Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 03. Juli 2025
TOP 19
Beschluss einer Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von „Lachgas“ (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-167 (Dez. IV, Amt 32) vom 04.06.2025,
2021-26/DS-I(A)0884
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von „Lachgas“ (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige wird gemäß der Anlage 1 beschlossen.
Die Anlage (Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von „Lachgas“ (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.07.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
