Haushaltssatzung der Stadt Offenbach am Main für das Haushaltsjahr

2025

 

 

 

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005
(GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 03. März 2025 (GVBl. 2025 Nr. 16) hat die Stadtverordnetenversammlung am 03. Juli 2025 folgende Haushaltsatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

 

 

 

 

im Ergebnishaushalt

 

 

 

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

666.863.076  €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

686.477.885  €

mit einem Saldo von

-19.614.809  €

 

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

88.555.575  €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

88.463.975  €

mit einem Saldo von

91.600  €

 

 

 

 

ausgeglichen / mit einem Überschuss (+) / mit einem Fehlbedarf (-) von

-19.523.209  €

 

 

ausgeglichen / mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / mit einem Zahlungsmittelbedarf (-) von

27.253.079  €

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

 

im Finanzhaushalt

 

 

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

18.804.271  €

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

99.150.157  €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

60.489.303  €

mit einem Saldo von

38.660.854  €

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

9.786.004  €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

39.998.050  €

mit einem Saldo von

-30.212.046  €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



§ 2

 

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 69.719.800 € festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

 

 

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe     (Grundsteuer A)

370 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

1.230 v. H.

 

 

2. Gewerbesteuer

440 v. H.

 

 

Die Festlegung des Hebesatzes der Grundsteuer A und der Grundsteuer B erfolgte in einer gesonderten Hebesatzsatzung (Beschluss: 20. März 2025). Die in dieser Haushaltssatzung genannten Hebesätze für die Grundsteuer A und B haben daher nur nachrichtlichen Charakter.

 

 

§ 6

 

Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2025 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

 

§ 7

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 03. Juli 2025 beschlossene Stellenplan.

 

§ 8

 

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten im Sinne des § 100 HGO als erheblich, wenn sie im Einzelfall 150.000 € überschreiten.

 

 

Offenbach am Main, den 03.07.2025

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. F. Schwenke

M. Wilhelm

Oberbürgermeister

Stadtkämmerer