Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.07.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0905Ausgegeben am 02.07.2025
Eing. Dat. 02.07.2025
Änderung zum Stellenplan 2025
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-200 (Dez. I, Amt 11) vom 02.07.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der am 20.03.2025 beschlossene Stellenplan (Drucksache 2021-26/DS-I(A)0848) wird durch den beigefügten, geänderten Stellenplan ersetzt und neu beschlossen.
2. Die am 20.03.2025 beschlossene Haushaltssatzung
(Drucksache 2021-26/DS-I(A)0850) wird durch die beigefügte, in § 7 geänderte Haushaltssatzung ersetzt und neu beschlossen.
Begründung:
Durch eine Systemumstellung ist bei 148,87 Stellen die Produktzuordnung fehlgeschlagen. Da der Stellenplan produktorientiert dargestellt wird, wurden diese Stellen im Stellenplan 2025, der am 20.03.2025 beschlossen wurde, nicht abgebildet. Die Gesamtsumme der Stellen beläuft sich tatsächlich auf 1.552,10 und nicht auf 1.403,23.
Die Korrektur des Stellenplans zieht keine finanziellen Änderungen nach sich. Sowohl für den Haushaltsplan 2025 als auch die mittelfristige Finanz- und Ergebnisplanung 2026 bis 2028 sind keine Korrekturen notwendig, da diese auf der Datengrundlage von tatsächlich 1.552,10 Stellen beruht.
Durch die Änderung des Stellenplans ergibt sich auch die formale Notwendigkeit die Haushaltssatzung 2025 nochmal anzupassen. Das angegeben Datum in § 7 der Haushaltssatzung muss aufgrund des veränderten Beschlussdatums des Stellenplans 2025 aktualisiert werden. Weitere Anpassungen in der Haushaltssatzung werden nicht vorgenommen.
Die Hereingabe der Vorlage erfolgt als Nachtragsvorlage. Die Dringlichkeit der Vorlage beruht auf der kurzfristigen Anfrage des Regierungspräsidiums und der damit verbundenen Eile, um die Genehmigung des Haushaltes nicht zu gefährden. Keinesfalls sollte es daher über die Sommerpause liegen und hierdurch die Haushaltsgenehmigung verzögern.
Anlagen
- Stellenplan 2025 – Änderung
- Haushaltssatzung 2025 – Änderung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
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