Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 03. Juli 2025

 

 

 

 

 

TOP 7
Erneuerung des Waldschwimmbades Rosenhöhe
hier: Vergabe- und Projektbeschluss für Abbruch und Neubau des Infrastrukturgebäudes inkl. der interimistischen Verlagerung von Umkleide- und Duschbereichen in einer Containeranlage und Errichtung eines Kiosk-Solitärgebäudes für den Sommerbetrieb

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-177 (Dez. I, Amt 52) vom 18.06.2025,
2021-26/DS-I(A)0894

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Auslage einstimmig wie folgt:

 

1.    Dem Abbruch und Neubau des bestehenden Infrastrukturgebäudes im Waldschwimmbad Rosenhöhe, Auf der Rosenhöhe 29, 63069 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Sportamt (Amt 52), in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro BZM Architekten M. Marhöfer, Sommerstr. 3, 65197 Wiesbaden, sowie dem Projektsteuerer OPG erstellten und der vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 9.075.630,25 € netto wird zugestimmt.

2.    Die erforderlichen Mittel stehen in Höhe von 9.075.630,25 € netto wie folgt zur Verfügung:

 

Produktkonto 08010100.0358000052 (Maßnahme-Nr. 0801010300521802 „Erneuerung Waldschwimmbad Rosenhöhe“)

 

Haushaltsmittel 2024 und früher: 2.550.635,18€

Haushaltsmittel 2025:    405.142,19 €

Haushaltsmittel 2026: 4.416.544,06 €

Haushaltsmittel 2027: 1.703.308,82 €

 

Die Haushaltsmittel aus 2024 und früher wurden der SFO bereits zur Verfügung gestellt. Die Haushaltsmittel 2025ff. stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2025 durch das RP Darmstadt zur Verfügung.

 

3.    Die jährlich anfallenden Folgekosten betragen 428.288,01 € netto/p.a. und stehen ab Inbetriebnahme auf dem Produktkonto 08020100.7680000052 „Verlustübernahme Sport & Freizeit GmbH OF (SFO) Waldschwimmbad“ zur Verfügung.

 

4.    Der Höhe der Honorare der beauftragten Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an dem festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Dienstleistungen der Stufen I, II und III wird zugestimmt. Die Vergaben sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung des Invenstitionsbedarfs mit zu beschließen.

 

5.    Die Umsetzung der Maßnahmen wird der OPG treuhänderisch übertragen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.07.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung