Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 03. Juli 2025

 

 

 

 

 

TOP 14
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Hauffstraße 22
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-141 (Dez. I, Amt 80) vom 21.05.2025,
2021-26/DS-I(A)0879

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.         Das zum 30.06.2027 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Hauffstraße 22 = 283 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 4.148,78 EUR/Jahr (14,66 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Erbbauberechtigten getragen.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.07.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung