Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 03. Juli 2025
TOP 30
Fugensanierung Wilhelmsplatz
hier: Projekt- und Vergabebeschluss und Bereitstellung überplanmäßiger Mittel
gem. § 100 HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-189 (Dez. IV, Amt 60) vom 18.06.2025,
2021-26/DS-I(A)0898
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Durchführung der Fugensanierung am Wilhelmsplatz auf Grundlage des vom Amt für Planen und Bauen, in Zusammenarbeit mit Amt 80 (Wirtschaftsförderung und Liegenschaften) und ESO Eigenbetrieb der Stadt Offenbach, erstellten Konzepts sowie auf Grundlage der vom Amt für Planen und Bauen erstellten und vom Revisionsamt geprüften Grobkostenschätzung in Höhe von 750.000,00 € wird zugestimmt.
2. Die Beauftragung erfolgt an den Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO) – Kommunale Dienstleistungen, Daimlerstraße 8, 63071 Offenbach am Main.
- Die erforderlichen Mittel stehen – vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2025 durch das RP Darmstadt - auf dem Produktkonto 12010100.6165000960 – Wegesicherung und Beschilderung, im Rahmen des Deckungskreises, wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsmittel 2025 und früher: 400.000,00 €
(davon Rückstellungen in Höhe von 100.000,00 €)
Überplanmäßige Mittel 2025: 350.000,00 €
Gesamtprojektkosten: 750.000,00 €
Die Deckung der überplanmäßigen Mittel gem. § 100 HGO in Höhe von 350.000,00 € erfolgt über das Produktkonto 01010800.6161000260 – Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur.
Die überplanmäßige Finanzierung ist erforderlich, da der ursprünglich bereitgestellte Ansatz im Haushaltsplan nicht ausreichend war. Der Mehrbedarf war zum Zeitpunkt der Mittelanmeldung nicht absehbar. Die Maßnahme ist jedoch notwendig und zeitkritisch. Aufgrund des akuten Handlungsbedarfs ist die überplanmäßige Ausgabe unabweisbar.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.07.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
