beginn am 01.03.2024 nahm die hauptamtliche Antidiskriminierungsbeauftragte Frau Adiam Zerisenai als Nachfolgerin des ehrenamtlichen Antidiskriminierungsbeauftragten Stadtrat a.D. Dr. Enno Knobel ihren Dienst auf.
Nach § 6 der beschlossenen Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main legt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung jährlich den Bericht der Antidiskriminierungsbeauftragten zur Kenntnisnahme vor (Anlage 1).
Anlagen:
- Tätigkeitsbericht der Antidiskriminierungsbeauftragten für das Jahr 2024
- Organisationsverfügung Nr. 211 zur organisatorischen Veränderung der Antidiskriminierungsstelle
- Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main vom 25.03.2024
- Ausführungsbestimmungen über das Verfahren und die Feststellung von Verstößen gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main
Hinweis: Bericht und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.