Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0925Ausgegeben am 14.08.2025

Eing. Dat. 14.08.2025

 

 

 

 

 

Neubau der Emmy-Noether-Schule, Gymnasium der Stadt Offenbach,

Am alten Güterbahnhof 41, 63075 Offenbach am Main

hier: Projekt- und Vergabeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-247 (Dez. IV, Amt 60, GEO) vom 13.08.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Dem Neubau der Emmy-Noether-Schule, Gymnasium der Stadt Offenbach,

Am alten Güterbahnhof 41, 63075 Offenbach am Main, nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 127.920.000,00 € brutto, wird zugestimmt.

 

2.    Der Übertragung der Investitionsmaßnahme auf den GEO Grüner Eigenbetrieb Offenbach mit Wirkung zum 01.10.2025 entsprechender der dokumentierten Vorgehensweise im Wirtschaftsplan 2025 des GEO wird zugestimmt. Der GEO kauft der Stadt Offenbach am Main die Investitionsmaßnahme zum Buchwert per 30.09.2025 ab.

 

3.    Die für den Neubau des Gymnasiums erforderlichen Mittel unter Berücksichtigung von Tenorpunkt 2 dieser Vorlage stehen im Wirtschaftsplan 2025 des GEO bereit bzw. werden im Zuge der Wirtschaftsplanung 2026 ff. auf dem Produktkonto 03070100.0951000000, Investitionsnummer 0307010900601901, „Emmy-Noether-Schule, Gymnasium der Stadt Offenbach (OPG)“ folgendermaßen bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2024 und früher:               4.317.706,00

Planansatz 2025:                                          7.290.938,00

Planansatz 2026:                                       28.114.815,00

Planansatz 2027:                                       28.114.815,00

Planansatz 2028:                                       28.114.815,00

Planansatz 2029:                                       23.127.315,00

Planansatz 2030:                                          8.839.596,00

Gesamt                                                      127.920.000,00

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 13.397.911,97 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Von dem vorgenannten Gesamtbetrag ist ein Anteil in Höhe von 10.199.911,97 € zahlungswirksam und belastet den Finanzhaushalt in den kommenden Jahren entsprechend. Die in der Gesamtsumme von 10.199.911,97 € enthaltenen Unterhaltungskosten sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) für zukünftige Jahre um 3.177.103,97 €/p.a.

Die Abschreibungen in Höhe von 3.198.000,00 € hingegen sind zahlungsunwirksam, belasten daher nur den Ergebnishaushalt und führen infolgedessen nicht zu Auszahlungen.

 

5.    Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 02.11.2020 treuhänderisch übernommen.

 

6.    Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für den Neubau anzupassen.

 

 

Begründung:

 

Anlass

Mit Beschluss zur Errichtung eines neuen Gymnasiums in Offenbach-Ost (im folgenden Gymnasium am Güterbahnhof) vom 21.07.2022, Nr. 2021-26/DS-I(A)0311 „Errichtung eines Gymnasiums“, hat die Stadtverordnetenversammlung der Errichtung eines Neubaus für ein Gymnasium am Güterbahnhof und der interimsweisen Unterbringung der Schülerschaft bis zur Fertigstellung am Standort Goethestraße 10 – 12, 63067 Offenbach zugestimmt.

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.04.2023, Nr. 2021-26/DS-I(A)0501 wurde das neue Gymnasium „Emmy-Noether-Schule“, Gymnasium der Stadt Offenbach, benannt.

 

Das neue Gymnasium am Güterbahnhof wird fünf bis sechszügig geführt werden und ist als ganztägig arbeitende Schule mit MINT-Schwerpunkt vorgesehen.

Die Neugründung der Emmy-Noether-Schule war ursprünglich mit zwei Klassen pro Jahrgang (zweizügig) vorgesehen. Im weiteren Planungsprozess wurde diese Planung in Abstimmung zwischen dem zuständigen Stadtschulamt und der Schulleitung auf drei Klassen pro Jahrgang (dreizügig) erweitert. Da der Schulbetrieb der Emmy-Noether-Schule bereits zum Schuljahr 2023/24 mit zunächst drei Eingangsklassen aufgenommen wurde, also vor Fertigstellung des geplanten Neubaus für das Schulgebäude, war die Einrichtung eines geeigneten Interimsstandorts erforderlich, um den Schulstart ordnungsgemäß sicherzustellen. Das Gebäude der ehemaligen Fröbelschule, Goethestraße 10 – 12 ergab sich hierfür als geeigneter Standort und wurde kurzfristig zu diesem Zweck eingerichtet.

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2023, Nr. 2021-26/DS-I(A)0462, wurde zur Beschleunigung der Maßnahme der Erarbeitung der Genehmigungsplanung sowie der Fortführung der Ausführungsplanung bereits in der Leistungsphase II parallel zur Erarbeitung und Vorbereitung des Projektbeschlusses zugestimmt, sowie der vorgezogenen Bearbeitung von Ausschreibungsunterlagen von maximal 50 % der Bauleistungen bereits in der Leistungsphase II vor Projektbeschluss. Die Ausschreibungen können dann so frühzeitig durchgeführt werden, dass unmittelbar nach Projektbeschluss die Bauaufträge hierauf erteilt werden können und somit der Baubeginn der Maßnahme früher erfolgen kann.

 

Einlage in den GEO

Mit dem Beschluss „Einrichtung eines Eigenbetriebes der Stadt Offenbach am Main mit der Bezeichnung „GEO Grüner Eigenbetrieb Offenbach“ (GEO)“ der Stadtverordnetenversammlung vom 05.09.2024 (Nr. 2021-26/DS-I(A)0748/1) wurde die Gründung des GEO beschlossen.

Zentrale Infrastrukturprojekte der Stadt in den Bereichen Bildung und Hochwasserschutz wurden zusammengefasst und werden im Rahmen eines vom GEO mit der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen aufgelegten grünen Schuldscheins am Kapitalmarkt finanziert. Dazu wurden geeignete nachhaltige Investitionen der Stadt mit Stand zum 31.12.2024 auf den GEO übertragen. Für Neubauten gilt als Eignungskriterium, dass der Primärenergiebedarf der Gebäude mindestens 10% unter dem Anforderungswert gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) liegt. Bei Sanierungen muss der Primärenergiebedarf um mindestens 30% gegenüber dem Ist-Wert vor der Sanierung reduziert werden.

Die Planung des Projekts „Neubau der Emmy-Noether-Schule, Gymnasium der Stadt Offenbach“ erfüllt, mit dem vorgesehenen KfW-40-Standard, die Voraussetzungen für den grünen Schuldschein. Aus diesem Grund wird das Projekt nach dem Projektbeschluss in den GEO aufgenommen.

 

Lage, Nutzung und Bauwerksdaten

Im Stadtteil Offenbach Ost, in der Straße „Am alten Güterbahnhof 41“, soll ein sechszügiges Gymnasium mit MINT-Schwerpunkt errichtet werden. Die Schule wird bis zur Klassenstufe 10 sechszügig geführt, ab der Klassenstufe 11 bis zur Jahrgangsstufe 13 fünfzügig. Insgesamt entstehen 51 Klassenräume sowie zusätzliche Fach- und Nebenräume für die schulische Nutzung. Die Kapazität des Gymnasiums ist auf ca. 1.500 Schüler*innen sowie rund 100 Mitarbeitende ausgelegt.

Der Neubau umfasst zudem eine Dreifeldsporthalle mit entsprechenden Nebenräumen. Die Sporthalle wird auch für außerschulische Veranstaltungen und von Sportvereinen genutzt und erhält zu diesem Zweck einen separaten Zugang sowie einen direkten Anschluss an die Tiefgarage.

Das Gebäude wird im Erdgeschoss durch einen öffentlich zugänglichen Durchgang zum angrenzenden Quartierspark in zwei Bauteile gegliedert. Der Haupteingang zur Schule befindet sich im südwestlichen Gebäudeteil.

Die Schulhoffläche erstreckt sich auf die geringe nicht überbaute Grundstücksfläche im Erdgeschoss sowie auf mehrere großzügig dimensionierte Dachterrassen. Dadurch ergibt sich trotz des begrenzten Grundstücks eine Pausenhoffläche von insgesamt ca. 8.500 m², dies entspricht ca. 5,65 m² pro Schüler*in.

Grundstücksdaten:

Gemarkung: Bürgel, Flur: 7

Flurstücksnummer: 348/112, amtliche Fläche 107 m²

Flurstücksnummer: 348/111, amtliche Fläche 9.468 m²

 

Bauwerksdaten der geplanten Maßnahme:

Brutto-Grundfläche  21.641,07 m²           BGF

Brutto-Rauminhalt   111.608,28 m³         BRI

Netto-Grundfläche 19.674,52 m²            NGF

 

Grundstück

Das geplante Schulgebäude ist Bestandteil eines städtebaulichen Rahmenplans zur Entwicklung des derzeit brachliegenden Geländes des ehemaligen Güterbahnhofs Offenbach. Dieser liegt am östlichen Rand der Innenstadt. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 647 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete und qualitativ hochwertige Entwicklung des Areals geschaffen.

Das Schulgrundstück liegt am östlichen Ende des Plangebiets und stellt eine wichtige städtebauliche Verbindung zwischen dem neu entstehenden Quartiersplatz, gegenüber der ehemaligen Güterbahnhofshalle, und dem künftig angrenzenden Quartierspark her.

Das Grundstück befindet sich in der Tagschutzzone 2 des Lärmschutzbereichs des Flughafens Frankfurt. Bereits im Jahr 2018 wurde durch die Stadt ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß Fluglärmgesetz beim Regierungspräsidium Darmstadt (RPDA) gestellt. Mit dem Bescheid vom 05.Dezember 2018 wurde die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens mit hinreichender Sicherheit in Aussicht gestellt. Nach Abschluss der Entwurfsplanung wurde ein erneuter Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim RPDA eingereicht. Dieser wurde mit dem Bescheid vom 10 Juni 2025 abschließend genehmigt.

 

Ziel der Maßnahme

Ziel der Maßnahme ist die Errichtung eines neuen Gymnasiums, das ein modernes, funktionales und inspirierendes Lernumfeld bietet und den Bedürfnissen von Schüler*innen, Lehrkräften sowie dem pädagogischen Konzept gerecht wird. Im vom Stadtschulamt gewünschten „Cluster-Prinzip“ werden die Klassen eines Jahrgangs in einem gemeinsamen Bereich, dem sogenannten Cluster, zusammengefasst. Dieser besteht aus mehreren miteinander verbundenen Räumen, die für den gemeinsamen Gebrauch und selbstständiges Lernen vorgesehen sind.

 

Das Gebäude soll energieeffizient, nachhaltig, barrierefrei und ansprechend gestaltet werden, um allen Altersstufen optimale Lernbedingungen zu bieten. Es wird Wert auf eine flexible Raumgestaltung gelegt, die unterschiedliche Unterrichtsformen und außerschulische Aktivitäten unterstützt.

 

Das neue Gymnasium soll einen MINT-Schwerpunkt ausbilden. Ein MINT-Schwerpunkt an Schulen bedeutet, dass besonderer Wert auf die Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik gelegt wird. Das Ziel besteht darin, die Schüler*innen in diesen Bereichen zu fördern und ihr Interesse sowie ihre Fähigkeiten in diesen wichtigen Zukunftsfeldern zu stärken.

 

Zusammenfassung der geplanten baulichen Maßnahmen

Die Herausforderung dieser Entwurfsaufgabe besteht in der städtebaulichen Einbindung des Neubaus mit seinen Freianlagen zwischen dem entstehenden Quartier 4.0 im Westen und dem angrenzenden Park im Osten. Dabei sind die hohen Anforderungen in Bezug auf den Schallschutz, die beengten Platzverhältnisse im Verhältnis zum zu realisierenden Raumprogramm sowie die im Bebauungsplan festgesetzte Durchwegung als Verbindung von Quartiersplatz –zum Quartierspark zu berücksichtigen. Herausfordernd ist zudem die Ausweisung der notwendigen Pkw- und Fahrradabstellplätze auf dem knappen Grundstück.

 

Der Neubau des Emmy-Noether-Gymnasiums umfasst 51 Klassenräume für ca. 1.500 Schüler*innen. Es gibt Fachräume für Biologie, Chemie und Physik sowie Werk- und Kunsträume. Darüber hinaus gibt es zwei Musikräume und zwei Räume für darstellendes Spiel für schulische Veranstaltungen. Die Aula ist aufgrund der hohen Schüler*innenzahl als Versammlungsstätte auszuführen.

Für die Mittagsversorgung der Schüler*innen wird es eine Mensa mit Regenerierküche geben. In dieser werden extern zubereitete, gekühlte oder tiefgekühlte Speisen nach dem Cook-&-Chill-Prinzip vor Ort regeneriert und über eine Ausgabestation verteilt, sodass täglich etwa 1.080 Mahlzeiten in drei Schichten bereitgestellt werden können. Eine Dreifeldsporthalle mit Zuschauertribüne, die abends von Sportvereinen genutzt werden kann, wird ebenfalls als Versammlungsstätte ausgebaut, um Veranstaltungen mit bis zu 1.100 Personen zu ermöglichen (800 Personen in der Halle und 300 Personen im Tribünenraum, davon ca. 126 Sitzplätze). Die Sporthalle ist um ein Geschoss eingegraben. Im nördlichen Teil des Untergeschosses sind außerdem Technikflächen, eine Tiefgarage für Pkw und Fahrräder sowie Lagerräume und WCs für die Küche vorgesehen.

 

Die Pausenhofflächen für die Schüler*innen befinden sich größtenteils auf verschiedenen Dachterrassenniveaus, die über Treppen miteinander verbunden sind. Die größte Pausenhoffläche über der Dreifeldsporthalle im ersten Obergeschoss ist durch eine Freitreppe mit der Durchwegung im Erdgeschoss verbunden und somit unmittelbar mit dem Quartierspark verknüpft.

 

Das Gebäude ist im Erdgeschoss durch den öffentlichen Durchgang in den Quartierspark in zwei Bauteile gegliedert. Der Haupteingang zur Schule befindet sich im südwestlichen Gebäudeteil neben der Passage.

 

Variantenvergleich

Um einen architektonisch und städtebaulich hochwertigen Vorentwurf zu erhalten, der das Schulkonzept und die Anforderungen an die Freiraumgestaltung in bester Weise umsetzt, wurde ein europaweiter Realisierungswettbewerb für Büros der Fachdisziplinen Architektur und Freiraumplanung für den „Neubau eines Gymnasiums am ehemaligen Güterbahnhof Offenbach“ mit 25 Teilnehmenden durchgeführt. Aus den 17 abgegebenen Arbeiten wurde der Entwurf der Arbeitsgemeinschaft Hess Talhof Kusmierz Architekten und Stadtplaner mit Burger Landschaftsarchitekten, beide Büros aus München, als 1. Sieger vom Preisgericht zur Umsetzung empfohlen. Zudem hat die Arbeitsgemeinschaft im Verhandlungsverfahren, welches sich als zweite Stufe des VgV-Verfahrens an den Architekturwettbewerb anschloss, die höchste Punktzahl erreicht. Daher wurden die Büros 2023 mit der weiteren Planung beauftragt.

 

Raumprogramm und Baubeschreibung

Im Zuge der Planungsvertiefung hat sich das Raumprogramm im Abstimmungsprozess mit dem Stadtschulamt noch geändert. In dieser Phase wurde eine Erweiterung der Flächen im Vergleich zum Planungsstand des Wettbewerbs erforderlich. Die Hauptgründe für den Flächenzuwachs sind:

 

-       die Ergänzung einer Tiefgarage zur Erfüllung der PKW-Stellplatzanforderungen gemäß Stellplatzsatzung und dem tatsächlichen Bedarf, der durch das Mobilitätskonzept ermittelt wurde. (im Wettbewerbsentwurf gab es keine Tiefgarage)

-       die Schaffung von zusätzlichen Technikflächen im Untergeschoss für die zentralen Lüftungsanlagen

-       die nachträgliche Vergrößerung von Küche und Mensa, um Essen in drei Schichten für 1080 Schüler*innen zu ermöglichen

-       die Ergänzung von zusätzlichen Treppen und Verkehrsflächen, die sich im Rahmen des Brandschutzkonzepts als notwendig erwiesen haben

 

Diese Anpassungen tragen dazu bei, die Funktionalität und Sicherheit des Gebäudes zu optimieren, die Genehmigungsfähigkeit herzustellen und gleichzeitig den aktuellen Anforderungen an eine moderne Bildungseinrichtung gerecht zu werden.

 

Das architektonische Konzept entspricht dem einer modernen Schule im Sinne der aktuellen pädagogischen Ansätze der Montag Stiftung und bietet eine leicht verständliche Struktur. Die vielseitig nutzbaren und anpassungsfähigen Raumbereiche ermöglichen es, auch künftige Anforderungen möglichst ohne erhebliche Eingriffe in die Substanz umzusetzen. Auf Basis einer jahrgangsorientierten Organisation entstehen allgemeine und spezialisierte Lern- und Unterrichtsbereiche, in denen sich ein moderner Unterrichtsansatz umsetzen lässt.

 

Lerncluster

Ein Jahrgangs-Cluster besteht aus sechs Klassenräumen der Sekundarstufe I bzw. fünf Klassenräumen der Sekundarstufe II. Diese sind gemeinsam mit einem Raum für die Unterrichtsvorbereitung und einem Differenzierungsraum um einen natürlich belichteten „Marktplatz“ gruppiert. Jedem Cluster ist zudem ein Sanitärbereich zugeordnet.

 

Flexibel nutzbare Erschließungs- und Aufenthaltsbereiche unterstützen unterschiedliche Lernaktivitäten. Damit werden die verschiedenen Schritte des Kompetenzerwerbs abgebildet und Raum für selbstorganisiertes Lernen geschaffen. Mit entsprechend attraktiven Lernlaboren wird zudem der Praxis ein hoher Stellenwert eingeräumt.

 

Um die beiden zentralen Treppenräume sind im ersten, zweiten und dritten Obergeschoss die Fachräume für die Naturwissenschaften inklusive der Sammlungsräume angeordnet. Um einen hohen Praxisanteil im Unterricht zu gewährleisten, wurden in vier naturwissenschaftlichen Fachräumen die erforderlichen Praktikumsbereiche integriert.

 

Die Werk- und Kunsträume im Untergeschoss sind durch die Verbindung mit dem Erdgeschoss über einen Luftraum und eine große Treppe mit Sitzstufen natürlich belichtet und haben eine hohe Aufenthaltsqualität. Das Kunst- und Werk-Cluster liegt an einem Tiefhof, der Unterricht auch im Außenbereich ermöglicht.

Angrenzend liegt die Dreifeldsporthalle mit Nebenräumen, die auch von Vereinen und für externe Veranstaltungen genutzt werden kann. Sie verfügt über einen separaten Eingang und einen direkten Zugang zur Tiefgarage.

 

Für das Darstellende Spiel und den Musikunterricht sind im Erdgeschoss multifunktionale, zum Teil verdunkelbare Räume vorgesehen. Die Räume für Darstellendes Spiel können zur Aula hin geöffnet werden, um dort Aufführungen zu ermöglichen.

 

Gemeinschaftsbereiche

Die zentralen Nutzungen des Gymnasiums befinden sich im Erdgeschoss. Durch die Passage werden diese in zwei Bereiche gegliedert. Im nördlichen Teil liegen die Aula mit Bühne und Sitzstufentreppe sowie die Mensa mit angegliederter Küche. Im südlichen Teil sind die Dreifeldsporthalle und die Bibliothek untergebracht. Die zentrale Mitte ist durch ihre vielfältigen Raumangebote multifunktional nutzbar, beispielsweise als Pausenfläche bei Regen oder für informelle Lernsituationen.

 

Verwaltung

Die Verwaltung und das Lehrerzimmer befinden sich im ersten Obergeschoss. Durch die Lage an der großen Begegnungsfläche ist der Bereich für ortsfremde Personen leicht auffindbar und bietet den Lehrenden dennoch die gewünschten Rückzugsmöglichkeiten.

 

MINT-Schwerpunkt

Die Emmy-Noether-Schule ist eine Einrichtung mit dem Schwerpunkt MINT. Der Schulträger soll diese Vorgabe durch eine höhere Anzahl an Naturwissenschaftsräumen sowie zusätzlichen MINT-Räumen (Fachklassen mit IT-Arbeitsumgebung) für die Schüler*innen erfüllen.

 

Ganztagsangebote

Als gebundene Ganztagsschule (Profil 3) ist die Schule von 7:30 bis 17:00 Uhr im Regelbetrieb geöffnet und bietet in diesem Zeitraum verpflichtende Ganztagsangebote an.

 

Konstruktion

Gründung

Aufgrund der Vollunterkellerung des Gebäudes wird die bauliche Maßnahme mit Arbeiten an der Baugrubenumschließung und den Erdbauarbeiten begonnen. Um das hoch anstehende Grundwasser aus der Baugrube zu halten ist ein nahezu wasserdichter Verbau herzustellen. Der Stahlbetonskelettbau des Gebäudes wird im Untergeschoss als „Weiße Wanne“ als sog. WU-Konstruktion (wasserundurchlässige Konstruktion) ausgeführt. Durch zusätzliche Abdichtungsarbeiten ist ein Ausbau des Untergeschosses mit hohen Anforderungen an die Nutzungsklasse nach WU- Richtlinie möglich, wie er beispielsweise in der Sporthalle und in den Werk- und Kunsträumen erfolgt. Das Gebäude ruht auf Bodenplatten unterschiedlicher Stärke. Diese werden zwischen 60 cm und 1,4 m dick ausgeführt. Um zu verhindern, dass leichte Baukörper wie z.B. die Sporthalle durch das Grundwasser angehoben werden, müssen diese über 15 Meter lange Zugpfähle in tiefere Bodenschichten verankert werden.

 

Rohbau

Die oberirdische Stahlbetonskelettkonstruktion besteht aus Stützen, aussteifenden Aufzugsschächten und Wänden. Die Stahlbeton-Flachdecken liegen auf den Stützen oder bei größeren Spannweiten auf Unterzügen auf. Das Sporthallendach wird mit vorgefertigten Stahlbetonträgern mit einer Spannweite von 28 m ausgeführt.

 

Fassade und Fenster

In die geschosshohen Öffnungen der Rohbaukonstruktion werden Holz-Alu-Fassadenkonstruktionen mit Dreifachverglasungen eingebaut. Jeder Klassenraum verfügt über Fensterflügel, sodass in den Pausen bei Bedarf stoßgelüftet werden kann (an der nordwestlichen Fassade ist dies aufgrund von Schallschutzauflagen aus dem Bebauungsplan nicht möglich). Ein außenliegender Sonnenschutz sorgt für die notwendige Verschattung der Räume. Neben den Verglasungen gliedern die vor den Decken und Stützen vorgehängten Betonfertigteile die Fassaden. Der Rhythmus der Fertigteile folgt der inneren Raumstruktur. Die Betonfertigteile erhalten eine langlebige, gesäuerte und eingefärbte Oberfläche. Geschlossene Außenwände werden mit gekanteten, nicht brennbaren Materialien, wie beispielsweise Blechen, verkleidet. Pausenhofflächen auf Dachterrassen werden auf den Dachrändern mit einem Ballfangzaun umschlossen, der als hohe Absturzsicherung ausgebildet wird. Die Ballfangzaunpfosten folgen dem Raster der Fassade. Zwischen den Pfosten werden Stahlnetze gespannt, die teilweise als Rankhilfe für Bepflanzungen verwendet werden.

 

Tragende Innenwände

Die tragenden Innenwände sowie die Treppenhauswände werden als Stahlbetonwände mit Sichtbetonoberfläche ausgeführt. Der Sichtbeton soll die Sichtbetonklasse SB 2 sowie ein ruhiges, geschosshohes Schalungsbild aufweisen.

 

Ausbau

Der Ausbau erfolgt mit leichten Trennwänden aus Trockenbau. Dadurch sind spätere Anpassungen der Gebäudestruktur einfacher möglich. Die Innentüren sollen als Holz-Rahmentüren mit Verglasung ausgeführt werden. Dies dient der Orientierung im Gebäude und erfüllt Forderungen aus dem Brandschutz nach einer guten Übersichtlichkeit, insbesondere aus den Klassenräumen in die Marktplätze. Durch weitere Festverglasungen mit Holzrahmen ist auch die Belichtung tiefer Räume möglich. In den Sanitärbereichen, die in den unteren Klassenstufen nach Geschlechtern getrennt sind und in der Oberstufe als Unisex-Bereiche ausgeführt werden, kommen raumhohe Trennwände zum Einsatz. Die Sanitärbereiche werden mit Standardfliesenformaten in verschiedenen Farbtönen gefliest. Um Vandalismus vorzubeugen, sollen die Türen zu den Sanitärbereichen mit Glasausschnitten oder als Holzrahmentüren ausgeführt werden. Die Türen der Lehrmittelräume werden als geschlossene Holztüren ausgeführt.

 

Decken

Alle Räume erhalten Abhangdecken, in denen die haustechnischen Installationen wie Lüftungskanäle, Elektrokabeltrassen und andere Einbauelemente verdeckt werden. Die Abhangdecken werden mit Holzwolleplatten ausgeführt. Durch diese wird eine sehr gute Schallbedämpfung der Räume erreicht, da sie für geringe Nachhallzeiten sorgen.

 

Bodenbeläge

Die Bodenbeläge in der Schule werden entsprechend den Anforderungen unterschiedlich ausgeführt. In den hochfrequentierten Eingangsbereichen im Erdgeschoss, wie dem Haupteingangsbereich, der Aula, der Mensa und der Sporthallentribüne, wird ein robuster Sichtestrich ausgeführt. Einige Aufenthaltsbereiche im ersten Obergeschoss, die auf die große Pausenhoffläche führen, erhalten ebenfalls diesen robusten Bodenbelag. Die Treppen werden als Betonfertigteiltreppenläufe mit fertiger Stufenoberfläche ausgeführt. Die Sitzstufentreppen erhalten Sitzflächen aus Holz. In allen anderen Räumen sollen elastische Bodenbeläge, wie beispielsweise Linoleum, verlegt werden. Eine Differenzierung der verschiedenen Raumbereiche durch verschiedene Bodenfarben ist angedacht. Alle Sanitärbereiche, die Küche und die Duschen werden mit Bodenfliesen ausgestattet. In der Sporthalle wird ein flächenelastischer Sporthallenboden mit Sportlinoleumbelag und Linierung ausgeführt.

 

Möbel / Einbauten

Zwischen den Klassenräumen und den multifunktionalen Mitten werden die Wände mit Nischen ausgebildet, in denen sich Einbauschränke, Regale, Handwaschbecken oder sonstige Einbauten, z. B. Vitrinen, befinden. Im Lehrerzimmer wird in den Nischen neben den Garderoben auch eine Teeküche eingebaut. Die Möblierung der Räume mit Tischen, Stühlen, einem Lehrerpult etc. erfolgt in enger Abstimmung mit dem Rahmenvertragspartner für Schulmöbel, damit sich ein stimmiges Farb- und Materialkonzept ergibt.

 

Außenanlagen

Die Freiraumgestaltung der Emmy-Noether-Schule ist eng mit der gestaffelten Gebäudestruktur sowie den vielfältigen Anforderungen an einen modernen Schulaußenraum verzahnt. Aufgrund der begrenzten Grundstücksfläche entsteht eine dichte Einheit aus Gebäude und Außenraum. Dabei sind alle nutzbaren Dachflächen aktiv in das Nutzungskonzept eingebunden.

 

Die Höhenstaffelung ermöglicht eine funktionale Gliederung: Auf dem obersten Dach befinden sich neben den haustechnischen Anlagen naturnahe Habitatbereiche für Wildblumen, Insekten und Vögel. Darunter folgen ruhigere Lerninseln und Rückzugsorte. Weiter unten befinden sich schließlich die Bewegungsangebote – darunter Tischtennisplatten, eine Calisthenics-Anlage, grüne Klassenzimmer und ein Schulgarten.

 

Die große Pausenfläche im ersten Obergeschoss über der Sporthalle dient nicht nur der Bewegung, sondern lässt sich durch mobile Möblierung auch zu einer Versammlungsfläche umgestalten. Ein „grüner Rahmen“ aus Kletterpflanzen strukturiert diesen Raum und eröffnet durch gezielte Sichtfenster Ausblicke auf die Bahnflächen und den Park.

 

Ein einheitlicher Bodenbelag aus getönten Betonplatten mit changierendem Farbspiel sorgt für ein ruhiges, zusammenhängendes Erscheinungsbild und unterstützt die Orientierung sowie die Barrierefreiheit. Die Plattenformate variieren entsprechend dem Grad der Privatheit der Bereiche – von großflächig im Erdgeschoss bis kleinteilig auf den Dächern – und nehmen Bezug auf das Gebäuderaster.

 

Gehölzpflanzungen auf allen Ebenen tragen zur ökologischen Qualität, Beschattung und Maßstäblichkeit bei. Verwendet werden sowohl regionaltypische Arten aus FFH-Lebensraumtypen (Fauna-Flora-Habitat) als auch an das Klima angepasste „Zukunftsbäume“. Die Bepflanzung der Dachterrassen dient auch didaktischen Zwecken und kann in den Unterricht integriert werden.

 

Als Sonnenschutz werden elf motorisierte Ganzjahresschirme (5 × 5 m) installiert, die witterungsgesteuert bedient werden können. Die Spiel- und Bewegungsflächen auf den Dächern sind mit fest installierten Tischtennisplatten und einer umfangreichen Calisthenics-Anlage ausgestattet.

 

Insgesamt entsteht ein differenzierter und vielseitig nutzbarer Außenraum, der Bewegung, Lernen, Rückzug und Gemeinschaft im Sinne eines zukunftsorientierten Schulcampus miteinander verbindet und eine identitätsstiftende Wirkung entfaltet.

 

Verfügbare Schulhoffläche

Der Baukörper der Emmy-Noether-Schule beansprucht aufgrund des umfangreichen Raumprogramms auf dem Grundstück viel Platz. Um dennoch eine ausreichend große Schulhoffläche zu schaffen, werden die Dachterrassen in großem Umfang als Schulhofflächen ausgebildet. Alle Dachflächen können für den Schul- und Pausenbetrieb genutzt werden (ausgenommen ist die Fläche über dem 4. OG).

 

Insgesamt entsteht durch diese wesentliche Entscheidung ein nutzbarer Freiraum von etwa 8.500 m² auf einer Grundstücksfläche von etwa 10.000 m². Bei einer zu erwartenden Schüler*innenzahl von 1.500 entspricht dies etwa 5,65 m² pro Schüler*in.

 

Stellplätze (PKW/Fahrräder)

Die Bedarfe wurden über ein Mobilitätskonzept unter Berücksichtigung der Stellplatzsatzung der Stadt Offenbach (Stand: 12.09.2013) berechnet/definiert. In Abstimmung mit der Bauaufsicht wurde festgelegt, dass nicht die aktuelle Satzung (gültig ab 16.12.2023) herangezogen wird und lediglich die Nutzflächen zur Berechnung angesetzt werden, die einen direkten Stellplatzbedarf auslösen, beispielsweise Büros oder Klassenräume, jedoch keine Flächen, die doppelt genutzt werden. Demnach sind 26 Pkw-Einstellplätze erforderlich. Nach der Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs durch die Mobilitätsplanerin anhand statistischer Daten (MiD 2023 OF/RheinMain) werden 28 Pkw-Einstellplätze empfohlen. Da die Gebäudegeometrie die Erstellung von 28 Pkw-Einstellplätzen ermöglicht, ohne zusätzlichen umbauten Raum zu generieren, werden diese errichtet und befinden sich in der Mittelgarage im Untergeschoss.

 

Die nach tatsächlichem Bedarf erforderlichen 270 Fahrradabstellplätze sind hauptsächlich nördlich des Gebäudes verortet. Im Nahbereich des Haupteingangs befinden sich 15 Sonderstellplätze für z. B. Lastenräder, die durch das Mobilitätskonzept empfohlen werden, sowie ca. 25 Abstellplätze für Beschäftigte in der Tiefgarage.

 

Barrierefreiheit

Die barrierefreie Nutzung der Emmy-Noether-Schule stellt aufgrund der nahezu vollständig überbauten Erdgeschossfläche sowie der auf mehreren Ebenen verteilten Aufenthaltsbereiche besondere Anforderungen. Trotz der abgetreppten Gebäudestruktur wurde eine klar gegliederte Lern- und Aufenthaltslandschaft mit funktionalen Clustern und zentralen Erschließungselementen geschaffen.

Ein Fachplaner für Barrierefreiheit hat daher ein sorgfältiges Konzept zur durchgängigen Bewegung und Orientierung für Personen mit Mobilitäts- oder sensorischen Einschränkungen erarbeitet.

 

Das barrierefreie Konzept wurde schutzzielorientiert und in enger Abstimmung mit der Entwurfsplanung entwickelt. Es berücksichtigt stufenlose Erreichbarkeit, sichere Bewegungsräume, Orientierungshilfen sowie eine barrierefreie Evakuierung. Die vertikale und horizontale Erschließung erfolgt durch gesicherte Zugangs- und Fluchtwege, sodass alle Bereiche selbstständig nutzbar sind.

 

Türanlagen, Bedienelemente und Durchgänge sind entweder normgerecht ausgeführt oder bieten eine vergleichbare Funktionalität. Automatische Türantriebe, reduzierte Bedienkräfte und unterfahrbare Arbeitsplätze in Unterrichtsräumen ermöglichen eine eigenständige Nutzung. Die Akustik zentraler Bereiche wurde für eine störungsarme Kommunikation optimiert.

 

Ein architektonisches Kernelement sind die über mehrere Ebenen organisierten Sitzstufenanlagen. Trotz fehlender ebenerdiger Aufenthaltsflächen schaffen sie attraktive Orte für Begegnung und Austausch. Durch barrierefreie Ausführungen, wie Sitzbänke auf Rollstuhlhöhe und zurückgesetzte Stufen, ist eine inklusive Nutzung möglich.

 

Die Dachterrassen, die als Hauptaufenthaltsbereiche im Freien genutzt werden, sind über Aufzüge und barrierefreie Wege erschlossen. Kontrastreiche Beläge, taktile Strukturen, Rückzugsbereiche sowie sensorisch unterstützende Pflanzkonzepte fördern die Orientierung und das Wohlbefinden.

 

Das Gebäude verfügt über zwölf barrierefreie Sanitärräume, darunter öffentlich zugängliche Einheiten mit Euroschlüssel, Pflegeausstattung und normgerechten Einrichtungen in der Sporthalle. Die Notrufsysteme sind visuell und akustisch wahrnehmbar.

 

Insgesamt übertrifft das Gebäude die gesetzlichen Mindestanforderungen an Barrierefreiheit – insbesondere in Bezug auf die komplexe Erschließung, die sensorische Orientierung und die barrierefreie Rettung – und schafft so einen inklusiven Bildungsraum.

 

Blindenleitsystem

Nach Abschluss der Entwurfsplanung (LPH 3) wurde die Planung erneut dem Kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Schwerbehindertenvertretung des Staatlichen Schulamts vorgestellt. Durch diese Stellen wurde für das Gebäudeinnere ein vollständiges Blindenleitsystem gefordert, was nach Einschätzung der Fachplanung für Barrierefreiheit nicht erforderlich ist, da bereits Maßnahmen wie z.B. taktile Türbeschriftungen, kontrastreiche Gestaltung der Raumabschlüsse und klare Flurstrukturen realisiert werden. Im weiteren Planungsprozess wird diese Thematik weiter berücksichtigt und eine Lösung herbeigeführt.

 

Brandschutz

Gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) zählt das Schulgebäude zu den geregelten Sonderbauten der Gebäudeklasse 5. Da in dem Gebäude Versammlungsräume sowie eine Tiefgarage vorgesehen sind, bilden neben der HBO auch die Muster-Schulbaurichtlinie (MSchulbauR), die Hessische Versammlungsstättenrichtlinie (H-VStättR) und die Garagenverordnung (GaV) die baurechtliche Grundlage.

 

Gemäß MSchulbauR sind Gebäude in Brandabschnitte mit Ausdehnungen von weniger als 60 m einzuteilen. Insofern ist es erforderlich, Gebäude mit einer maximalen Ausdehnung von ca. 105 m auf 90 m vertikal in drei Brandabschnitte zu unterteilen.

 

•      Gebäudeteile A und B nördlich und südlich der Durchwegung zum Park sowie

•      Sporthalle im Unter- und Erdgeschoss.

 

Die Abtrennung erfolgt durch Brandwände und feuerbeständige Abschlüsse. Die horizontale Brandabschnittstrennung wird durch die feuerbeständigen Geschossdecken realisiert. Aufgrund des gestalterischen und funktionalen Konzepts des Gebäudes ergeben sich bei der Ausführung von Brandwänden und Geschossdecken Besonderheiten wie innere Gebäudeecken, Versatz über Geschosse, Durchwegung im Erdgeschoss, Dächer aufgehender Fassaden, großflächige Öffnungen in Brandwänden usw. Diese erfordern teilweise Abweichungen bzw. Erleichterungen vom Baurecht, die sich aktuell im Abstimmungsprozess mit der Genehmigungsbehörde befinden.

 

Innerhalb von Brandwänden sind weitere brandschutztechnische Abtrennungen erforderlich. So werden beispielsweise geschossübergreifende Hallen, Versammlungsräume, Büro- und Verwaltungseinheiten im ersten Obergeschoss, die Tiefgarage, Technik- und Lagerräume sowie Räume mit besonderer Brandgefahr feuerbeständig abgetrennt.

 

Nach enger Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden wurde die Zustimmung zur Ausbildung von Lernbereichen mit einer Fläche bis zu 650 m² und einer feuerbeständigen Abtrennung sowie der Verzicht auf Löschanlagen in der Sporthalle und der offenen Küche in der Mensa in Aussicht gestellt.

 

Um die Schutzziele innerhalb der Lernbereiche zu gewährleisten, wurden Anforderungen zur Sicherstellung der Rettungswege (25 m/35 m), zur frühzeitigen Branderkennung (Sichtbeziehungen, flächendeckende Brandmeldeanlage) und zu wirksamen Löscharbeiten (trockene Steigleitung, maximale Fläche) definiert.

 

Zur Sicherstellung der vertikalen Rettungswege werden die notwendigen Treppenräume in der Bauart Brandwand abgetrennt. Zusätzlich stehen für die Rettungswege aus den Obergeschossen feuerbeständige Außentreppen zur Verfügung, die teilweise über Schulhöfe auf den Dachflächen verlaufen. Dabei werden diese Dachflächen analog zu Geschossdecken feuerbeständig ausgeführt.

 

Baugrundverhältnisse

Der Baugrund umfasst am Standort drei Schichten:

• künstliche (anthropogene) Auffüllungen

• quartäre Sande und Kiese

• tertiäre Tone (Rupelton)

 

Aufgrund unklarer bzw. schwankender Tragfähigkeitsverhältnisse sind die künstlichen Auffüllungen als Gründungsboden ungeeignet. Quartäre Sande und Kiese sind hingegen ebenso wie Ton prinzipiell gut geeignet, um die Bauwerkslasten abzutragen. Da das Gebäude zumindest weitestgehend unter der Auffüllung gegründet wird, ergeben sich daraus nach aktuellem Kenntnisstand keine Gründungsschwierigkeiten.

 

Zu beachten ist die Grundwassersituation. Bei den im zurückliegenden Jahreslauf vorgenommenen Messungen stand das Grundwasser bei ca. 2,1–2,5 m unter dem Gelände. Dies bedingt, dass bei einer Gründungstiefe von rund 5 m für die vollunterkellerte Schule 2–3 m tief ins Grundwasser eingegriffen wird.

 

Eine Grundwasserabsenkung vorzunehmen, um eine trockene Baugrube zu erhalten, birgt das Risiko, dass Schadstoffe im Grundwasser aus der Umgebung in die Baugrube gelangen könnten. Dies kann dann unter Umständen zu hohen Kosten für die Wasseraufbereitung führen. Allein die Abwassergebühren für die große Absenkung würden zudem einen erheblichen Kostenfaktor darstellen.

 

Aus diesem Grund wird eine nahezu wasserdichte Baugrube angestrebt, die den Tonboden als natürliche Dichtungssohle nutzt. Dadurch wird nur noch eine Restwasserhaltung zur Fassung der Restwässer des fast wasserdichten Verbaus und des Niederschlagswassers erforderlich sein.

 

Die Grundstücksverkäuferin Aurelis hat sich laut Festlegung im Grundstücks-Kaufvertrag bereit erklärt, Kosten für die Entsorgung des belasteten Bodenaushubs bis zu einem Betrag i. H. v. 600.000 EUR zu übernehmen.

 

Statisches Konzept

Das Gebäude wird auf einer elastisch gebetteten Bodenplatte gegründet, deren Stärke an die Beanspruchung angepasst ist. Da das Gebäude in das Grundwasser einbindet, muss es gegen Auftrieb gesichert werden. In Bereichen mit geringen Gebäudeauflasten erfolgt die Sicherung gegen Auftrieb mittels Zugpfählen.

 

Die Klassenzimmer mit ihrem Standardraster von 8,4 m × 8,4 m bilden das Grundmodul der Gesamtkonstruktion. Durch die Aneinanderreihung und Abstufung dieser Grundmodule setzt sich das Schulgebäude zusammen. Neben den Regelbereichen gibt es Sonderbereiche, wie beispielsweise die Durchwegung im Erdgeschoss. Hier ist das Raster um den Faktor 1,5 auf 12,6 m/8,4 m vergrößert. In den Regelbereichen besteht der Skelettbau aus einer Flachdecke, Einzelstützen und Wänden im Bereich der Erschließungskerne. Zur Darstellung der größeren Stützweite über der Durchwegung sind Unterzüge über die größere Spannweite erforderlich.

 

Bauphysik

Energieeffizienz

Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das Gebäude als neu zu errichtendes Nichtwohngebäude mit normalen bzw. niedrigen Innentemperaturen (θ_i ≥ 19 °C bzw. 12 °C ≤ θ_i < 19 °C) einzustufen.

 

Gemäß § 18 GEG werden Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf QP für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung gestellt. Der mit dem Faktor 0,75 multiplizierte Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes mit gleicher Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung einschließlich der Anordnung der Nutzungseinheiten mit der in Anlage 2 des GEG angegebenen technischen Ausführung darf hierbei nicht überschritten werden.

 

Gemäß § 19 GEG muss das zu errichtende Nichtwohngebäude die in GEG-Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten Ū der wärmeübertragenden Umfassungsfläche einhalten.

 

Entsprechend dem „Klimakonzept 2035“ des Amts für Umwelt und Klima, Stand November 2020, wird beim vorliegenden Bauvorhaben über die Anforderungen des GEG hinaus mindestens der KfW-55-Standard für Nichtwohngebäude geplant. Dieser Standard wurde vom Amt für Umwelt und Klima für öffentliche Bauvorhaben bis 2030 festgelegt. Das geplante Gebäude erreicht darüber hinaus den KfW-40-Standard (ab 2030 Pflicht für städtische Neubauten).

 

Gemäß GEG müssen alle neuen Wärmeerzeuger, die ab dem 01.01.2024 eingebaut werden, einen Anteil von mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder Abwärme aufweisen. Das Wärmeversorgungssystem Offenbach weist einen Anteil von 26 % erneuerbaren Energien und einen Anteil von 49 % Abwärme auf. Bei Einsatz einer oder mehrerer Wärmepumpen gelten die Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien (Anteil mindestens 65 % oder in Kombination mit Fernwärme) als erfüllt.

 

Aus der GEG-Bilanzierung nach DIN18599 ergeben sich folgende Treibhausgasemissionen:

 

Referenzgebäude:              492.881 kg/a

Geplantes Gebäude:          244.322 kg/a

 

Dies entspricht einer CO² Einsparung von 248.559 kg/a.

 

Schallschutz

Für Schulbauten bestehen gemäß DIN 4109-1 baurechtlich verbindliche Anforderungen an den Schallschutz. Die in dieser Norm enthaltenen Anforderungen stellen den baurechtlichen Mindeststandard dar und sind umzusetzen.

 

Abweichend zu den baurechtlichen Anforderungen wurden durch die Fachplanung der Bauphysik Betrachtungen der flächengewichteten Gesamtschalldämmung im Bereich von Unterrichtsräumen untereinander sowie zu Fluren (hier multifunktionale Mitte) durchgeführt um eine Alternative zu aufwändigen Glaskonstruktionen aufzuzeigen.

 

Die schalltechnische Bewertung der Fachplaner hat ergeben, dass sich die resultierende Schalldämmung bei Verwendung von Glaselementwänden mit einem bewerteten Schalldämm-Maß von Rw = 45 dB (Prüfwert) lediglich um ca. 0,5 dB gegenüber einer Gesamt-Trennwandkonstruktion reduziert, mit welcher die baurechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Unter Berücksichtigung der erhöhten Anforderungen an die Raumakustik und der damit zu erwartenden geringeren Schalldruckpegel im Raum (aufgrund der erhöhten Raumbedämpfung) sowie des geplanten offenen Raumkonzepts kann diese Reduzierung akzeptiert werden.

 

Vom Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement wurde diesbezüglich eine Stellungnahme erstellt, die in der Gesamtbewertung keine Gefährdung für Schüler*innen erwarten lässt und darüber hinaus auch keine Gefährdung für Lehrkräfte erkennt, die auf ein nicht zu akzeptierendes Risiko hinweisen.  Daher wird zum Bauantrag ein Abweichungsantrag gestellt.

 

Die DIN 4109 macht keine Vorgaben für den Schallschutz anderer Aufenthaltsräume in Schulen, z. B. Lehrerzimmer und Büros. Eine Orientierung bieten hierzu die Empfehlungen des Beiblatts 2 der DIN 4109 in der Ausgabe von 1989 für Büros im eigenen Nutzungsbereich. Die Empfehlungen des Beiblatts 2 sind gegliedert in einen normalen und in einen erhöhten Schallschutz.

Auch hinsichtlich des maximal zulässigen Geräuschpegels aus haustechnischen Anlagen sowie von Außengeräuschen werden die baurechtlichen Anforderungen der DIN 4109 zugrunde gelegt und werden eingehalten.

 

Raumakustik

Gemäß DIN 18041 zählen Klassenzimmer, Musikunterrichtsräume, Mehrzweckräume und Sporthallen zur Gruppe A. Für diese Räume werden Anforderungen an die anzustrebende Nachhallzeit formuliert.

 

Die Büros der Verwaltung und die Flure sind gemäß DIN 18041 der Gruppe B zuzuordnen. Für diese Gruppe wird die einzubauende Schallabsorptionsfläche als ein Vielfaches der Raumgrundfläche definiert.

 

Die geplanten Maßnahmen gewährleisten die Einhaltung der in der DIN 18041 formulierten Anforderungen an die Nachhallzeiten.

 

Heizung, Lüftung, Sanitär

Schmutzwasser

Das Schmutzwasser der Einrichtungsgegenstände vom Erdgeschoss bis zum vierten Obergeschoss wird im Freispiegelverfahren (natürliches Gefälle) dem öffentlichen Kanal in der Straße zugeführt. Das Schmutzwasser im Untergeschoss (UG) wird über eine Hebeanlage abgeleitet. Die Grundleitungen sind in der Bodenplatte des UG verlegt.

 

Fetthaltiges Küchenabwasser

Die Fettabwässer aus der Küche im Erdgeschoss werden direkt unterhalb der Decke im Untergeschoss zusammengefasst und einem Fettabscheider zugeführt.

 

Regenwassernutzung

Gemäß der Niederschlagswassersatzung der Stadt Offenbach muss das Regenwasser auf dem Grundstück bewirtschaftet werden. Das Niederschlagswasser wird zunächst zu einem großen Teil auf den Dachflächen in Form eines sogenannten Retentionsdachs zurückgehalten und steht dort direkt zur Wasserversorgung der Vegetation zur Verfügung.

 

Die dabei entstehenden Verdunstungseffekte tragen deutlich zur Verbesserung des örtlichen Mikroklimas bei. Die übrigen Niederschläge werden in eine Zisterne auf dem Gelände geleitet. Von dort aus wird das Wasser über automatisierte Bewässerungssysteme der Vegetation auf dem Grundstück direkt zugeführt und somit für die Grünanlagenbewässerung genutzt. Hierfür wurde eine Brauchwasserpumpe vorgesehen. Die Rohrleitungen zu den Bewässerungsstellen (zwei Stück je Etage) werden aus Edelstahl gefertigt und im Gebäude verlegt.

 

Zusätzlich wird ein Pufferspeicher von etwa 450 m³ (Unterflur und Dachflächen) vorgesehen, der rechnerisch die gedrosselte Einleitung (max. 10 L/s) in den öffentlichen Kanal entsprechend Vorgabe ermöglicht.

 

Diese Vorgehensweise gewährleistet einerseits eine dauerhaft robuste Wasserversorgung der Vegetation und spart andererseits Unterhaltskosten in sehr großem Umfang.

 

Wasserversorgungsanlagen

Die Trinkwasserversorgung des Gebäudes erfolgt über den öffentlichen Versorger. Der Hausanschlussraum befindet sich im Untergeschoss. Hier sind die Hauptabsperrung, die Zählerstrecke, der Rückflussverhinderer, die Rückspülfilteranlage, die Druckerhöhungsanlage, das Probeentnahmeventil sowie alle sicherheitstechnisch relevanten Bauteile zur Trinkwassereinspeisung untergebracht.

 

Von dort aus wird das Wasser über das Verteilnetz zu den sanitären Objekten geführt. Alle Stichleitungen sind mit automatischen Spüleinrichtungen ausgestattet, um die vorgeschriebene 72-stündige Spülung des Trinkwassernetzes zu gewährleisten.

 

Alle Handwaschbecken der WC-Anlagen sowie die Waschtische in den Klassenräumen, den Putzräumen und dem NaWi-Bereich werden lediglich mit Kaltwasser versorgt. Die Warmwasserversorgung der Küche sowie der Duschbereiche in der Turnhalle erfolgt über je eine „Frischwasserstation“, welche Warmwasser im Durchlaufprinzip erzeugt.

 

Die Sanitärobjekte werden an Vorwandinstallationssystemen montiert.

 

Heizung

Das Schulgebäude wird über ein hybrides Heizsystem beheizt. Die Hauptwärmeerzeugung erfolgt über eine auf dem Dach oberhalb des 4. Obergeschosses installierte Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einer Leistung von 300 kW. Zur Deckung von Spitzenlasten sowie zur dauerhaften Warmwasserbereitung wird zusätzlich eine Fernwärmeübergabestation mit einer Leistung von 470 kW im Untergeschoss errichtet.

Im Sommerbetrieb (48 h / ≥ 24 °C) wird die Wärmepumpe zur passiven Kühlung der Räume über die Fußbodenflächen genutzt. Dabei erfolgt keine aktive Klimatisierung, sondern eine Temperatursenkung um ca. 3–4 °C, was den thermischen Komfort erhöht. Während der Kühlphase übernimmt die Fernwärmeanlage vollständig die Warmwasserbereitung.

Im Rahmen der Planung wurden verschiedene Heizsystemvarianten geprüft und mit den beteiligten Fachplanern, dem Gebäudemanagement sowie der OPG abgestimmt. Ziel war es, ein wirtschaftlich tragfähiges, betriebssicheres und zukunftsfähiges System auszuwählen, das sowohl ökologische als auch funktionale Anforderungen erfüllt.

Unter Empfehlung der Fachplanung wurde ein Mischsystem favorisiert: Für die Bereitstellung der niedrigen Heiztemperaturen (Fußbodenheizung) sollte eine regenerative Quelle wie eine Luft-Wasser-Wärmepumpe oder Erdwärme genutzt werden, während für die Warmwasserbereitung eine Fernwärmeanlage vorgesehen wurde, da hierfür höhere Vorlauftemperaturen notwendig sind.

Die Option der Erdwärmenutzung wurde im weiteren Verlauf ausgeschlossen. Die erforderlichen Erdwärmesonden hätten aufgrund der geringen Grundstücksfläche unter der Bodenplatte des Gebäudes verlegt werden müssen, was zu einer erheblichen Verlängerung der Bauzeit geführt hätte. Zudem wäre eine nachträgliche Wartung oder Reparatur der Sonden nicht möglich gewesen. Hinzu kamen deutlich höhere Investitionskosten im Vergleich zur Luft-Wasser-Wärmepumpe, die angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt nicht als wirtschaftlich vertretbar bewertet wurden.

Auch die Variante einer vollständigen Beheizung über Fernwärme wurde verworfen. Diese hätte im Vergleich die höchsten Betriebskosten verursacht und keine Möglichkeit zur sommerlichen Temperierung der Räume geboten.

Die nun vorgesehene Kombination aus Luft-Wasser-Wärmepumpe und Fernwärme stellt somit die wirtschaftlichste und funktional ausgewogenste Lösung dar. Sie verbindet regenerative Energiegewinnung mit Versorgungssicherheit und ermöglicht zugleich eine saisonale Anpassung des Gebäudeklimas.

 

Wärmeverteilnetze

Zur Wärmeverteilung werden in der Technikzentrale im Untergeschoss (UG) zwei Heizungsverteiler sowie die notwendigen Pufferspeicher für das Heiz-/Kühlsystem errichtet.

 

Die Hauptverteil- und Steigleitungen in den Schächten, die Etagenverteilung sowie die Leitungen in der Technikzentrale und der Verteileraufbau werden aus geschweißtem Stahlrohr gemäß DIN EN 10255 hergestellt. Die Etagenverteilleitungen werden dagegen in Edelstahl-Rohrleitungen im Pressverfahren ausgeführt.

 

Raumheizflächen

Das gesamte Gebäude wird mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. Die Heizleitungen werden in Noppenplatten eines Systemherstellers verlegt.

 

Die Turnhalle wird über eine Sportbodenheizung beheizt. Es werden klassische Heizkreisverteiler installiert, von denen die einzelnen Heizkreise versorgt werden.

 

Raumlufttechnische Anlagen (RLT)

Gemäß den bauphysikalischen Anforderungen und zur Sicherung der Luftqualität sind im vorliegenden Gebäudekonzept der Emmy-Noether-Schule mechanische Lüftungsanlagen notwendig. Aufgrund einer im Bebauungsplan festgesetzten Schallschutzmaßnahme wegen eines benachbarten schallemittierenden Betriebs ist es nicht möglich, die als schutzbedürftig geltenden Klassenräume an der nordwestlichen Fassade durch geöffnete Fenster zu lüften.

 

Insgesamt be- und entlüften sieben Zentral-Lüftungsanlagen mit Rotations-Wärmetauschern das Gebäude. Zwei Geräte sind auf dem Dach über dem vierten Obergeschoss aufgestellt, fünf Geräte in verschiedenen Zentralen im Untergeschoss.

 

Um die Anlagen auf den tatsächlichen Bedarf zu regeln und somit energetisch sinnvoll zu betreiben, werden Räume mit erhöhten Schüler*innenzahlen wie Klassenräume, Aufenthaltsbereiche, Pausenräume und Cafeteria mit variablen Volumenstromreglern ausgestattet. Als Regelgröße ist hierbei der CO-Gehalt der Luft vorgesehen. Putzmittel-, Technik- und Lagerräume werden dagegen mit konstanten Volumenströmen be- und entlüftet.

 

Eine Kühlung ist mit den Lüftungsgeräten nicht möglich. Zur sommerlichen Nachtauskühlung, wie sie von der Bauphysik gefordert wird, werden die Lüftungsgeräte jedoch genutzt.

 

Sowohl die Pausenhalle als auch die Cafeteria und die Sporthalle sind als Versammlungsstätten eingestuft. Die Lüftungsanlagen und das Kanalnetz sind so geplant, dass bei Veranstaltungen mit einer größeren Personenzahl, wie beispielsweise Einschulungen, sonstige Feierlichkeiten oder Sportveranstaltungen, der Sauerstoffgehalt der Luft in ausreichendem Maße gegeben ist.

 

Die Fachklassenbereiche werden über eine Lüftungsanlage be- und entlüftet. Schadstoffe aus Gefahrenstoffschränken oder sonstigen Abzügen werden direkt über das Dach abgeleitet. Durch variable Volumenstromregler wird ein leichter Unterdruck in den Fachklassenräumen gewährleistet. Somit ist sichergestellt, dass keine Schadstoffe in benachbarte Bereiche gelangen können.

 

Die Küche und die Spülküche werden von einer separaten Lüftungsanlage versorgt. Über ein im Küchenbereich vorgesehenes Tableau kann diese bedarfsabhängig gesteuert werden. Die Fortluft der Spülmaschine wird separat abgeführt.

 

Zur Sicherstellung eines hygienischen Luftaustauschs und Einhaltung der Vorschriften nach §16 der Garagenverordnung (GaV) ist in der Tiefgarage eine Garagenentlüftung vorgesehen. Diese wird über eine Garagenlüftungssteuerung gesteuert, die auf Signale der in der Garage platzierten CO-Fühler reagiert. Die Fortluft der Garagenlüftung wird direkt über das Dach geführt.

 

Schul-IT-Räume und EDV-Räume mit entsprechender Wärmeabgabe werden mittels separater Umluftkühlgeräte bedarfsabhängig aktiv klimatisiert.

 

Elektro

Stromversorgung

Das Areal wird vom örtlichen Energieversorgungsunternehmen „ENO – Energienetze Offenbach“ mit Mittelspannung versorgt.

 

Sicherheitsbeleuchtung

Die Sicherheitsbeleuchtungsanlage wird mit einer Batterieanlage und einer Überbrückungszeit von drei Stunden geplant. An sämtlichen Ausgängen zu notwendigen Treppenräumen und Fluren mit Teilnutzungseinheiten oder Fluchtwegen/Ausgängen werden zum einen Piktogrammleuchten in Dauerschaltung vorgesehen. In notwendigen Fluren, Treppenräumen, dem Speisesaal sowie in fensterlosen Aufenthaltsräumen werden zudem Sicherheitsleuchten in Bereitschaftsschaltung installiert.

 

PV-Anlage

Für das Gebäude wurde die Dachfläche über dem 4. OG betrachtet. Auf dieser Dachfläche kann eine aufgeständerte PV-Anlage mit Ost-West-Ausrichtung installiert werden. Die installierte Gesamtleistung der PV-Anlage steht in Verbindung mit der verfügbaren Dachfläche.

 

Da das Gebäude über stetige Verbraucher verfügt, besteht die Möglichkeit eines hohen Grades an Eigenverbrauch. Der Blitzschutz wird für das Aufstellen einer PV-Anlage optimiert, um maximale Flächen zu generieren.

 

Im weiteren Projektverlauf wird geprüft, welche Anteile der PV-Anlage über die PV-Offensive realisiert werden, mit deren Umsetzung die Stadtwerke Offenbach Holding beauftragt ist. Ziel der PV-Offensive, die auf einem Stadtverordnetenbeschluss aus dem Jahr 2023 basiert, ist es, möglichst alle Gebäude im Eigentum der Stadt Offenbach oder der städtischen Gesellschaften mit Photovoltaikanlagen auszustatten.

 

Installationen

Die Unterverteilungen werden von der Gebäudehauptverteilung versorgt. Die Zuleitungen für die Unterverteiler werden sternförmig über die Trassenwege verlegt. Für jedes Geschoss wird ein eigener Unterverteiler errichtet. Für Anlagen anderer Gewerke gibt es ebenfalls separate Unterverteiler, ebenso für die Turnhalle und die Küche. Die komplette Elektroinstallation wird gemäß den DIN-/VDE-Richtlinien und den technischen Anschlussbedingungen des örtlichen Versorgers ausgeführt.

 

Zur Aufnahme der Kabel und Leitungen werden bei Bedarf feuerverzinkte Kabelträgersysteme, Kabelrinnen und Steigetrassen vorgesehen. Alle sicherheitstechnischen Anlagen werden auf separaten Trägersystemen bzw. in Kabelrinnen mit Trennsteg verlegt.

 

Die Kabel und Leitungen für Sicherheitsanlagen werden gemäß Leitungsanlagenrichtlinie und VDE 0108 mit einem Funktionserhalt von E30 bzw. E90 vorgesehen. Das bedeutet, dass die Kabel im Brandfall einen Funktionserhalt von jeweils 30 oder 90 Minuten gewährleisten. Sämtliche Wanddurchführungen werden, sofern dies nicht aus brandschutztechnischen Gründen erforderlich ist, aus schallschutztechnischen Gründen verschlossen.

 

Die Unterverteilungen werden über Steigepunkte bzw. Steigeschächte versorgt. Die Verteilung innerhalb der Etagen erfolgt über Kabeltrassen in den Zwischendecken sowie über Sammelhaltersysteme.

 

Um die Brandübertragung zu verhindern, sind umfangreiche Brandschutzmaßnahmen gemäß DIN 4102 und den Leitungsrichtlinien vorgesehen, zudem werden die Forderungen des Brandschutzkonzeptes umgesetzt.

 

Beleuchtung

Für die Beleuchtung einzelner Räume und Bereiche wird die DIN EN 12464 zugrunde gelegt.

 

Die Beleuchtungsplanung und -steuerung erfolgt gemäß den „Planungs- und Ausführungsstandards für öffentlich genutzte Liegenschaften im Eigentum der Stadt Offenbach“ (Stand: Februar 2025). Hierzu werden Präsenzmelder mit Schaltern eingesetzt. Über konventionelle Taster in den Klassenräumen kann die Beleuchtung zudem manuell geschaltet werden. Die Flur- und WC-Bereiche werden über Präsenzmelder geschaltet. Die Ausführung der Außenbeleuchtung wird im weiteren Planungsprozess mit dem Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement als Eigentümervertretung und den Landschaftsarchitekten abgestimmt.

 

Sonnenschutzsteuerung

Auf dem Dach wird eine Wetterstation installiert, die die folgenden Kenngrößen misst: Windgeschwindigkeit, Niederschlag, Helligkeit je Fassade und Temperatur.

Die zentrale Ansteuerung erfolgt entsprechend der Fassaden je nach Intensität der Sonneneinstrahlung automatisch. Der Befehl „Windalarm” wird übergreifend auf alle Fassaden gegeben. In den Klassenräumen gibt es eine manuelle Möglichkeit, die Jalousien mittels Schlüsselschalter anzusteuern.

Blitzschutz/Erdungsanlage

 

Es ist vorgesehen, ein Erdungsnetz/Maschennetz mit einer Maschenweite von 10 m x 10 m unterhalb der Bodenplatte zu installieren. Es wird an den Fundamenterder angebunden. In jedem Technikraum sowie in der Aufzugsunterfahrt ist ein eigenständiger Festerdungspunkt vorgesehen. Treppen und andere metallene Teile werden mit einer Erdungsfahne ausgestattet.

 

Um den höchstmöglichen Schutz gegen Schäden durch Spannungsspitzen aufgrund von Blitzeinschlägen im Nah- und Fernbereich zu gewährleisten, ist eine innere Blitzschutzanlage vorgesehen. Neben den üblichen Blitzschutzeinrichtungen werden hierfür hochempfindliche Überspannungsschutzkomponenten für das energietechnische und informationstechnische Netz installiert. Alle Leitungen werden an der Eintrittsstelle ins Gebäude in den Blitzschutzpotentialausgleich eingebunden und mit Blitzstromableitern versehen.

 

Telekommunikationsanlagen

Das Gebäude erhält einen Hausanschluss für die Anbindung an Telefon- und Datennetze. Die Erschließung erfolgt einerseits über einen Medienanbieter und andererseits separat über das Stadtschulamt der Stadt Offenbach.

Der Hausanschluss der Telekommunikationsanlage ist im Untergeschoss vorgesehen. Von diesem Punkt aus erfolgt die Versorgung des Haupt- und Datenracks im ersten Obergeschoss. Hier werden Standschränke gemäß der Vorgabe „Stadtschulamt IT“ errichtet.

 

Die EDV-Schränke werden in separaten IT-Räumen aufgestellt. Von dort aus erfolgt die Verkabelung mit Cat-7-Kabeln (1200 MHz). Die Leitungsverlegung erfolgt auf Kabeltragsystemen.

 

Notruf Behinderten WCs

Die Behinderten-WCs sind mit einer Notrufanlage zur Notrufsignalisierung an einer Hilfe leistenden Stelle (z. B. Sekretariat oder anderweitig ständig besetzte Stelle) ausgestattet. Die Rufe werden durch Betätigen eines Zug- oder Ruftasters ausgelöst. Der Notruf wird optisch und akustisch signalisiert. Zusätzlich erfolgt eine optische Rufanzeige mit zwangsläufiger Rufabstellung am Behinderten-WC selbst.

 

Elektronische Lautsprecher Anlage (ELA)

Das Gebäude erhält eine elektroakustische Anlage für informelle Durchsagen durch den Nutzer/Betreiber.

 

Einbruchmeldeanlage (EMA)

Das Gebäude erhält eine Einbruchmeldeanlage, die an von allen außen zugänglichen Ebenen vorgesehen wird.

 

Brandmeldeanlage (BMA)

Es erfolgt eine flächendeckende Überwachung (Vollschutz, K1) aller Räume gemäß den Vorgaben des Brandschutzkonzepts. Der Erstangriffspunkt der Feuerwehr muss im Rahmen der weiteren Planung noch festgelegt werden.

 

Gebäudeleittechnik

Zur Steuerung und Überwachung der technischen Anlagen im Gebäude (Heizung, Kühlung, Lüftung, Sanitär) kommt ein modernes Gebäudeautomationssystem zum Einsatz. Dieses basiert auf einer herstellerunabhängigen Lösung. Seine Komponenten sind in den zentralen Technikbereichen des Gebäudes sowie auf den jeweiligen Etagen verteilt.

 

Die Automationsstationen im Bereich der Anlagenautomation steuern die Heiz- und Lüftungsanlagen, die Wärmeverteilung sowie die Brandschutzklappen. Das vorgesehene Bussystem für Brandschutzklappen reduziert die benötigten Kabelmengen, senkt die Wartungskosten und erhöht die Sicherheit im Brandfall durch frühzeitige Reaktionen. In den Räumen regelt das Automationssystem die Fußbodenheizung und die Luftzufuhr automatisch – abhängig von CO, Anwesenheit und Luftfeuchtigkeit.

 

Die Anpassung von Sollwerten und Einstellungen erfolgt zentral über eine Bedieneinrichtung im Hausmeisterbüro und nicht direkt im Raum. Alle Daten, Einstellungen und etwaige Störungen der technischen Anlagen laufen in das vorhandene zentrale Managementsystem des Gebäudebetreibers der Stadt Offenbach (GBM) ein.

 

Über gesicherte Zugänge können berechtigte Personen die technischen Anlagen per Laptop oder Tablet bedienen, beobachten, Einstellungen vornehmen, Energieverbräuche einsehen und das Betriebsverhalten der Anlagen optimieren.

 

Alle wichtigen Medienverbräuche werden dazu über Verbrauchszähler mit M-Bus-Protokoll angebunden. Die Verkabelung der MSR-Komponenten erfolgt über halogenfreie Kabel. In Technikräumen erfolgt die Verlegung über eigene Trassensysteme, in den Geschossen gemeinsam mit der Elektroinstallation.

 

Nutzerspezifische Anlagen - Küche

Die geplante Küche und Ausgabe dient der Mittagsverpflegung von ca. 1.080 Schüler*innen bzw. Essensteilnehmern.

 

Das Konzept der „Regenerierküche“ sieht die Anlieferung von gekühlten bzw. tiefgekühlten, vorproduzierten Speisen vor. Diese werden in der Küche erwärmt, fertiggestellt und ausgegeben. Der Betrieb der Anlage erfolgt durch einen Caterer.

Die Ausgabetheke besteht aus einer Kaltausgabe für belegte Brötchen, Backwaren, Desserts und Salate sowie drei Warmausgaben für drei bis vier verschiedene warme Menüs. Die Kaltausgabe kann optional auch im Dauerbetrieb von 7:30 bis 17:00 Uhr als „Kiosk“ fungieren.

 

Die Schüler*innen werden in drei Etappen à 30 Minuten an den vier Stationen mit jeweils eigener Kasse bedient. Zur Geschirrrückgabe steht im Speisesaal ein Förderband zur Verfügung, das die von den Schüler*innen aufgegebenen Tabletts in die Spülküche befördert. Dort werden die Geschirrteile über eine Bandspülmaschine gereinigt und wieder zur jeweiligen Entnahmestelle gebracht. Die Arbeitsabläufe in der Küche werden vom späteren Caterer bestimmt. Die Speisenregeneration erfolgt im entsprechenden Ausgabeintervall über fünf Kombidämpfer. Ein weiterer Stellplatz ist zur möglichen Nachrüstung eines zusätzlichen Gerätes vorgesehen. Personal- und Lagerräume befinden sich im Untergeschoss und sind durch einen Aufzug zu erreichen.

 

Nutzerspezifische Anlagen – Naturwissenschaftliche Fachklassen

Gemäß dem aktuellen Entwurf sind insgesamt zehn Fachklassenräume für die Fächer Chemie, Biologie und Physik vorgesehen.  In vier dieser Räume wird jeweils ein Praktikumsbereich integriert. Den Fachklassenräumen sind Sammlungsräume für vorbereitende Arbeiten und die Lagerung von Materialien zugeordnet.

 

Somit ist eine schwerpunktmäßige Nutzung für den Fachbereich Chemie in drei Räumen vorgesehen. Drei Räume werden mit Schwerpunkt Biologie ausgestattet. Der Einsatz von Brenngas ist jedoch auch in zwei weiteren Fachklassenräumen vorgesehen. Die Fachklassen- und Sammlungsräume im ersten Obergeschoss werden schwerpunktmäßig für den Bereich Physik genutzt.

 

Die Ausstattung der Fachklassenräume erfolgt über deckenhängende Medienversorgungssysteme mit herunterklappbaren Medienköpfen. Die Ausstattung mit Gas- und Stromanschlüssen erfolgt abhängig von den Schwerpunkten der Fachklassenräume (Chemie, Biologie, Physik).

 

Für die Lehrkraft ist neben einem mobilen Versuchspult mit Deckenversorgung ein ebenfalls mobiles Pult mit Akkubetrieb für den nicht-experimentellen Unterricht vorgesehen.

 

Der Praktikumsbereich in den hierfür vorgesehenen Fachklassenräumen (A1.02, A2.02, B2.01 und A3.02) wird in der Regel mit einem Medienflügel, mobilen Tischen und einer Erweiterung der regulär vorgesehenen Arbeitszeile mit Spülbecken ausgestattet.

 

Die Sammlungsräume werden mit Arbeitsflächen und Schranklagerflächen ausgestattet. Je nach Widmung des Bereichs wird die Ausstattung durch Gefahrstoffschränke, Laborabzüge, Spülmaschinen oder Kühlschränke mit Eisbereiter ergänzt.

 

Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Altlasten und Bodenschutz

Das brachliegende Projektareal befindet sich auf einer Teilfläche des stillgelegten ehemaligen Betriebsgeländes der Deutschen Bahn. Für dieses Gelände liegen bereits eine Vielzahl von Altlastenuntersuchungen vor. Der Güterbahnhof wurde 1919 erstmals an diesem Standort in Betrieb genommen. Die Nutzung des ca. 8,92 Hektar großen Areals als Tief- und Verladestation wurde im Jahr 1996 beendet. Seitdem wurde es für verschiedene Zwischennutzungen verwendet, unter anderem als Altölverladeplatz, für die Abfall- und Schrottverwertung, zur Lagerung von Metallerzeugnissen, als Teil eines angrenzenden Autohauses oder für den Eigenbetrieb der Stadt Offenbach zur Entsorgung (ESO Stadtservice GmbH).

 

Demnach liegen überwiegend oberflächennahe Bodenbelastungen in der stellenweise stark schlackehaltigen Auffüllung vor. Es wurden lokal hohe Belastungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen, teerhaltigen Bestandteilen (PAK) sowie Schwermetallen (unter anderem Arsen und Blei) nachgewiesen. Der anstehende natürliche Baugrund weist dagegen überwiegend keine Schadstoffgehalte auf.

 

Nach der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) Ende 2023 wurden auf dem Schulgrundstück Schurfbeprobungen durchgeführt, um die Belastungssituation im Hinblick auf die neuen Regelungen zu überprüfen. Die in den Archivunterlagen dargestellten Belastungen des Grundstücks (LAGA-Analysen bzw. Einzelparameter) haben sich dabei weitestgehend bestätigt. Für die Auffüllungen (Stärke 0,5–2,3 m) wurden für ca. 75 % der Aushubmenge Belastungen im Bereich BM-F3 bzw. > BM-F3 nach EBV ermittelt. Die natürlichen Böden sind weitestgehend schadstofffrei.

 

Lärmschutz

Direkt nördlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich ein größerer Schrottverarbeitungsbetrieb, von dem Lärmemissionen ausgehen. Daher ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass die Fenster an der nördlichen Fassadenfläche nicht geöffnet werden dürfen.

 

Zur Ermittlung des Schallschutzes gegenüber Außenlärm wurde eine fassadengenaue Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels durchgeführt. Dabei wurden Straßen-, Schienen-, Flug- und Gewerbelärm berücksichtigt.

 

Dadurch ergaben sich geringere Anforderungen an die Schalldämmung der Pfosten-Riegel-Konstruktion, als sie auf Basis einer Freifeldbetrachtung ohne Gebäudeabschirmung im Bebauungsplan festgesetzt wurden. Dieses Vorgehen ist im Bebauungsplan explizit als zulässig definiert.

 

Luftreinhaltung

Den Anforderungen an die Luftreinhaltung wird durch die Verwendung emissionsarmer Systeme Rechnung getragen. Eine Beeinträchtigung der Umgebung findet nicht statt.

 

Gefahrstoffe in Bauteilen

Beim Neubau wird die Verwendung von gefahrstoffbelasteten Materialen vermieden.

 

Natur-und Artenschutz

Eingriff/Ausgleich

Bei der Planung der Freianlagen wurde darauf geachtet, die versiegelten Flächen so klein wie möglich zu halten. Eventuell erforderliche Eingriffe werden rechtzeitig mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und in einer Eingriffs- und Ausgleichsplanung erfasst.

 

Baumfällung und Eingriff in Gehölzbestände

Es werden keine Baumfällungen notwendig.

 

Artenschutz

Aufgrund des Nachweises einzelner Eidechsen wurden im Bebauungsplangebiet CEF-Maßnahmen auf der Südseite des Lärmschutzwalls und damit südöstlich des Schulstandorts durchgeführt. Bei CEF-Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion (Continuous Ecological Functionality). Sie werden im Bereich des Artenschutzes als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verstanden.

 

Im Zuge des bereits erfolgten Rückbaus von Bahninfrastrukturanlagen hat die Deutsche Bahn (DB) im südöstlichen Bereich auf einer Fläche von DB Netz ein Ersatzhabitat für die Zauneidechse mit einer Größe von ca. 1.600 m² hergestellt. Die Anlage des Eidechsenlebensraums wurde aufgrund einer Auflage des Regierungspräsidiums Darmstadt im Rahmen des inzwischen abgeschlossenen Rückbaus hergestellt.

 

Bei der Zeitplanung für den Bauablauf werden die artenschutzrechtlichen Schutzzeiten berücksichtigt. Zudem sind rechtzeitige Begehungen zur Auffindung von Sommer- und Winterquartieren eingeplant.

 

Die notwendigen Maßnahmen für den Schutz der Arten werden im Anschluss mit dem Amt für Umwelt und Energie erörtert und festgelegt.

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

Die vom Revisionsamt geprüfte Kostenberechnung wurde auf Basis aktueller Kostendaten aus Datenbanken sowie Erfahrungswerten der Planungsbüros nach DIN 276 erstellt.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf 127.920.000,00 € brutto.

 

Erläuterungen zur Übertragung der Projekte auf den GEO Grüner Eigenbetrieb Offenbach

Der GEO nahm seine Geschäftstätigkeit am 01.01.2025 auf. Diese Geschäftstätigkeit umfasst den Neubau, die Erweiterung und die grundlegende Sanierung von öffentlichen Bildungseinrichtungen sowie der Bau, die Ertüchtigung und die Sanierung von kommunalen Hochwasserschutzanlagen. Zur Sicherstellung dieser Aufgaben bedient sich der GEO der Kreditmittelaufnahme durch Finanzierungsinstrumente, die die Nachhaltigkeitskriterien nach ESG (Kriterien einer umweltfreundlichen, sozialen und verantwortungsvollen Unternehmensführung) und das Klimaschutzkonzept der Stadt Offenbach am Main erfüllen. Zu diesem Zwecke wurden mit Wirkung zum 01.01.2025 bereits mehrere Investitionsmaßnahmen von der Stadt Offenbach am Main auf den GEO übertragen.

 

Im Zuge des Projektbeschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung wird nun auch die Investitionsmaßnahme „Emmy-Noether-Schule, Gymnasium der Stadt Offenbach (OPG)“ auf den GEO übertragen:

 

Die Übertragung der Investitionsmaßnahmen erfolgt auf zwei unterschiedlichen Wegen. Die Buchwerte der Maßnahme für den Zeitraum ab Beginn der jeweiligen Maßnahmen bis zum Stichtag 31.12.2021 werden von der Stadt Offenbach am Main im Rahmen einer Einlage in die Kapitalrücklage des GEO übertragen.

 

Die Buchwerte für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 30.09.2025 werden im Zuge eines käuflichen Erwerbs des GEO von der Stadt Offenbach am Main auf den GEO übertragen. Ab dem Jahr 2025 sind die benötigten Finanzmittel zur Realisierung der Investitionsmaßnahmen im Wirtschaftsplan des GEO etatisiert.

 

Fördermittel

Aktuell ist der Einsatz von Fördermitteln nicht vorgesehen. Die Förderlandschaft wird laufend auf geeignete Programme geprüft.

 

Folgekostenberechnung

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme
belaufen sich insgesamt auf 13.397.911,97 €.

 

Terminplanung

Projekt- und Vergabebeschluss Magistrat:               13.08.2025

Ausschüsse Umwelt, Planen und Bauen sowie

Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften:   21./25.08.2025

Stadtverordnetenversammlung:                                 28.08.2025

 

Abgabe Bauantrag:                                                       Juni 2025
Baubeginn:                                                                     November 2025

Fertigstellung Neubau:                                                 Ende 2028

Nutzungsaufnahme Schule:                                        November 2028

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 02.11.2020 wird der OPG treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos übertragen.

 

Abstimmung mit Fachämtern/Genehmigungsstellen

Die Maßnahme wurde planungsbegleitend in enger Abstimmung mit den zu beteiligenden Ämtern sowie der Leitung der Emmy-Noether-Schule im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt.

 

Schulkonferenz

Das Projekt wurde am 28.04.2025 im Rahmen der Schulkonferenz der Emmy-Noether-Schule vorgestellt. Die Schulkonferenz befürwortet die Umsetzung der vorgestellten Planung. Zu einigen Aspekten z. B. der Ausführung der Fahrradstellplätze wurden Vorschläge und Wünsche formuliert, die im Rahmen der weiteren Planung auf Umsetzbarkeit geprüft und wenn möglich in Abstimmung mit der Schule berücksichtigt werden.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima wurden vom Amt für Umwelt und Energie mit Stellungnahme vom 02.07.2025 wie folgt eingeschätzt:

 

Untere Naturschutzbehörde

Aus unserer Sicht bestehen zu den vorgelegten Planunterlagen Nachforderungen und Bedenken.

 

Nachforderungen:

 

1.    Es ist ein Konzept zur Vermeidung von Vogelschlag an transparenten oder spiegelnden Fassadenteilen (Glasflächen o. ä.) vorzulegen. Die Abschätzung des Risikopotenzials erfordert besondere Expertise, daher muss das Konzept von einer für Artenschutz sachverständigen Person mit ornithologischem Schwerpunkt erstellt und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Es muss vollständige Informationen enthalten über: Glasflächenanteil, Bemaßung, Glasqualität, Außenreflexionsgrad, Position am Gebäude, Durchsichten, Abstände zu Umgebungsgrün. Das Konzept muss auf Grundlage des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik und unter Zugrundelegung des Bewertungsschemas nach dem Beschluss der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (2021) eine Bewertung des Vogelschlagrisikos im Einzelnen sowie wirksame Vermeidungsmaßnahmen in Bezug auf das konkrete Vorhaben enthalten.

 

Begründung:

Gemäß § 37 HeNatG sind bei Neubau und grundlegender Sanierung bestehender Baukörper großflächige Glasfassaden und spiegelnde Fassaden zu vermeiden und dort wo sie unvermeidbar sind, so zu gestalten, dass Vogelschlag vermieden wird. Zusammenhängende Glasflächen von mehr als 20 Quadratmetern an öffentlichen Gebäuden sind spätestens bis zum 31. Dezember 2030 so zu gestalten, dass Vogelschlag vermieden wird.

 

Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement:

Der vorbenannte Punkt ist aufgrund der derzeitigen Planungstiefe (Leistungsphase 3) bislang kein Bestandteil der Planungs- und Kostendaten, wird aber in Abstimmung mit der OPG, den Planenden und Amt 33 im weiteren Projektverlauf berücksichtigt.

Die vorbeugenden Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag sind bereits in den Projektkosten berücksichtigt.

 

2.    Die Standorte der im B-Plan festgesetzten Fledermauskästen sind in den Planungsunterlagen zu ergänzen und mit der Unteren Naturschutzbehörde abzusprechen. Als Vorbildfunktion für die Öffentlichkeit empfehlen wir, dass die Stadt Offenbach zusätzliche Nisthilfen für Fledermäuse und Vögel installiert. Diese Tiere sind durch den hohen Wegfall ihrer Lebensräume infolge veränderter Baustile und Fassadensanierungen zunehmend auf freiwillige Maßnahmen von Bauherren angewiesen. Nisthöhlen können bei frühzeitiger Berücksichtigung leicht in eine Fassade integriert werden oder außen angebracht werden, sodass sie kaum auffallen und die Fassade optisch ansprechend bleibt. Die Untere Naturschutzbehörde steht gerne beratend zur Verfügung.

 

Begründung:

Gemäß den Vorgaben des B-Plans 647 Nr. 15.10 sind an dem Gebäude Fledermauskästen zu installieren.

 

Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement:

Der vorbenannte Punkt ist aufgrund der derzeitigen Planungstiefe (Leistungsphase 3) bislang kein Bestandteil der Planungs- und Kostendaten, wird aber in Abstimmung mit der OPG, den Planenden und Amt 33 im weiteren Projektverlauf berücksichtigt.

Die laut B-Plan geforderten Nisthilfen (hier 2 Stück pro Gebäude) werden durch die Landschaftsarchitekten in den Freianlagenplan aufgenommen und sind bereits in den Projektkosten berücksichtigt.

 

3.    Es ist ein Konzept zur insektenverträglichen und immissionsarmen Außenbeleuchtung im Hinblick auf den Schutz lichtempfindlicher Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Insekten, sowie zum Schutz des nächtlichen Himmels vor Lichtverschmutzung vorzulegen und mit der Naturschutzbehörde abzustimmen.

 

Begründung:

Aufgrund der direkten Angrenzung an den zukünftigen Quartierspark muss die Außenbeleuchtung des Schulgeländes mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden, um eine Beeinträchtigung für lichtempfindliche Tier- und Pflanzenarten zu verhindern. Dabei sind alle Vorgaben des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG) sowie des B-Plans 647 Nr. 15.9 einzuhalten.

 

Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement:

Der vorbenannte Punkt ist aufgrund der derzeitigen Planungstiefe (Leistungsphase 3) bislang kein Bestandteil der Planungs- und Kostendaten, wird aber in Abstimmung mit der OPG, den Planenden und Amt 33 im weiteren Projektverlauf berücksichtigt.

Die Fachplaner für Elektro werden in Abstimmung mit den Landschaftsarchitekten ein Konzept zur insektenverträglichen und immissionsarmen Außenbeleuchtung erarbeiten und der Unteren Naturschutzbehörde zur Freigabe einreichen.

Das Konzept soll eine flexible Farbtemperatur und Lichtleistung ermöglichen, um das ökologische Gleichgewicht nicht zu beeinträchtigen. Um nachtaktive Tiere zu schützen, kann die Lichtfarbe auf ein spezielles Spektrum umgeschaltet werden.

 

4.    Auf der obersten Dachfläche sollen „naturnahe Habitatbereiche“ geschaffen werden. Diese bitten wir näher zu erläutern.

 

Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement:

Die Landschaftsarchitekten haben klargestellt, dass auf allen Geschossen auf nicht versiegelten Flächen naturnahe Habitatbereiche entstehen. Die Vegetation der Krautschicht auf den einzelnen Geschossen leitet sich von den in Hessen vorkommenden FFH-Lebensraumtypen (Fauna-Flora-Habitat) ab. Diese Vegetationen sind bereits in den Projektkosten berücksichtigt.

 

Bedenken:

Es bestehen Bedenken gegen die Einrichtung der Baustelleneinrichtungsfläche im zukünftigen Quartierspark. Wir bitten zu prüfen, ob die Baustelleneinrichtungsfläche nicht auf zukünftig versiegelten Baugrundstücken (z.B. B5 oder D1) hergestellt werden kann.

 

Begründung:

Aufgrund der aktuellen Marktlage hat sich die Situation auf dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände anders als geplant entwickelt. Bisher wurde auf keinem Grundstück die Bautätigkeit begonnen und nur auf vereinzelten Baufeldern besteht überhaupt ein Baurecht. Somit liegen zahlreiche Flächen brach, die im späteren Verlauf aber versiegelt und bebaut werden. Eine Baustelleneinrichtung auf dem zukünftigen Quartierspark würde hingegen eine Fläche beanspruchen und verdichten, die später eine unversiegelte Grünfläche darstellt. Somit müsste aufwendig, unter Berücksichtigung der Auflagen zu den vorhandenen Altlasten, der Boden wieder aufgelockert bzw. abgetragen werden. Zudem würde die Baustelleneinrichtungsfläche gemäß den vorliegenden Unterlagen frühestens im Jahr 2029 geräumt werden, sodass bei sofortiger Bepflanzung und Herstellung der restlichen Parkanlage nach der Räumung die übliche dreijährige Entwicklungspflege erst im Jahr 2032 abgeschlossen wäre. Dieser enormen Verzögerung der Herstellung der wichtigen Grünfläche für die Stadt kann aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht zugestimmt werden. Zudem sind in der Parkfläche Ersatzpflanzungen aus genehmigten Baumfällungen zu pflanzen, für die bereits jetzt schon die vereinbarte Frist verstrichen ist. Somit besteht weiterhin ein Defizit, da die gefällten Bäume nicht kompensiert werden.

 

Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement:

Für das gesamte Planungsgebiet besteht Baurecht. Gemeint ist gegebenenfalls der aktuelle Stand der eingegangenen Bauanträge oder erteilten Baugenehmigungen.

Im Zuge der Erstellung des Baulogistikkonzepts wurde geprüft, ob das Baufeld B5 als Baustelleneinrichtungsfläche dienen könnte. Aufgrund der durch die GBO ab 2026 geplanten Bautätigkeiten ist dies nicht der Fall. Weitere Grundstücke (z.B. D1) können wegen der Distanz zur Schulbaustelle aus baulogistischer Sicht nicht als Baustelleneinrichtungsfläche dienen.

Da die Fläche des alten Güterbahnhofs jahrelang als Lagerfläche intensiv genutzt wurde ist davon auszugehen, dass der Boden auch in Bereichen des zukünftigen Quartiersparks bereits stark verdichtet ist. Darüber hinaus sieht das Baulogistikkonzept für die BE-Fläche die Verlegung einer Trennschicht vor, um einen sauberen Rückbau zu gewährleisten.  

 

Auflagen sind aus unserer Sicht in folgendem Umfang erforderlich:

Auflagen:

1.    Die DIN 18920 zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen ist in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Insbesondere ist durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden, dass während der Bauarbeiten der vorhandene Baumbestand durch Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Befahren oder z.B. Kranausleger Schäden oder Beeinträchtigungen im Stamm-, Wurzel- und Kronentraufbereich erfährt. Auf einen ausreichenden Abstand zwischen den Baumaschinen und dem Kronentraufbereich ist ein besonderes Augenmerk zu legen.

2.    Die Schutzmaßnahmen können ggf. auch für Gehölze auf benachbarten Grundstücken erforderlich sein, wenn durch die Baumaßnahme Auswirkungen auf diese erfolgen können (z.B. durch Grundwasserabsenkung, -haltung auf Baugrundstück; Bodenarbeiten im Kronentraufbereich von benachbarten Bäumen, Baumaschineneinsatz im Kronenbereich benachbarter Bäume).

3.    Alle Pflanzmaßnahmen sind fachgerecht nach Beendigung des Bauvorhabens innerhalb der nächsten Pflanzperiode durchzuführen. Insbesondere sind Böden, die während der Bauarbeiten verdichtet wurden, gemäß der DIN 18915 -Bodenarbeiten- tiefgründig zu lockern. Die Neupflanzungen sind gemäß den Vorgaben des B-Plans 647 durchzuführen.

 

Hinweise sind aus unserer Sicht in folgendem Umfang erforderlich:

Hinweise:

1.    Der vollständige Verzicht auf Strauchpflanzungen ist aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zu empfehlen. Strauchpflanzungen und Hecken bilden wichtige Trittsteine, Versteckplätze und Nahrungsangebote für zahlreiche Tierarten und haben somit einen hohen ökologischen Wert. Bei entsprechender Planung und Pflege lockern sie das Umgebungsbild auf und führen nicht zu einem Sicherheitsdefizit.

 

Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement:

Der vorbenannte Punkt wurde durch die Landschaftsarchitekten bestätigt und seine fachliche Empfehlung mitgeteilt, dass in Abwägung der Sicherheitsanforderungen gerade im Hinblick auf die notwendige Übersichtlichkeit einer Freianlage in einer Schule die bisherige Planung so weiterverfolgt werden sollte. Auf Schulgeländen sollten keine Rück- oder Abseiten bzw. räumliche Rückzugsräume / Angsträume entstehen, zumal im direkten Anschlussbereich der öffentlichen Grünfläche mit entsprechenden Pflanzungen zu rechnen ist.

 

Weitere Auflagen und Hinweise können nach Einreichung der nachgeforderten Unterlagen erfolgen.

 

Untere Wasserbehörde

Wir haben nachfolgende Anmerkungen bzw. Bedenken und Nachforderungen:

 

1.    Niederschlagswasserbewirtschaftung: Laut den vorliegenden Unterlagen sind teils Dachbegrünungen sowie Retentionsdächer unter den Dachterrassen der Geschosse 2–5 geplant. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, ob Festsetzung 15.5 des BPL 647 (dauerhaft extensive Begrünung von Flachdächern einzelner Bauteile zu mind. 50% ihrer Grundfläche mit mind. 10 cm Substratschicht) eingehalten wird. Dies ist aus unserer Sicht klarzustellen. Weiterhin ist eine Zisterne mit einer Brauchwasseranlage für die Grünanlagenbewässerung geplant. Die Zisterne soll laut Unterlagen einen auf 10 l/s gedrosselten Überlauf in die Kanalisation erhalten, daher wird auch Rückhaltevolumen erforderlich/vorgesehen. Da den Unterlagen kein Entwässerungskonzept beiliegt, kann die Planung nicht im Detail geprüft/nachvollzogen werden. Die im Detailbericht zur Freianlagenplanung enthaltene Aussage, dass das gesamte Niederschlagswasser „auf dem Grundstück behandelt“ und „nur in sehr geringem Umfang bei Extremregenereignissen in die Kanalisation“ abgeleitet wird, kann nicht nachvollzogen werden, da Bewässerungsbedarfe üblicherweise jahreszeitlich bedingten Schwankungen unterliegen und reines Rückhaltevolumen nach jedem Regenereignis (in die Kanalisation) leerlaufen muss. Zur weiteren Prüfung wird die gesamte Entwässerungsplanung benötigt. Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde ist der Anschluss an die Kanalisation (und damit auch der Bau des reinen Rückhaltevolumens) zu vermeiden, sofern eine Versickerung des Zisternenüberlaufs umsetzbar ist. Hierzu kommt z.B. der künftige Quartierspark östlich des Baugrundstücks in Betracht (ggf. abhängig von Bodenverhältnissen, Bodenbelastungen), wie als Möglichkeit bereits in einem Abstimmungstermin zur Entwässerung am 25.06.2024 besprochen. Zu diesem Termin wurde uns bislang kein Protokoll vorgelegt, noch ist es in den Unterlagen zum Projekt- und Vergabebeschluss enthalten. Wir bitten dies nachzureichen. Im 1. und 3. geotechnischen Bericht wird eine Versickerung von Niederschlagswasser noch als Ziel benannt und es werden oberflächennahe Rigolen in Betracht gezogen. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso keine gezielten Bodenaufschlüsse östlich des Baufeldes durchgeführt wurden, wie im Erkundungskonzept vorgeschlagen. Weiterhin ist in den Unterlagen an keiner Stelle erkennbar, weshalb der Ansatz einer Niederschlagswasserversickerung offenbar verworfen wurde. Dies ist daher darzustellen bzw. wieder aufzunehmen.

 

Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement:

Der vorbenannte Punkt ist aufgrund der derzeitigen Planungstiefe (Leistungsphase 3) bislang kein Bestandteil der Planungs- und Kostendaten, wird aber in Abstimmung mit der OPG, den Planenden und Amt 33 im weiteren Projektverlauf berücksichtigt.

Das Entwässerungsgesuch sowie der Überflutungsnachweis befindet sich in Bearbeitung durch die Fachplaner TGA in Abstimmung mit ESO und den Landschaftsarchitekten.

Die textliche Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 647 gilt in Abstimmung mit Amt 60.3 (Stadtentwicklung und Städtebau) für nicht benutzte bzw. aktivierte Dachflächen. Aufgrund der knappen Grundstücksverhältnisse müssen im Falle des geplanten Gymnasiumneubaus bis auf die Dachfläche über dem 4. Obergeschoss alle Dachflächen für Pausenhofflächen aktiviert werden. Unabhängig davon werden zwar durchschnittlich nur etwa 35 % der Dachflächen begrünt, allerdings erfolgt dies in der Regel in Form einer aufwendigen intensiven Dachbegrünung mit einer Regelsubstrathöhe von 40–80 cm. Zusätzlich wird auf den Dächern über dem zweiten bis vierten Obergeschoss ein Retentionsdach ausgeführt. Dieses ermöglicht einerseits einen Pufferspeicher für einen verzögerten Abfluss von ca. 50 l/m² und andererseits einen Daueranstau von 3 l/m² zur Bewässerung der Vegetation. Andererseits resultiert aus dieser Maßnahme eine Verdunstung, die sich sehr positiv auf das lokale Mikroklima auswirkt. Diese Maßnahmen sind in den Projektkosten berücksichtigt.

Die anzustrebende Regenwasserversickerung auf dem Flurstück wurde aufgrund der Altlastenproblematik als großes Kostenrisiko bewertet und daher nach eingehender Prüfung und Abstimmung mit den beratenden Geologen als nicht erstrebenswert eingestuft. Durch die Landschaftsarchitekten haben wir hierzu folgende Hinweise erhalten: Die Kontaminationen erstrecken sich auch z.B. auf die benachbarten später öffentlichen Grünflächen. Aus diesem Grund wurde im B-Plan bereits (als Ausnahme) die Möglichkeit eingeräumt, gedrosselt (10 L/s) Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten. Ziel ist es selbstverständlich, dies zu vermeiden. Aus diesem Grund werden große Speichervolumina baulich auf dem Flurstück erreichtet (Zisternenspeicher). Diese summieren sich auf ca. 620 m³. Mit diesem Wasser wird die Vegetation – insbesondere auf den Dachflächen bewässert. Zusätzlich wird ein Pufferspeicher von etwa 450 m³ (Unterflur und Dachflächen) vorgesehen, der rechnerisch die gedrosselte Einleitung (max. 10 L/s) in den öffentlichen Kanal entsprechend Vorgabe ermöglicht. Natürlich muss dieser Pufferspeicher nach normativer Zeit geleert sein. Er wird natürlich zuerst in den Zisternenspeicher entleert und nur bei extremen Ereignissen zusätzlich in die öffentliche Kanalisation.

Diese Maßnahmen sind in den Projektkosten berücksichtigt.

 

2.    Baulogistik/Baustelleneinrichtung: Es ist nicht nachvollziehbar, wieso nicht die derzeit brachliegenden Bauflächen auf dem Areal des ehem. Güterbahnhofs westlich des Baugrundstücks zur Baustelleneinrichtung genutzt werden können. Eine Nutzung der künftig als Quartierspark vorgesehenen Flächen östlich des Baugrundstücks ist aufgrund der damit verbundenen Bodenverdichtungen aus unserer Sicht zu vermeiden.

 

Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement:

Im Zuge der Erstellung des Baulogistikkonzepts wurde geprüft, ob das Baufeld B5 als Baustelleneinrichtungsfläche dienen könnte. Aufgrund der durch die GBO ab 2026 geplanten Bautätigkeiten ist dies nicht der Fall. Weitere Grundstücke (z.B. D1) können wegen der Distanz zur Schulbaustelle aus baulogistischer Sicht nicht als Baustelleneinrichtungsfläche dienen.

Da die Fläche des alten Güterbahnhofs jahrelang als Lagerfläche intensiv genutzt wurde ist davon auszugehen, dass der Boden auch in Bereichen des zukünftigen Quartiersparks bereits stark verdichtet ist. Darüber hinaus sieht das Baulogistikkonzept für die BE-Fläche die Verlegung einer Trennschicht vor, um einen sauberen Rückbau zu gewährleisten.

 

3.    Reduzierung stofflicher Belastungen des Niederschlagswassers aus Bauprodukten: Bitte gemäß den Planungs- und Ausführungsstandards von Amt 60 Folgendes in die Planungen aufnehmen und an geeigneter Stelle in die Unterlagen übernehmen (z.B. 6.2.3 im Erläuterungsbericht S. 35): „Bauprodukte, die zu signifikanten Belastungen des abfließenden Niederschlagswassers mit gewässerschädlichen Substanzen führen, sind zu vermeiden oder auf das nötige Minimum zu beschränken. Dies betrifft bspw. unbeschichtete Metallflächen aus Kupfer/Zink/Blei oder nicht auswaschreduzierte Dichtungsbahnen (Weichmacher, Biozide, Flammschutzmittel). Die Empfehlungen im Leitfaden des Umweltbundesamtes Guter Umgang mit Regenwasser – ein Leitfaden für Nachhaltiges Bauen sind zu befolgen. Darüber hinaus sind die Merkblätter des Umweltbundesamtes Entscheidungshilfen zur Verringerung des Biozideinsatzes an Fassaden zu berücksichtigen.“

 

Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement:

Die „Planungs- und Ausführungsstandards für öffentlich genutzte Liegenschaften im Eigentum der Stadt Offenbach“ liegen (Stand 02.2025) den Planenden als Grundlage und zur Berücksichtigung vor.

 

4.    Korrekturen: Im Erläuterungsbericht zum Projekt- und Vergabebeschluss auf S. 21 und im ITG-Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung LPH3 auf ist der Begriff „Grauwasserpumpe“ zur Klarstellung jeweils durch „Brauchwasserpumpe“ zu ersetzen, da soweit in den vorliegenden Unterlagen erkennbar, Regenwasser und kein Grauwasser genutzt werden soll. Mit Grauwasser wird gebrauchtes, aber nur gering verschmutztes Abwasser (z.B. aus Dusche, Handwaschbecken) bezeichnet.

 

Weiterhin sind folgende Hinweise zu beachten:

Hinweise:

1.    Wasserrechtliche Zuständigkeit: Da die Bauherrschaft bei der Stadt Offenbach liegt, sind wasserrechtliche Erlaubnisse (z.B. Grundwasserhaltung, Bauteile im Grundwasser, Erdwärmenutzung, ggf. Niederschlagswasserversickerung) beim Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Wasserbehörde zu beantragen.

2.    Überflutungsnachweis: Nach DIN 1986-100 ist für Grundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche von mehr als 800 m² ein Überflutungsnachweis zu führen.

3.    Starkregengefahrenkarten: Wie empfehlen die Starkregengefahrenkarten der Stadt Offenbach für die Entwässerungsplanung zu berücksichtigen. Die Karten sind unter www.offenbach.de/starkregen abrufbar und erlauben eine realitätsnahe Ersteinschätzung der Gefahren durch Starkregenereignisse für die Liegenschaft. Sie zeigen die zu erwartende Überflutungstiefe durch den Oberflächenabfluss bei einem außergewöhnlichen Regenereignis, wie es statistisch alle 100 Jahre vorkommen kann, vorbehaltlich neuer baulicher Anlagen oder Änderungen der Topografie. Fachliche Auskünfte zu den Karten erteilt das Amt für Umwelt und Klima (umweltamt@offenbach.de).

4.    Grundwasserhaltung/Bauteile im Grundwasser: Da es aufgrund der Baumaßnahme zur Benutzung des Grundwassers infolge von temporären Grundwasserhaltungsmaßnahmen und der Einbringung von Stoffen in das Grundwasser (Errichtung des Untergeschosses im Grundwasser bzw. Grundwasserschwankungsbereich) kommen wird, sind vorab entsprechende Erlaubnisse gemäß § 8 und § 9 Wasserhaushaltsgesetz einzuholen. Da die Bauherrschaft bei der Stadt Offenbach liegt, sind diese beim Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Wasserbehörde zu beantragen.

 

Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement:

Der „Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis einer bauzeitlichen Wasserhaltung und der Grundwasserbenutzung durch einen Baukörper im Grundwasser“ wurde Anfang Juli mit einem Hydrogeologischen Erläuterungsbericht (kein Bestandteil der Planungs- und Kostendaten) beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt.

 

5.    Erdwärme: Die angestrebte Errichtung und den Betrieb von Erdwärmesondenanlagen (laut 2. Geotechnischem Bericht) stellen eine Gewässerbenutzung im Sinne des § 9 Wasserhaushaltsgesetz dar und bedürfen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Da die Bauherrschaft bei der Stadt Offenbach liegt, ist diese beim Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Wasserbehörde zu beantragen.

 

Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement:

Das Heizungskonzept der Emmy-Noether-Schule sieht keine Nutzung von Erdwärme vor. Die Errichtung von Erdwärmesondenanlagen wurde im Variantenvergleich verschiedener Systeme untersucht und anschließend ausgeschlossen.

 

Altlasten / Bodenschutz

Bedenken:

Aus unserer Sicht bestehen Bedenken hinsichtlich der Errichtung der Baustelleneinrichtungsfläche im Bereich des geplanten Quartiersparks. Wir schlagen vor, die Baustelleneinrichtungsfläche auf die westlich angrenzenden Bauflächen zu verlegen.

 

Begründung:

Der Quartierspark soll vor der Inbetriebnahme der Schule hergestellt werden. Da jedoch ein Teil der Parkfläche als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden soll, kann die Fertigstellung erst nach vollständiger Räumung der Baustelle erfolgen. Dies betrachten wir als kritisch. Die Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen fördert nicht nur das Bodenleben und den Wasserhaushalt, sondern unterstützt auch die Entwicklung der Vegetation im Park.

Wir würden es daher begrüßen, wenn die Baustelleneinrichtungsfläche auf die westlich angrenzenden Brachflächen verlegt wird. Diese Flächen sind bereits stark anthropogen verändert, teilweise versiegelt und mit Schadstoffen belastet, sodass sie keine natürlichen Bodenfunktionen mehr erfüllen. Im Zuge der zukünftigen Baumaßnahmen – die derzeit noch nicht in Planung sind -  werden große Teile dieser Auffüllungen ohnehin entfernt. Eine vorübergehende Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche würde den aktuellen Zustand des Untergrundes daher nicht weiter verschlechtern.

 

Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement:

Im Zuge der Erstellung des Baulogistikkonzepts wurde geprüft, ob das Baufeld B5 als Baustelleneinrichtungsfläche dienen könnte. Aufgrund der durch die GBO ab 2026 geplanten Bautätigkeiten ist dies nicht der Fall. Weitere Grundstücke (z.B. D1) können wegen der Distanz zur Schulbaustelle aus baulogistischer Sicht nicht als Baustelleneinrichtungsfläche dienen.

Da die Fläche des alten Güterbahnhofs jahrelang als Lagerfläche intensiv genutzt wurde ist davon auszugehen, dass der Boden auch in Bereichen des zukünftigen Quartiersparks bereits stark verdichtet ist. Darüber hinaus sieht das Baulogistikkonzept für die BE-Fläche die Verlegung einer Trennschicht vor, um einen sauberen Rückbau zu gewährleisten.

 

Auflagen sind aus unserer Sicht in folgendem Umfang erforderlich:

Auflagen:

1.    Im Vorfeld des Bauvorhabens ist mit dem Regierungspräsidium zu klären, ob für die Errichtung der Baustelleneinrichtungsfläche arbeitsschutztechnische Maßnahmen getroffen werden müssen.

2.    Das Bauvorhaben befindet sich in einem Bereich mit erhöhter Bodenbelastung und ist im Bebauungsplan Nr. 647 als Sanierungsbereich K6 gekennzeichnet. Die Vorgaben aus dem Sanierungskonzept der BoSS Consult GmbH vom 12.05.2020 sowie die Nebenbestimmungen aus dem zugehörigen Bodenschutzrechtlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt, Dezernat IV/F-41.5 - Bodenschutz vom 10.08.2020 sind bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme vollumfänglich zu beachten.

3.    Für die vier Sanierungsbereiche K3 - K6 ist dem Regierungspräsidium Darmstadt der Beginn der Erdarbeiten vorab anzuzeigen.

4.    Bau- und Sanierungsmaßnahmen sind aufgrund der vorhandenen Bodenverunreinigungen durch eine geeignete Fachfirma zu begleiten.

5.    Sollten sich bei Erdarbeiten oder im Rahmen der Deklarationsanalyse des ausgehobenen Bodenmaterials bisher nicht bekannte relevante Belastungen ergeben, so ist unverzüglich das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat IV/F-41.5 zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

 

Begründung:

Aufgrund der vormaligen Nutzungen als Güterbahnhof und der späteren Nutzungen ist im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans-Nr. 647 mit Bodenverunreinigungen zu rechnen. Die obere Bodenschutzbehörde prüft, ob angesichts der vorhandenen Bodenbelastung arbeitsschutztechnische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten auf der Baustellen­einrichtungsfläche erforderlich sind um einen Kontakt von Menschen mit belastetem Boden auszuschließen.

 

Flächen mit hoher Bodenbelastung sind im Bebauungsplan als "K1" bis "K7" gekennzeichnet. Für die Flächen K3 bis K6 erstellte das Gutachterbüro BoSS Consult GmbH ein Sanierungskonzept, das von der Oberen Bodenschutzbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt unter Beachtung der Nebenbestimmungen aus dem zugehörigen Bodenschutzrechtlichen Bescheid zugestimmt wurde.

 

Hinweise sind aus unserer Sicht in folgendem Umfang erforderlich:

Hinweise:

Auf unversiegelten Flächen innerhalb des Plangebietes ist die Einhaltung der Prüfwerte der Bundes-Bodenschutzverordnung für der Wirkungspfad Boden – Mensch für die jeweilige Nutzungskategorie sicherzustellen.

 

Immissionsschutz

Aus unserer Sicht bestehen zu den vorgelegten Planunterlagen Nachforderungen und Bedenken.

·         In Kapitel 4.1.1 werden Ballfangzäune als Absturzsicherung für die Dachterrassen genannt. Wir bitten darum bei der detaillierten Planung zu beachten, dass die Anlage nach § 22 Abs. 1 BImSchG so zu errichten und zu betreiben ist, dass schädliche Umwelteinwirkungen (§ 3 Abs. 1 BImSchG) vermieden, bzw. wenn dies nicht möglich ist, minimiert werden. Das bedeutet, dass die Wahl des Netzes auch durch den Aspekt der Lärmvermeidung/Lärmminderung beeinflusst wird.

 

·         Wir regen an, frühzeitig die Lärmemissionen der haustechnischen Anlagen (wie die in Kapitel 4.2.2 genannte Luft-Wasser-Wärmepumpe und die in Kapitel 4.2.3 genannten Lüftungsanlagen) zu betrachten und bereits jetzt mindestens Abschätzungen der Lärmimmissionen zu erstellen (nach dem Leitfaden der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten in Gebieten, die dem Wohnen dienen).

 

Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement:

Die vorbenannten Punkte sind aufgrund der derzeitigen Planungstiefe (Leistungsphase 3) bislang kein Bestandteil der Planungs- und Kostendaten, werden aber in Abstimmung mit der OPG, den Planenden und Amt 33 im weiteren Projektverlauf berücksichtigt.

Erste Untersuchungen wurden bereits durch die Fachplanung Bauphysik durchgeführt und die Planung wird fortgesetzt.

 

·         In Kapitel 8.1.1 des Erläuterungsberichts sind die angegebenen Kosten zu korrigieren.

 

·         Aufgrund der Nähe des Schulgebäudes zu den Bahnschienen fordern wir dringend eine gutachterliche Betrachtung des Erschütterungsschutzes, da dies nicht bereits in den Bauleitplan Eingang gefunden hat (siehe Leitfaden Immissionsschutz in Bebauungsplänen des Landes Brandenburg, 2014, S. 34 ff. und DIN 4150).

 

Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement:

Die Fachplanung Bauphysik hat eine Messung und Bewertung von Verkehrserschütterungen bereits durchgeführt. Der Bericht wurde in den Planungs- und Kostendaten ergänzt.

 

Eine Stellungnahme bzgl. Lärm aus dem Baustellen- sowie Anlagenbetrieb muss durch das RP Darmstadt, Abteilung Immissionsschutz, erfolgen. Da die Stadt die Anlage selbst betreibt, ist das Regierungspräsidium nach § 4 Abs. 2 ImSchZuV für die Baustelle und den Anlagenbetrieb zuständig.

 

Klimaschutz / Energie

Geplante Baustelleneinrichtung/Verzögerung Quartierspark: Eine Verzögerung der Herstellung des geplanten Quartierparks bis zum Abschluss der Baumaßnahme ist nicht anhand der vorliegenden Unterlagen und Informationen begründbar. Angesichts des Klimawandels ist es besonders wichtig, möglichst frühzeitig unversiegelte und begrünte Freiflächen zu schaffen, um den Auswirkungen von Extremwetterereignissen (Hitzetage, Trockenheit und Starkregen) entgegenzuwirken. Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordneten vom 11.11.2021 bekennt sich die Stadt Offenbach zum Konzept der Schwammstadt, welches bei Planungen und Maßnahmen mitzudenken ist.

Die Fertigstellung der Parkanlage würde das Mikroklima in der stark versiegelten Umgebung deutlich verbessern. Entsprechend der Klimafunktionskarte handelt es sich bereits heute bei den umliegenden Bereichen um ein Stadtklimatop mit höheren klimatischen Belastungen. Im Zukunftsszenario handelt es sich bei der gesamten Fläche des Quartiers 4.0 um ein Innenstadtklimatop, welches deutliche Belastungen für Einwohnerinnen und Einwohner bedeutet. In unmittelbarer Umgebung verlaufen mehrere Luftleitbahnen, die durch den Quartierspark an Bedeutung für die umliegende Bebauung gewinnen. Die Versiegelung der geplanten Baufläche verstärkt die Überwärmung der Siedlungsbereiche zusätzlich, deren Ausgleich aber erst verzögert umgesetzt werden soll. Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung wurde in der Sitzung vom 17.08.2022 zugestimmt, dass die Ergebnisse und Hinweise, die die Klimafunktions- und Planungshinweiskarten geben, wichtige Bestandteile der Planung und Durchführung von Projekten der Stadtentwicklung und des Städtebaus sind. Sie sind hierbei in den Planungsprozess einzubeziehen, um die Auswirkungen des Klimawandels in Offenbach in Grenzen zu halten und Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

 

Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement:

Im Zuge der Erstellung des Baulogistikkonzepts wurde geprüft, ob das Baufeld B5 als Baustelleneinrichtungsfläche dienen könnte. Aufgrund der durch die GBO ab 2026 geplanten Bautätigkeiten ist dies nicht der Fall. Weitere Grundstücke (z.B. D1) können wegen der Distanz zur Schulbaustelle aus baulogistischer Sicht nicht als Baustelleneinrichtungsfläche dienen.

 

Weitere Hinweise sind aus unserer Sicht in folgendem Umfang erforderlich:

Hinweise:

 

1.    Die Anforderungen aus dem „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, verkürzt „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) müssen eingehalten und durch einen Wärmeschutznachweis belegt werden. Besonders wird auf die Umsetzung der Anforderung an eine Heizungsanlage gem. § 71 GEG hingewiesen.

 

Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement:

Die Anforderungen aus dem GEG werden eingehalten. Der Nachweis ist im Bericht Nr. B174590/06 „Nachweis des energiesparenden Wärmeschutzes und der energiesparenden Anlagentechnik nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)“ von Müller BBM dokumentiert.

 

2.    Die Stellplatzsatzung der Stadt Offenbach a.M. gibt die Ausstattung von Einstellplätzen (PKW) und Abstellplätzen (Fahrrädern) mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität sowie die Ausweisung von Sonderabstellplätzen und deren Gestaltung vor, diese muss entsprechend eingehalten werden.  Die Anforderungen zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge nach dem „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“ (GEIG) müssen ebenfalls eingehalten werden.

 

Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement:

Der vorbenannte Punkt ist aufgrund der derzeitigen Planungstiefe (Leistungsphase 3) bislang kein Bestandteil der Planungs- und Kostendaten, wird aber in Abstimmung mit der OPG, den Planenden und Amt 33 im weiteren Projektverlauf berücksichtigt.

 

Eine Ausweisung für Abstellflächen von Rollern ist für Schulgebäude zu empfehlen.

 

3.    Der Klimawandel wird sich in der Stadt Offenbach neben einer Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperatur v. a. durch häufigere Extremwetterereignisse wie Hitzetage, Trockenheit und Starkregen auswirken. Die Versiegelung von Flächen verstärkt die Überwärmung der Siedlungsbereiche zusätzlich (Wärmeinseleffekt) und verhindert, dass Niederschlagswasser versickert. Um Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen, mögliche Schäden durch den Klimawandel zu reduzieren und Folgekosten zu minimieren sind entsprechende Maßnahmen an Gebäuden und Freiflächen stark zu empfehlen:

·         Minimierung der versiegelten Fläche (Gebäude und Freiflächen) zur Minderung der Aufheizung sowie Erhalt von Versickerungsfläche.

·         Bau notwendiger befestigter Flächen, wie z. B. Wege und Stellplätze, mit versickerungsfähigem Baumaterial oder in offener Bauweise, auch zur Reduzierung des Aufheizpotenzials des Untergrundes.

·         Die geplante Dach- und Fassadenbegrünung wird begrüßt, da diese verschiedenen Vorteile bieten:

o   Haltbarkeit: Durch Dachbegrünung kann die Lebensdauer des Dachs erhöht werden.

o   Klima: Die Umgebungsluft wird gekühlt, Luftschadstoffe werden gefiltert und Regenwasser wird gespeichert und daher bei Starkregenereignissen zurückgehalten.

o   Biodiversität: Begrünungen bieten verschiedenen Tier- und Pflanzenarten Lebensräume.

o   In Kombination mit Dachbegrünungen erhöht sich aufgrund kühlerer Umgebungstemperatur die Leistungsfähigkeit von Photovoltaikanlagen.

o   Anpflanzung von klimawandelangepasster Vegetation insbesondere zur Beschattung befestigter Bodenflächen und des Gebäudes und zur Kühlung der Umgebungsluft.

 

Zum Schutz der Kinder vor großer Hitze empfehlen sich Sonnensegel sowie nach Möglichkeit flächendeckende Anpflanzungen von Bäumen im Außenbereich.

Weiterhin ist Hitze- und Sonnenschutz am Gebäude über außenliegende Markisen an den Fenstern und heller Fassadenputz für hohe Albedo einzuplanen.

 

Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement:

Der Hitzeschutz für Kinder und Erwachsene ist in der Planung berücksichtigt und wird mit verschiedenen Maßnahmen sichergestellt. Hierzu sind in den Planungs- und Kostendaten unter folgenden Punkten detaillierte Angaben zu finden:

·         02       Erläuterungsbericht (OPG) Seite 14, Fassade und Fenster

·         02       Erläuterungsbericht (OPG) Seite 17, Raumgefüge – Blickbeziehungen

·         02       Erläuterungsbericht (OPG) Seite 27, Sonnenschutzsteuerung

·         02       Erläuterungsbericht (OPG) Seite 32, Außenanlagen – Allgemeines

·         6.3      Massenermittlung (Planung Hochbau) Plan Nr. 366, Lichtschutz

·         6.4.6   Materialkonzept (Planung Hochbau) Seite 9, Sonnenschutz/Fassade

·         9.1      Detailbericht (Freianlagen) Seite 4, Sonnenschutz

·         9.1      Detailbericht (Freianlagen) Seite 5, Gehölze

·         13.4    Bericht Nr. B174590/05 (Bauphysik) Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes mittels thermischer Simulationen nach DIN 4108-2:2013-02

 

Einweisung Nutzer

Die Nutzenden wie auch der Gebäudeunterhalter GBM werden nach Baufertigstellung in die Funktionsweise des Gebäudes sowie der Gebäudetechnik eingewiesen.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts: neue Baugebiete.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte und geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme (digital) aus.

Anlagen:

1. Lageplan

2. Klimarelevanzprüfung

 

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.