Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 03. Juli 2025
TOP 16
Richtlinie zur Förderung von Engagement im Bereich Umwelt- und Klimaschutz sowie Klimaanpassung in der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-158 (Dez. II, Amt 33) vom 04.06.2025,
2021-26/DS-I(A)0881
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die vorgelegte Förderrichtlinie für Maßnahmen zum gemeinwohlorientierten Engagement im Bereich Umwelt- und Klimaschutz sowie Klimaanpassung in Offenbach am Main mit Stand vom 22.05.2025 wird beschlossen.
2. Die Förderrichtlinie löst den Umwelt- und Klimapreis ab. Dieser wird damit ab dem Jahr 2025 nicht mehr verliehen.
3. Die finanziellen Mittel stehen auf dem Produktkonto 14010100.7290000033 „Klima- und Umweltschutzpreis“, in Höhe von 9.000 EUR für das Haushaltsjahr 2025 über den Deckungskreis zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2026ff. stehen die benötigten Mittel vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2026 zur Verfügung.
Die Anlage (Förderrichtlinie) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.07.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
