Haushaltssatzung der Stadt Offenbach am Main für das Haushaltsjahr
2025
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005
(GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 03. März 2025 (GVBl. 2025 Nr. 16) hat die Stadtverordnetenversammlung am 03. Juli 2025 folgende Haushaltsatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
|
||
|
|
|
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 69.719.800 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
Die Festlegung des Hebesatzes der Grundsteuer A und der Grundsteuer B erfolgte in einer gesonderten Hebesatzsatzung (Beschluss: 20. März 2025). Die in dieser Haushaltssatzung genannten Hebesätze für die Grundsteuer A und B haben daher nur nachrichtlichen Charakter.
§ 6
Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2025 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 03. Juli 2025 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten im Sinne des § 100 HGO als erheblich, wenn sie im Einzelfall 150.000 € überschreiten.