Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 03. Juli 2025

 

 

 

 

 

TOP 13
Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen der Stadt Offenbach und dem Heimwegtelefon e.V.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-137 (Dez. I, Amt 18) vom 21.05.2025,
2021-26/DS-I(A)0878

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

  1. Dem in der Anlage beigefügten Kooperationsvertrag mit dem Heimwegtelefon e.V. wird zugestimmt.

 

  1. Die erforderlichen städtischen Mittel für die 3-jährige Kooperation (36 Monate) in Gesamthöhe von 28.365,77 (26.510,07 € + 7% Umsatzsteuer, anteilsmäßig zu entrichten pro Kalenderjahr) stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2025 mit einem Teilbetrag in Höhe von 10.000 € p.a. für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 auf dem Produktkonto 01010600.7124001718 „Kooperation Heimwegtelefon“ bereit.

 

  1. Die erforderlichen Mittel für die Jahre 2027 und 2028 sind im Zuge der Haushaltsplanung 2026 durch Amt 18 auf dem Produktkonto 01010600.7124001718 „Kooperation Heimwegtelefon“ im städtischen Haushalt zu veranschlagen.

 

 

Die Anlage (Kooperationsvertrag) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.07.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung