Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 03. Juli 2025
TOP 9
Kommunaler Aktionsplan gegen Kinderarmut, gemäß Stadtverordnetenbeschluss
Juli 2022 im Rahmen des Landesprogramm „Gelingendes Aufwachsen, Kinderrechte leben – Präventionsketten Hessen“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-181 (Dez. II, Amt 51) vom 18.06.2025,
2021-26/DS-I(A)0897
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der in der Anlage beigefügte Kommunale Aktionsplan gegen Kinderarmut als Grundlage für den Aus- und Aufbau einer wirksamen präventiven und nachhaltigen Struktur gegen Kinderarmut wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die dargestellten Einzelmaßnahmen werden nach Verfügbarkeit der Mittel und unter Inanspruchnahme möglicher Fördermittel aufgegriffen, konzeptuell vertieft und umgesetzt.
2. Der Magistrat wird dementsprechend beauftragt, die enthaltenen Maßnahmen in Umsetzung zu bringen. Die Maßnahmen sollen dauerhaft überprüft werden. Die Maßnahmen umfassen folgende Handlungsfelder:
a. Soziale Teilhabe
b. Gesundheitliche Teilhabe
c. Bildungsteilhabe
d. Materielle Teilhabe
e. Querschnittsthemen Armutssensibilität, Kinderrechte & Partizipation, Informationstransparenz.
f. Fortschreibung des Aktionsplans
3. Für die Umsetzung des Kommunalen Aktionsplans gegen Kinderarmut werden Mittel in Höhe von jährlich 150.000.- eingeplant. Die Mittel sind unter dem Produktsachkonto 06030300.6861000051 Aktionsplan Kinderarmut, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2025 und 2026, etatisiert. Es ist geplant, die Umsetzung des Kommunalen Aktionsplans gegen Kinderarmut durch Drittmittel mitzufinanzieren. Der Magistrat erhält den Auftrag, geeignete Förderprogramme zu identifizieren und Fördermittel zu beantragen.
Die Anlage (Kommunaler Aktionsplan gegen Kinderarmut) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.07.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
