Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0918Ausgegeben am 11.08.2025

Eing. Dat. 11.08.2025

 

 

 

 

 

Barrierefreie Wahllokale

Antrag Die Linke. vom 11.08.2025

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, möglichst kurzfristig zu prüfen und zu berichten, wie an jedem der sieben Standorte von Wahllokalen, die aktuell auf der städtischen Homepage als nicht barrierefrei aufgeführt werden, mindestens ein barrierefrei erreichbarer Wahlraum eingerichtet werden kann. Diese Räume sollen zur Kommunalwahl 2026 und für zukünftige Wahlen regelmäßig zugänglich sein.

 

Sofern die genannten Schulen letztlich über einzelne barrierefrei zugängliche Wahlräume verfügen, soll auf diese Räume in der Internet-Darstellung entsprechend differenzierter eingegangen werden, so dass Personen mit relevanten Einschränkungen wissen, dass Sie auch in "Ihrem" Wahllokal in einem anderen Bezirk wählen können.

 

Falls die betreffenden Standorte über keine geeigneten barrierefrei erreichbaren Räumlichkeiten verfügen, soll die Verlegung des Wahllokals in ein barrierefreies anderes verfügbares Gebäude in der Nachbarschaft geprüft werden.

 

 

Begründung:

Wahllokale sollten so über die Stadt verteilt sein, dass sie für alle Menschen fußläufig zu erreichen sind. Leider sind aber nicht alle Offenbacher Wahllokale barrierefrei. Für Menschen, die sich etwa mit Rollatoren oder Rollstühlen durch die Stadt bewegen, bedeuten längere Wege aber eine deutlich höhere Erschwernis als für Menschen, die keine Probleme mit dem Bewegungsapparat haben.

Auf der städtischen Homepage wird angegeben, dass sieben der von der Stadt als Wahllokale genutzten Schulen nicht barrierefrei erreichbar seien. Dabei handelt es sich um die folgenden Standorte:

·         Albert-Schweitzer-Schule

·         IGS Lindenfeld

·         Schule Bieber (Mauerfeld)

·         Uhlandschule

·         Leibnizschule

·         Goetheschule

·         Eichendorffschule

(vgl. https://www.offenbach.de/medien/bindata/of/Statistik_und_wahlen_/wahlen/VERZ-Strassenverzeichnis-fuer-das-Internet.pdf)

Durch die Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen, die in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden, haben sich die räumlichen Verhältnisse in verschiedenen Offenbacher Schulen geändert. Einige der oben aufgeführten Standorte verfügen mittlerweile über Erweiterungsbauten, die barrierefrei sein sollten. Die Verlegung der Wahllokale in die neugebauten Gebäudeteile könnte dementsprechend Abhilfe schaffen.

Nach Einschätzung von einzelnen Bürgern dürften beispielsweise an der Uhlandschule und der Albert-Schweitzer-Schule durchaus einzelne Wahlräume barrierefrei erreichbar sein.

In der Internet-Darstellung auf der städtischen Homepage soll entsprechend differenzierter auf die spezifischen Einschränkungen der Barrierefreiheit an den einzelnen Standorten eingegangen werden. Das kann mit kurzen Hinweisen auf die Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit geschehen (etwa: „Fehlende Handläufe“, „Bodenschwellen“ oder Ähnliches).

In einzelnen Fällen könnte es unter Umständen möglich sein, temporär Rampen anzubringen oder barrierefreie Gebäude in der Nachbarschaft als Wahllokale zu nutzen. Auch die Möglichkeit, einzelne Wahlräume als barrierefrei auszuweisen, sollte in Betracht gezogen werden, wenn dies nicht für alle Wahlräume eines Wahllokals möglich ist. Menschen, die auf einen barrierefreien Zugang zur Wahlurne angewiesen sind, brauchen zwar einen Wahlschein, um in einem anderen als dem zugewiesenen Wahlbezirk wählen zu können, könnten dann aber zumindest in dem Wahllokal wählen, das ihrem Wohnort zugeordnet ist.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.