Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 03. Juli 2025

 

 

 

 

 

TOP 19
Beschluss einer Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von „Lachgas“ (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-167 (Dez. IV, Amt 32) vom 04.06.2025,
2021-26/DS-I(A)0884

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von „Lachgas“ (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige wird gemäß der Anlage 1 beschlossen.

 

 

Die Anlage (Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von „Lachgas“ (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.07.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung