Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 03. Juli 2025
TOP 28
Erbbaurecht Auf der Rosenhöhe 29 / Am Waldschwimmbad 6,
63069 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-178 (Dez. I, Amt 80) vom 18.06.2025,
2021-26/DS-I(A)0895
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Das Erbbaurecht Auf der Rosenhöhe 29 / Am Waldschwimmbad 6 wird auf noch zu vermessende Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 60/8 und 60/12 erstreckt bzw. an kleinen Teilflächen aufgehoben, so dass die im beigefügten Plan umrandete Fläche mit ca. 31.398 m² das neue Erbbaurechtsgrundstück darstellt.
2. Der Erbbauzins beträgt insgesamt 21.036,66 EUR/Jahr (0,67 EUR/m²) und wird bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.
3. Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erbbauberechtigten getragen.
4. Die Erbbauberechtigte verpflichtet sich, innerhalb von 3 Jahren ein neues Infrastrukturgebäude auf dem Erbbaugrundstück zu errichten.
5. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Die Anlage (Lageplan) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.07.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
