Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 03. Juli 2025
TOP 10
Neuverteilung kommunaler Mittel im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-192 (Dez. II und IV, Ämter 51 und 40) vom 18.06.2025, 2021-26/DS-I(A)0901
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die Verausgabung von Hort-Betriebskostenzuschüssen und pädagogischen Mittel des schulischen Ganztags an Grundschulen wird umstrukturiert. Mit Schuljahresbeginn 2026/27 wird die Finanzierung von Hortplätzen über Betriebskostenzuschüsse schrittweise bis Ende des Schuljahres 2029/30 reduziert. Die frei werdenden Mittel werden in ein stadtweites Konzept der Förderung des schulischen Ganztags an Grundschulen überführt.
2. Der Magistrat wird dementsprechend beauftragt, die Gelder wie folgt umzuverteilen
a) beginnend ab dem Schuljahr 2026/27 für alle Jahrgänge, für die der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt als Zuschuss an die Schulen. Der Zuschuss-Betrag pro Kind in ganztägiger Betreuung soll 500,- € / Schuljahr betragen.
b) ab dem Schuljahr 2026/27 die zur Umsetzung des Rechtsanspruchs gehörige Ferienbetreuung zu organisieren und zu bezuschussen.
c) beginnend ab dem Schuljahr 2026/27 „Jugendhilfe an der Grundschule“ als soziales Unterstützungssystem aufzubauen.
d) die in den Schuljahren 2023/24, 2024/25 und 2025/26 gestarteten Ganztagsklassen bis jeweils zum Ende der 4. Klasse mit Hort-Betriebskostenzuschüssen weiter zu finanzieren. Bei allen außerschulischen Hortplätzen im Schuljahr 2026/27 noch 90% der Plätze, im Schuljahr 2027/28 zwei Drittel und im Schuljahr 2028/29 noch ein Drittel der Plätze weiter zu finanzieren.
3. Für die Neuverteilung stehen die bisherigen Betriebskostenzuschüsse (BKZ) des Jugendamts für Hortplätze sowie Mittel des Stadtschulamts für die ganztägige Arbeit zur Verfügung. Die bisherigen Betriebskostenzuschüsse des Jugendamts für Hortplätze und pädagogischen Mittel des Stadtschulamts für die ganztägige Arbeit werden stufenweise für die Umsetzung des Rechtsanspruchs zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird beauftragt, die Verwendung der Mittel regelmäßig zur evaluieren und entsprechend anzupassen. Im Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2026 ff. werden die Betriebskostenzuschusskonten entsprechend reduziert und die Mittel auf noch neu anzulegende Produktkonten umverteilt. Gemäß aktueller Kalkulation des Jugendamtes fallen pro Jahr rund 6,8 Mio. Euro Kosten für die Hortbetreuung an:
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Schuljahr |
BKZ Hort (Jugendamt) |
Mittel Stadtschulamt |
Summe |
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2026/27 |
6.568.380,72 € |
239.922,26 € |
6.808.302,98 € |
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2027/28 |
6.568.380,72 € |
260.671,26 € |
6.829.051,98 € |
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2028/29 |
6.568.380,72 € |
260.971,26 € |
6.829.351,98 € |
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2029/30 |
6.568.380,72 € |
261.271,26 € |
6.829.651,98 € |
Die Umschichtung der Mittel auf die neu anzulegenden Produktkonten erfolgt aufwandsneutral.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.07.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
