Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 03. Juli 2025
TOP 5
Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im und am „Stadion am Bieberer Berg” (Gefahrenabwehrverordnung - Bieberer Berg)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-121 (Dez. IV, Amt 32) vom 07.05.2025, 2021-26/DS-I(A)0867
Ergänzungsantrag Ofa vom 14.05.2025, 2021-26/DS-I(A)0867/1
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen, FDP vom 22.05.2025,
2021-26/DS-I(A)0867/2
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0867/2, 2021-26/DS-I(A)0867
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit § 7 Abs. 3 Satz 2 der Gefahrenabwehrverordnung – Bieberer Berg wird gestrichen. Im Anschluss beschließt die Stadtverordnetenversammlung die in der Anlage beigefügte und so geänderte Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Offenbach a. M.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0867/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der § 7 Abs. 3, Zweiter Satz wird geändert in: "Darüber hinaus kann der Hausrechtsinhaber zur präventiven Gefahrenabwehr ein örtliches oder bundesweites Hausverbot aussprechen".
2021-26/DS-I(A)0867/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
§ 7 Abs. 3 Satz 2 der Gefahrenabwehrverordnung – Bieberer Berg wird gestrichen.
2021-26/DS-I(A)0867 (neu)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit § 7 Abs. 3 Satz 2 der Gefahrenabwehrverordnung – Bieberer Berg wird gestrichen. Im Anschluss beschließt die Stadtverordnetenversammlung die in der Anlage beigefügte und so geänderte Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Offenbach a. M.
2021-26/DS-I(A)0867 (alt)
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die in der Anlage beigefügte Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Offenbach a. M. beschließt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.07.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
